Kaution wegen fast Insolvens des Vermieters gepfändet!?

Guten Morgen,

wir haben durch die Kündigung der Wohnung erfahren das unser Vermieter nur ganz knapp der Privatinsolvens enkommen ist.
Nach der Frage unserer Kaution sagte er uns das diese weg sei.
Kann ich nun bei gehen und die lezten beiden MM einbehalten,da er Pleite ist weiß ich das wir unsere Kaution sonst gar nicht wieder sehen würden.

2012-10-07T03:21:10Z

Ich habe nur die Info das die Kaution weg sei.Bei welcher Behörde soll ich denn da nachfragen wenn ich keine weiteren Infos habe?
Mein Vermieter rückt mit der Sprache leider nicht raus.

Fankle2012-10-07T01:20:12Z

Beste Antwort

Fakt ist, dass die Kaution nicht dem Vermieter gehoert und nicht in seine Konkursmasse faellt.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem Anderkonto, also auf einem treuhaenderisch gefuehrten und vor Glaeubigern geschuetzten Konto, zu verwahren - aus genau dem Grund, dass das Geld ihm gar nicht gehoert. Mieter duerfen sogar die Zahlung einer Kaution so lange verweigern, bis der Vermieter ihnen ein insolvenzfestes Konto genannt hat (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 98/10).

Wenn der Vermieter behauptet, dass die Kaution mal eben in seiner Insolvenz verschwunden ist, dann liegt ein klarer Rechtsbruch vor und du solltest Massnahmen ergreifen. Mal eben die Mietzahlungen einbehalten bis die Kaution abgeglichen ist, ist moeglicherweise nicht die ideale Loesung, es sei denn der Vermieter stimmt diesem Deal zu. Wenn nicht, ist das ein Minenfeld, fuer das man sich besser einen Anwalt nimmt.

Ein Tipp fuer's naechste mal: Wenn man die Kaution in Form eines gepfaendeten Sparkontos hinterlegt, dann ist das Geld auf deinem Konto, und der Vermieter kommt nur mit deiner Zustimmung oder mit richterlichem Beschluss an das Geld.

Anonym2012-10-10T08:17:48Z

Du solltest tatsächlich 2 Monatsmieten einbehallten, das Geld aber NICHT verbrauchen, sondern selbst bei deiner Bank als neues Mietkautionskonto anlegen und bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts deiner Stadt hinterlegen. Die Kaution ist Sicherheitsleistung für den Vermieter. Wenn du Schäden in der Wohnung hinterläßt, darf er sie mit der Kaution beseitigen lassen. Kündige dem Vermieter deine Vorgehensweise an. Alternative für ihn wäre ein langwieriger Rechtsstreit, nach dem er das Kautionsgeld doch rausrücken muss plus der Kosten des Rechtsstreits.

Berni2012-10-07T05:08:03Z

Ein Vermieter hat für die Kaution ein auf den Namen des Mieters lautendes Sparbuch anzulegen und dieses kann also keinesfalls gepfändet werden falls der Vermieter in Insolvenz geht.
Lasse dir das Sparbuch zeigen. Sollte es keines geben, suche eine
Verbraucherberatung auf und frage dort, ob du die letzten Mieten einfach nicht bezahlen kannst. So bist du zumindest auf der sicheren Seite.

Rob2012-10-07T01:14:36Z

Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt sein, ist das nicht der Fall, hast du ein Problem, denn dann ist die Kaution weg!

Dazu folgendes:
Der Vermieter muss das Geld (Kaution) nach dem Gesetz von seinem Vermögen getrennt bei einer Sparkasse oder Bank aufbewahren. Er muss also ein so genanntes Kautions-Konto eröffnen.

Der Grund ist, der Vermieter soll sich das Geld nicht in die eigene Tasche stecken. Im Falle seiner Insolvenz wäre dann die Kaution für den Mieter verloren, so aber ist sie "konkursfest" angelegt. Darüber hinaus macht sich der Vermieter möglicherweise auch strafbar, wenn er die Kaution nicht ordnungsgemäß anlegt (BGH WM 96, 53; OLG Frankfurt WM 89, 138; LG Hamburg WM 90, 206).

Özgür2012-10-07T00:57:23Z

Zunächst verlange den Kontakt zu der Behörde, die das Geld gepfändet hat, so findest du heraus, ob das die Wahrheit ist (kann ja sein, dass der Vermieter gelogen hat und theroretisch genug hat, um die Kaution zurückzugeben) und ob die Behörde bereit ist, das illegal gepfändete Geld gegen Vorlage des Vertrags (als Nachweis für die gezahlte Kaution) zurück zu zahlen. Auch würde ich den Vermieter nach seinen aktuellen Kontoauszügen fragen, er ist zwar nicht verpflichtet, dir diese zu geben, aber wenn er keinen Ärger will und nicht dumm ist, wird er es tun. Du kannst dem auch nachhelfen, indem du ihm klar sagst, dass du ansonsten die Miete einbehalten wirst und ggf. in der Wohnung bleibst, bzw. sie weiter nutzt, bis die Kaution restlos gedeckt ist.

Solltest du mit diesem Schritt nicht weiterkommen, Miete komplett einbehalten. Eine Mahnung droht dir nicht, da du dann nachweisen kannst, dass du die korrekten Schritte unternommen hast und die Behörde sich geweigert hat, dir dein Geld zurückzugeben.

Das ist so die einfachste Möglichkeit. Natürlich kannst du die Behörde bzw. den konkreten Gerichtsvollzieher verklagen, aber das ist nur unnötiger Stress für dich. Das ist wirklich die schwierigste Möglichkeit.

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