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Kaution wegen fast Insolvens des Vermieters gepfändet!?

Guten Morgen,

wir haben durch die Kündigung der Wohnung erfahren das unser Vermieter nur ganz knapp der Privatinsolvens enkommen ist.

Nach der Frage unserer Kaution sagte er uns das diese weg sei.

Kann ich nun bei gehen und die lezten beiden MM einbehalten,da er Pleite ist weiß ich das wir unsere Kaution sonst gar nicht wieder sehen würden.

Update:

Ich habe nur die Info das die Kaution weg sei.Bei welcher Behörde soll ich denn da nachfragen wenn ich keine weiteren Infos habe?

Mein Vermieter rückt mit der Sprache leider nicht raus.

11 Antworten

Bewertung
  • Fankle
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Fakt ist, dass die Kaution nicht dem Vermieter gehoert und nicht in seine Konkursmasse faellt.

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem Anderkonto, also auf einem treuhaenderisch gefuehrten und vor Glaeubigern geschuetzten Konto, zu verwahren - aus genau dem Grund, dass das Geld ihm gar nicht gehoert. Mieter duerfen sogar die Zahlung einer Kaution so lange verweigern, bis der Vermieter ihnen ein insolvenzfestes Konto genannt hat (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 98/10).

    Wenn der Vermieter behauptet, dass die Kaution mal eben in seiner Insolvenz verschwunden ist, dann liegt ein klarer Rechtsbruch vor und du solltest Massnahmen ergreifen. Mal eben die Mietzahlungen einbehalten bis die Kaution abgeglichen ist, ist moeglicherweise nicht die ideale Loesung, es sei denn der Vermieter stimmt diesem Deal zu. Wenn nicht, ist das ein Minenfeld, fuer das man sich besser einen Anwalt nimmt.

    Ein Tipp fuer's naechste mal: Wenn man die Kaution in Form eines gepfaendeten Sparkontos hinterlegt, dann ist das Geld auf deinem Konto, und der Vermieter kommt nur mit deiner Zustimmung oder mit richterlichem Beschluss an das Geld.

  • Rob
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt sein, ist das nicht der Fall, hast du ein Problem, denn dann ist die Kaution weg!

    Dazu folgendes:

    Der Vermieter muss das Geld (Kaution) nach dem Gesetz von seinem Vermögen getrennt bei einer Sparkasse oder Bank aufbewahren. Er muss also ein so genanntes Kautions-Konto eröffnen.

    Der Grund ist, der Vermieter soll sich das Geld nicht in die eigene Tasche stecken. Im Falle seiner Insolvenz wäre dann die Kaution für den Mieter verloren, so aber ist sie "konkursfest" angelegt. Darüber hinaus macht sich der Vermieter möglicherweise auch strafbar, wenn er die Kaution nicht ordnungsgemäß anlegt (BGH WM 96, 53; OLG Frankfurt WM 89, 138; LG Hamburg WM 90, 206).

  • vor 4 Jahren

    Die Zurückhaltung der Kaution kann bei absehbaren Gegenforderungen erfolgen. Ein Aushändigungsanspruch besteht sowieso erst bei Wohnungsübergabe. Unser Hund hatte mal die Haustür lädiert - da habe ich gleich auf die Kaution verzichtet. Wenn die Wohnung im vertragsmäßigen Zustand ist, kann er höchstens einen Teil zurückbehalten. Den Teil nämlich, der einer evtl. NK-Nachzahlung entspricht.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Du solltest tatsächlich 2 Monatsmieten einbehallten, das Geld aber NICHT verbrauchen, sondern selbst bei deiner Bank als neues Mietkautionskonto anlegen und bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts deiner Stadt hinterlegen. Die Kaution ist Sicherheitsleistung für den Vermieter. Wenn du Schäden in der Wohnung hinterläßt, darf er sie mit der Kaution beseitigen lassen. Kündige dem Vermieter deine Vorgehensweise an. Alternative für ihn wäre ein langwieriger Rechtsstreit, nach dem er das Kautionsgeld doch rausrücken muss plus der Kosten des Rechtsstreits.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Es wurde hier ja schon sehr gut beschrieben, dass die Kaution nicht dem Vermieter gehört und demnach nicht in die Konkursmasse gehört und auch warum. Er muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen verwalten.

