wO KANN MAN SICH ÜBER UNFREUNDLICHE GERICHTSVOLLZIEHER BESCHWEREN?
WGEN EINES UMZUGES SIND MEINE ELTERN IN schulden geraten, die sie jetzt begleichen wollen, wir haben versucht zu dem zuständigen gerichtsvollzieher kontackt aufzunehmen, doch dieser gibt keine ausreichenden informationen und ist mega unfreundlich am telefon, zb sollten wir uns mit einem inkassounternehmen in verbindung setzen welches uns nicht genannt wird und ein protokoll wurde uns auch nicht ausgehändigt. außerdem stellt er mir seltsame fragen zu meinem privatleben obwohl ich mit den schulden meiner eltern gar nichts zu tun habe und auch nicht im selben haushalt lebe, stell er mir fragen zu meiner wohnung und will unterschriften von mirich habe angst mit diesem menschen alleine zu sein.
Betty2012-08-06T04:19:49Z
Beste Antwort
Ich würde mich nicht beschweren, dass bringt euch nicht weiter.
Was machen deine Eltern, können sie die Schulden zurückzahlen, arbeiten sie oder bekommen sie die Grundsicherung.
Diese Frage stellt sich zuerst mal, wenn man Schulden begleichen muss.
Wenn sie unverschuldet in diese Lage geraten sind und Grundsicherung bekommen, sollten sie beim Amt nachfragen, welche Möglichkeiten sie haben, um die Schulden zu begleichen oder bezahlbar umzuschulden.
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden, Auf gehts, das erledigt sich nicht von alleine!
Er braucht euch das Inkassounternehmen nicht zu nennen. Den Namen, Anschrift und Telefonnummer findet ihr in den Mahnungen, Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden, die ihr bekommen habt, bevor sich der Gerichtsvollzieher auf den Weg gemacht hat. Er führt lediglich einen Auftrag aus. Ob die Forderungen berechtigt sind, oder nicht, kann er nicht überprüfen, und das ist auch nicht seine Aufgabe. Er hat lediglich den gerichtlichen Auftrag, das Geld heranzuschaffen. Beschweren könnt ihr euch beim Amtsgericht, denn für dieses arbeitet der Gerichtsvollzieher, aber wenn ihr eine Lösung für die Schulden herbeiführen wollt, müsst ihr euch an das Inkassounternehmen wenden.
Nach BRD – Verwaltungsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit gilt weiter Folgendes: 1. Der Gerichtsvollzieher ist allein verantwortlich für die RechtmäÃigkeit seiner Handlung. Beweis: BBG § 56 [ Verantwortlichkeit des Beamten, Remonstrationsrecht] (1) Der Beamte trägt für die RechtmäÃigkeit seiner dienstlichen Handlung die volle persönliche Verantwortung. 2. Der Gerichtsvollzieher haftet persönlich, voll umfänglich nach BGB § 839 für die Richtigkeit seiner Handlung. Beweis: BGB § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung.(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 3. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Termin/Zwangsräumung/EV, die er durchführen soll, verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen die bei einer Zwangsräumung/EV gelten. Beweis: VwVfG § 5 Vorraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe (2) Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn 1. sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist; 4. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Auftrag, Termin (z.B. Zwangsräumung oder der Abnahme der Versicherung an Eides statt), die er durchführen soll, verantwortlich für die Prüfung des Auftrages auf die Rechtswirksamkeit dieses Auftrages. Beweis: VwVfG § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. 5. Der Gerichtsvollzieher ist bei einer EV oder anderen Auftrag den er durchführen soll, verantwortlich für die Prüfung, ob der Auftrag förmlich den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Beweis: wie vor 6. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Auftrag den er durchführen soll, verantwortlich dafür, daà ein Auftrag der nicht formell den zwingenden gesetzlichen Vorschriften entspricht, zurückgewiesen wird. Beweis: wie vor 7. Für den Fall, daà für einer EV niemand verantwortlich zeichnet und der Gerichtsvollzieher diesen formell nichtigen Auftrag trotzdem durchführt, verweigert er dem Betroffenem Name die Möglichkeit der gegenteiligen Beweisführung, rechtliche Gehör, somit das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und verstöÃt damit gegen die Menschenrechte. Beweis: ZPO § 415 Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen (2) Der Beweis, dass der Vorgang unrichtig beurkundet sei, ist zulässig. Beweis: VwVfG § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (2)..., ist ein Verwaltungsakt nichtig der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt; BGB § 126 Schriftform (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels. Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge. VwVfG § 34 Beglaubigung von Unterschriften.. (3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten 1. die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist, 2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird,….. Beweis: Urteile dazu Zitat des Beschlusses des BverfG, 1 BvR 622/98 (vom 15.04.2004), Absatz-Nr. (1-15): Ein Handzeichen (Paraphe) ist keine hier ausreichende Unterschrift, …4. Bei einem VerstoÃ, einem nicht auszurottenden Ãbel, liegt rechtlich nur ein Entwurf vor,…Es setzt keine Notfrist in Lauf, BGH NJW 95, auch keine andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluss auf Beschwerde, Karlsr. Fam RZ 99,452. Beweis: GG Art. 101 [Verbot von Ausnahmegerichten
Klar kann man sich über den Gerichtsvollzieher beschweren, falls er sich wirklich daneben benimmt. In der Regel aber schätzen auch GV eine einfache und problemlose Abwicklung. Sie sind im Rahmen der vorgegebenen Grenzen gesprächsbereit und beraten ihre Klienten.
Für mich hört sich der Hinweis noch mal mit dem Inkassounternehmen Kontakt auf zu nehmen sehr vernünftig an. Der GV wird ja vom Inkassounternehmen beauftragt. Das bedeutet die geben den Spielraum vor. Und letztlich möchte das Inkassounternehmen ja auch nur die geschuldete Summe haben. Meist ist ja das Problem, dass man als Schuldner viel zu wenig mit seinen Gläubigern redet. Wissen die im Detail Bescheid, sind sie oft bereit einem entgegen zu kommen.
Was die Fragen an dich betrifft, wer mute ich, dass der GV einfach versucht, das Umfeld deine Eltern genauer zu erkunden.
Alle GV haben eine Sprechstunde an ihrem meist gemeinsamen Büro. Ruft man dort an, erfahrt man die richtigen Zeiten. Oft hat ein GV auch noch ein Heimbüro, an dem man ihn erreichen kann.
Mein Tipp: Noch einmal ganz in Ruhe ohne Stress dort anrufen, sagen, dass man Hilfe benötigt und dann die Fragen stellen. Der GV kann ja auch mal einen schlechten Tag erwischt haben.