Ich wohne ländlich zur Miete, am Haus sind fremd vermietete Pferdeboxen.die Pferdebesitzer haben gewechselt und nun ist jedes Wochenende unerträglicher Lärm, den ganzen Tag lang.Ständig wird auf dem Heuboden getrampelt(Holzdecke), das scheppert durch ganze Haus.Die Pferdeweide schließt an meinen Garten an und dort wird laufend mit Treckern gefahren, auch in der Mittagszeit, spät abends und am Sonntag.Was kann ich tun, mich macht das langsam mürbe ?
2012-09-08T11:52:20Z
ich wohne seit fast 5 jahren hier, vorher war es nicht so.es gibt hier keine heuernte, es handelt sich um pferdewiesen, keine ahnung warum die trecker hier fahren.der heuboden ist über meiner wohnung, dort wurde aus brandschutzgründen aber kein heu mehr gelagert (jetzt schon).
pietxpl2012-09-08T12:24:39Z
Beste Antwort
hallo, ............dort wurde aus brandschutzgründen aber kein heu mehr gelagert (jetzt schon)............ dies dürfte der einzige ansatzpunkt sein, den du so mal ganz nebenbei und naiv bei der feuerwehr "nachFRAGEN " kannst. ich denke dass die feuerwehr da ganz schnell reagieren wird.
genau für die Abstimmung ist doch die Eigentümerversammlung da. Und jeder kann da selbstverständlich so abstimmen, wie er möchte. Eine Zustimmung erklagen kann guy nur bei den notwendigsten Sanierungsmaßnahmen. Wenn die Mehrheit zustimmt wird es gemacht, sonst nicht. Genaueres regelt der zu Grunde liegende Vertrag über das Gemeinschaftseigentum.
Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache von dem vertraglich geschuldeten Zustand zu Grunde liegt.
Das sollte sich der Mieter fragen, bevor er eine Mietminderung nach § 536 BGB durchführen möchte:
Ist es eine unwesentliche Beeinträchtigung ? Dann gilt, kein Unterlassungsanspruch und kein Geldausgleich.
Ist es eine wesentliche Beeinträchtigung ? Dann muss man sich fragen, ist es eine ortsübliche oder nicht ortsübliche Nutzung.
Ist es eine ortsübliche Nutzung ? Keinen Unterlassungsanspruch eventl. Geldausgleich.
Ist es eine nicht ortsübliche Nutzung ? Hat man einen Unterlassungsanspruch.
Ich gehe von einer ortsüblichen, unwesentlichen Beeinträchtigung aus, ergo kannst du es akzeptieren oder ausziehen.
gegen solchen lärm kann man leider nichts machen. zieh um und such dir deine nächste wohnung besser aus. holzböden und landwirtschaft sind meist ein lärmgarant. schau auch, das keine stark befahrene strasse, kirche und kneipe nebendran sind. solche sachen lernt man mit der zeit. vielleicht kannst du bis dahin die miete etwas mindern. und zieh in kein haus, in dem studenten oder minderheitengroßfamilien wohnen. da wird es auch (zu) oft sehr laut.
die Pferdeboxen waren doch bestimmt schon da, als du dort eingezogen bist, also hast du gewußt wo du hinziehst ansonsten gibt es überall Ortssatzungen in denen festgelegt ist, wer wann wo welchen Lärm machen kann ( zum Beisp. Rasenmäher )