    Eine Pfändung nimmt immer ein Gerichtsvollzieher vor und wird durch ein Amtsgericht bestellt. Heißt, du weißt ja wo der Vermieter sein "Unternehmen" gemeldet hat durch deinen Mietvertrag. Dort ist festgehalten welchem Gerichtsstand er/ du unterliegst und das ist auch das zuständige Amtsgericht. Ein Anruf genügt und du bekommst die nötigen Informationen was du, wie zu tun hast um den Vermögen zu schützen und ob deine Info überhaupt stimmt.

    Denn eigentlich hätte sich der Gerichtsvollzieher bei dir melden müssen, wenn dem so wäre. Denn eigentlich geht die Kaution ohne dein Zutun bei Vermieterwechsel auf den neuen Vermieter über. Mindestens der neue Vermieter hätte sich ja "beschweren" müssen, dass er jetzt eine neue Kaution wollen würde. Von daher glaube ich nicht, dass deine Kaution in die Konkursmasse eingereiht wurde. Trotzdem besteht Handlungsbedarf, sollte deine Info stimmen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Man könnte das anfechten, aber das würde ein langer und steiniger Weg, also sichere dich lieber vorher ab.

  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Ein Vermieter hat für die Kaution ein auf den Namen des Mieters lautendes Sparbuch anzulegen und dieses kann also keinesfalls gepfändet werden falls der Vermieter in Insolvenz geht.

    Lasse dir das Sparbuch zeigen. Sollte es keines geben, suche eine

    Verbraucherberatung auf und frage dort, ob du die letzten Mieten einfach nicht bezahlen kannst. So bist du zumindest auf der sicheren Seite.

  • vor 9 Jahren

    Zunächst verlange den Kontakt zu der Behörde, die das Geld gepfändet hat, so findest du heraus, ob das die Wahrheit ist (kann ja sein, dass der Vermieter gelogen hat und theroretisch genug hat, um die Kaution zurückzugeben) und ob die Behörde bereit ist, das illegal gepfändete Geld gegen Vorlage des Vertrags (als Nachweis für die gezahlte Kaution) zurück zu zahlen. Auch würde ich den Vermieter nach seinen aktuellen Kontoauszügen fragen, er ist zwar nicht verpflichtet, dir diese zu geben, aber wenn er keinen Ärger will und nicht dumm ist, wird er es tun. Du kannst dem auch nachhelfen, indem du ihm klar sagst, dass du ansonsten die Miete einbehalten wirst und ggf. in der Wohnung bleibst, bzw. sie weiter nutzt, bis die Kaution restlos gedeckt ist.

    Solltest du mit diesem Schritt nicht weiterkommen, Miete komplett einbehalten. Eine Mahnung droht dir nicht, da du dann nachweisen kannst, dass du die korrekten Schritte unternommen hast und die Behörde sich geweigert hat, dir dein Geld zurückzugeben.

    Das ist so die einfachste Möglichkeit. Natürlich kannst du die Behörde bzw. den konkreten Gerichtsvollzieher verklagen, aber das ist nur unnötiger Stress für dich. Das ist wirklich die schwierigste Möglichkeit.

  • Remo
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Die Frage ist recht leicht zu beantworten. Wenn du die Miete nicht einbehältst siehst du kein Geld.

    Behältst du die Miete ein und das wäre dann rechtens nicht gedeckt, müsstest du lediglich mit einer geringen Mahngebühr rechnen. Ich würde die Miete in jedem Fall einbehalten. Ansonsten hast du gar nichts in der Hand.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Da geht ja wohl alles durcheinander <haarerauf>

    Also erstens gehört die Kaution, wie hier schon bemerkt wurde, nicht zum Vermögen des Vermieters und muss von diesem gesondert angelegt werden. Damit ist sie zweitens nicht von einer etwaigen Insolvenz betroffen. Drittens ist nicht wirklich klar, was eine "fast Insolvens" sein soll, und warum dabei viertens irgendwas gepfändet werden sollte.

    Ein prophylaktisches Einbehalten der Miete ist nicht rechtmäßig. Dadurch würde der Sinn der Kautionsleistung unterlaufen werden, der Vermieter hätte dann keine Sicherheit mehr für etwaige Nachforderungen. Das ist ausgeurteilt.

    Ihr könnt das versuchen, lauft aber Gefahr, dass ihr die Kosten für ein Mahnverfahren (in dem ihr 100%ig unterliegen werdet) tragen müsst und die Miete dann doch überweisen müsst.

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