deliktunfähiges Kind wer kommt für den entstandenen schaden auf ?

das Kind ist mit seinem Roller an geparkten Autos vor bei gefahren
Links war ein Fahrrad an der Hauswand angelehnt dem er ausweichen wollte
verlor dabei das Gleichgewicht und beschädigt dabei einen dort stehenden PKW
Breite des Bürgersteigs ca. 2,5 Meter
der durch Parkende Autos auf ca.2 Meter verengt wird
durch das Fahrrad noch mal etwas enger auf ca1,5 Meter

Details :
Kind ist 4 Jahre hat die Situation falsch eingeschätzt

Die Eltern sind auch nicht haftbar zu machen
da die Mutter ca. 10 Meter hinter dem Kind ging
hätte auf die entfernung auch nicht mehr eingreifen können

entstandener Sachschaden am PKW (Neu Wagen) ca.900 €

wer kommt jetzt für den Schaden auf ?

aeneas2012-08-23T21:36:01Z

Beste Antwort

Es war also ein Unfall. - Zunaechst muss die Schuldfrage erst einmal juristisch geklaert werden.U.U. kommt die Haftpflichtversicherung der Eltern dafuer auf.
Im uebrigen heisst es "strafunfaehig", nicht "deliktunfaehig"

Anonym2012-08-25T04:36:37Z

Wie hier schon richtig beschrieben, sind Kinder unter 7 Jahre laut Gesetz nicht Delikt fähig und somit können diese nicht zur Haftung herangezogen werden.
Und wurde dann auch nicht durch die Eltern (Aufsichtsperson) die Aufsichtspflicht verletzt, so sind auch diese von Haftungsansprüchen befreit.

Es gibt aber immer mehr Privathaftpflichtversicherungen, die auf Wunsch, Antrag, diesen Haftungsausschluss mitversichern. Sollten Eltern von Kleinkindern ins Auge fassen, denn wenn es einen selbst erwischt und man auf seinen Kosten sitzen bleibt, ist dass mehr als ärgerlich.


tm


anaenas..........Wenn man nix weis, ist zu schweigen und Du solltest sehr oft schweigen.

Sprendlinger2012-08-24T13:00:47Z

Der Autoobesitzer oder eine Vollkasko

Catan2012-08-24T11:39:39Z

Grenzwertig... ich würde ggf. doch mal an die Eltern herantreten, denn vom Kind selbst wirst du mangels Deliktsfähigkeit nichts erhalten. Die Haftung der Eltern ist auch nicht vollständig ausgeschlossen in diesem Fall. Ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde ist durchaus fraglich. Immerhin ist das Kind erst 4 und mit einem Fahrrad (Gefahrenquelle) unterwegs. Da reicht es möglicherweise nicht aus 10 Meter hinterher zu gehen, sondern man muss je nach Situation (zB parkende Autos) auch direkt daneben bleiben. Ich würde mal einen Anwalt fragen.

Blesspease2012-08-24T11:28:54Z

Eltern haften für ihre Kinder, und wenn ich du wär würd ich mal an meiner Rechtschreibung arbeiten

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