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deliktunfähiges Kind wer kommt für den entstandenen schaden auf ?
das Kind ist mit seinem Roller an geparkten Autos vor bei gefahren
Links war ein Fahrrad an der Hauswand angelehnt dem er ausweichen wollte
verlor dabei das Gleichgewicht und beschädigt dabei einen dort stehenden PKW
Breite des Bürgersteigs ca. 2,5 Meter
der durch Parkende Autos auf ca.2 Meter verengt wird
durch das Fahrrad noch mal etwas enger auf ca1,5 Meter
Details :
Kind ist 4 Jahre hat die Situation falsch eingeschätzt
Die Eltern sind auch nicht haftbar zu machen
da die Mutter ca. 10 Meter hinter dem Kind ging
hätte auf die entfernung auch nicht mehr eingreifen können
entstandener Sachschaden am PKW (Neu Wagen) ca.900 €
wer kommt jetzt für den Schaden auf ?
12 Antworten
- aeneasLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Es war also ein Unfall. - Zunaechst muss die Schuldfrage erst einmal juristisch geklaert werden.U.U. kommt die Haftpflichtversicherung der Eltern dafuer auf.
Im uebrigen heisst es "strafunfaehig", nicht "deliktunfaehig"
- UweLv 4vor 9 Jahren
Die Eltern müssen nur dann für den Schaden aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Das ist die alles entscheidende Frage, die u. U. in dem Einzelfall juristisch geprüft werden muss.
Kann man den Eltern eine solche Aufsichtspflichtsverletzung vorwerfen, kommt deren Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Im anderen Fall bleiben die Geschädigten (leider) auf ihrem Schaden sitzen.
Auf jeden Fall den Schaden der Versicherung melden.
Die Versicherung wird den Fall prüfen. Im eigenen Interesse ;-)
- Der ElchLv 7vor 9 Jahren
So einen Fall hab ich mal im Fernsehen gesehen, da war das Kind aber 6 Jahre alt. Die Eltern haften in dem Fall nicht, denn sie haben nicht die Aufsichtspflicht verletzt. Das Kind (bzw. stellvertretend dafür die Eltern) würden jetzt nur haften wenn das Kind den Schaden vorsätzlich verursacht hätte, was ja auch nicht der Fall ist!
Ist zwar nicht fair und ich persönlich finde das es ein Unding ist, aber für den Schaden kommt keiner auf. Hier hat leider der Besitzer Pech gehabt und bleibt auf dem Schaden sitzen. Wenn er Glück hat zahlts die eigene Versicherung!
Des weiteren möchte ich dazu noch sagen: du schreibst "Breite des Bürgersteigs ca. 2,5 Meter
der durch Parkende Autos auf ca.2 Meter verengt wird" -------- Autos haben auch nicht auf dem Bürgersteig zu parken, gell! Bei uns bekommst du, wenn du Pech hast, schon einen Strafzettel wenn versehentlich ein halber Reifen auf der Bordsteinkante steht. Wäre das Auto neben dem Bürgersteig am StraÃenrand geparkt gewesen dann wäre wohl nichts passiert denn dann hätte das Kind Platz genug gehabt! Also sollte sich der Autobesitzer auch mal an die eigene Nase packen!
- Anonymvor 9 Jahren
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass für jeden Schaden jemand aufkommen müsse - das ist mitnichten der Fall. Kleine Kinder sind in dieser Hinsicht ähnlich zu bewerten wie Naturkatastrophen - sie passieren einfach. Da kommt es schon mal vor, dass man auf einem Schaden sitzen bleibt.
Das Kind ist mit vier Jahren grundsätzlich nicht haftbar zu machen. Wenn, wie du schreibst, auch die Eltern nicht haftbar gemacht werden können, dann ist das so ein Fall, in dem der Geschädigte in die Röhre schaut.
Der erste Ansprechpartner in derartigen Fällen ist die Haftpflichtversicherung des Verursachers, soweit vorhanden. Die prüft dann, ob der Versicherte überhaupt haften muss. Muss er es nicht, dann zahlt sie nicht (darf sie auch nicht, nicht einmal "aus Kulanz").
@aeneas: Straf(un)fähigkeit und Delikt(un)fähigkeit sind zwei Paar Schuhe. Guckstu http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html. Im einen Fall geht es ums Strafrecht, im anderen ums Zivilrecht.
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- Kai HLv 6vor 9 Jahren
Tatsächlich, hier kommt niemand für den Schaden auf laut § 832 BGB.
Du hast diesen Paragraphen ja schon teilweise zitiert: vor seinem 7. Geburtstag ist ein Kind nicht deliktfähig.
Ein wichtiger Punkt bei Gerichtsurteilen in ähnlich gelagerten Fällen ist die Aufsichtspflicht.
Bei normal entwickelten Kindern ist eine ständige Aufsicht nicht notwendig, es genügt, wenn ein Elternteil eine grobe Ãbersicht darüber hat, was seine Kinder treiben. Manchen Gerichten genügt eine halbstündige Kontrolle.
Die Mutter hat also auch ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Der Geschädigte muss seinen Schaden selbst tragen.
- CatanLv 6vor 9 Jahren
Grenzwertig... ich würde ggf. doch mal an die Eltern herantreten, denn vom Kind selbst wirst du mangels Deliktsfähigkeit nichts erhalten. Die Haftung der Eltern ist auch nicht vollständig ausgeschlossen in diesem Fall. Ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde ist durchaus fraglich. Immerhin ist das Kind erst 4 und mit einem Fahrrad (Gefahrenquelle) unterwegs. Da reicht es möglicherweise nicht aus 10 Meter hinterher zu gehen, sondern man muss je nach Situation (zB parkende Autos) auch direkt daneben bleiben. Ich würde mal einen Anwalt fragen.
- Autumn FlowerLv 7vor 9 Jahren
So einfach wird es nicht sein. Denn woher kommen die genauen Angaben, wurde das schon nach gemessen oder sind das nur Schätzungen. Im übrigen kann man ein Kind von vier Jahren nicht alleine mit dem Roller fahren lassen, wo geparkte Autos stehen. Da würde man als Mutter schon neben her laufen. Also könnte auch eine Mitschuld der Mutter nachgewiesen werden und das der entstandene Schaden auf beide Parteien geteilt wird.
- Anonymvor 9 Jahren
Wie hier schon richtig beschrieben, sind Kinder unter 7 Jahre laut Gesetz nicht Delikt fähig und somit können diese nicht zur Haftung herangezogen werden.
Und wurde dann auch nicht durch die Eltern (Aufsichtsperson) die Aufsichtspflicht verletzt, so sind auch diese von Haftungsansprüchen befreit.
Es gibt aber immer mehr Privathaftpflichtversicherungen, die auf Wunsch, Antrag, diesen Haftungsausschluss mitversichern. Sollten Eltern von Kleinkindern ins Auge fassen, denn wenn es einen selbst erwischt und man auf seinen Kosten sitzen bleibt, ist dass mehr als ärgerlich.
tm
anaenas..........Wenn man nix weis, ist zu schweigen und Du solltest sehr oft schweigen.