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wO KANN MAN SICH ÜBER UNFREUNDLICHE GERICHTSVOLLZIEHER BESCHWEREN?

WGEN EINES UMZUGES SIND MEINE ELTERN IN schulden geraten, die sie jetzt begleichen wollen, wir haben versucht zu dem zuständigen gerichtsvollzieher kontackt aufzunehmen, doch dieser gibt keine ausreichenden informationen und ist mega unfreundlich am telefon, zb sollten wir uns mit einem inkassounternehmen in verbindung setzen welches uns nicht genannt wird und ein protokoll wurde uns auch nicht ausgehändigt. außerdem stellt er mir seltsame fragen zu meinem privatleben obwohl ich mit den schulden meiner eltern gar nichts zu tun habe und auch nicht im selben haushalt lebe, stell er mir fragen zu meiner wohnung und will unterschriften von mirich habe angst mit diesem menschen alleine zu sein.

11 Antworten

Bewertung
  • Betty
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ich würde mich nicht beschweren, dass bringt euch nicht weiter.

    Was machen deine Eltern, können sie die Schulden zurückzahlen, arbeiten sie oder bekommen sie die Grundsicherung.

    Diese Frage stellt sich zuerst mal, wenn man Schulden begleichen muss.

    Wenn sie unverschuldet in diese Lage geraten sind und Grundsicherung bekommen, sollten sie beim Amt nachfragen, welche Möglichkeiten sie haben, um die Schulden zu begleichen oder bezahlbar umzuschulden.

    Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden, Auf gehts, das erledigt sich nicht von alleine!

    LG

    Betty

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Beim zuständigen Amtsgericht.

  • vor 9 Jahren

    Ich würde auch sagen beim zuständigen Amtsgericht. Er hat keinen Grund unfreundlich zu sein. Eigentlich sollte er den Menschen behilflich sein. Über deine Lebensumstände würde ich ihm keine Auskunft erteilen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Die primäre Aufgabe eines Gerichtsvollziehers besteht in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Er ist nicht verpflichtet noch dazu am Telefon Auskünfte darüber zu geben, wer Schuldner bei Deinen Eltern ist. D.h. er könnte es tun, wenn er ein entgegenkommender Mensch wäre, das scheint hier aber nicht so zu sein.

    Die Fragen zu Deinem Privatleben hängen ebenfalls damit zusammen, dass der GV sich evtl. sträubt, am Telefon Auskünfte zu geben, und herausfinden wollte, ob Du tatsächlich die genannte Person bist. Denn er könnte sich ja wundern, dass Deine Eltern nicht selbst anrufen.Auch die anderen Zusammenhänge sind doch etwas unklar.

    Das Hinterfragen der persönlichen Verhältnisse von Dir hängt sicherlich mit der Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse Deiner Eltern zusammen.

    Bevor der GV kommt hat es auf jeden Fall Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gegeben. Hier ist der Gläubiger und die genaue Schuldensumme aufgeführt. Den müssen Deine Eltern irgendwo haben.

    Sofern die Vollstreckung schon stattgefunden hat, und Deine Eltern die e.V. (eidesstattliche Versicherung)abgegeben haben, ist die Sache für den GV damit erledigt, und es ist vollkommen richtig, Deine Eltern an den Gläubiger zu verweisen. Wäre die Beitreibung noch in vollem Gange und der GV noch damit beauftragt, wäre er auch sicherlich auf die Zahlungsbereitschaft Deiner Eltern eingegangen. Aber ich denke, sein Job ist erledigt.

    Das läuft so. Der Gläubiger beauftragt den GV das schuldige Geld einzutreiben. Der GV besucht den Schuldner, und entweder er bekommt das Geld oder allenfalls nicht, dann ist die die e.V. fällig. Bei beidem entweder mit Abgabe der e.V. oder mit Zahlung des Geldes hat der GV seinen Job erledigt, und gibt die Sache an den Gläubiger zurück. Danach hat der GV damit nichts mehr zu tun, es sei denn er wird nach Ablauf der Gültigkeit der e.V. mit der erneuten Beitreibung beauftragt.

    Deine Eltern sollen in ihren Unterlagen nach dem Mahnbescheid suchen, dort können sie Auskünfte über den Gläubiger finden. Sie können auch bei Creditreform anfragen( grösste Inkassoauskunftei) die haben mit Sicherheit den Gläubiger hinterlegt, wenn es sich um eine Inkassofirma handelt.

    Quelle(n): E
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  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Er braucht euch das Inkassounternehmen nicht zu nennen. Den Namen, Anschrift und Telefonnummer findet ihr in den Mahnungen, Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden, die ihr bekommen habt, bevor sich der Gerichtsvollzieher auf den Weg gemacht hat. Er führt lediglich einen Auftrag aus. Ob die Forderungen berechtigt sind, oder nicht, kann er nicht überprüfen, und das ist auch nicht seine Aufgabe. Er hat lediglich den gerichtlichen Auftrag, das Geld heranzuschaffen. Beschweren könnt ihr euch beim Amtsgericht, denn für dieses arbeitet der Gerichtsvollzieher, aber wenn ihr eine Lösung für die Schulden herbeiführen wollt, müsst ihr euch an das Inkassounternehmen wenden.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nach BRD – Verwaltungsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit gilt weiter Folgendes:

    1. Der Gerichtsvollzieher ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit seiner Handlung.

    Beweis: BBG § 56 [ Verantwortlichkeit des Beamten, Remonstrationsrecht]

    (1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung die volle persönliche

    Verantwortung.

    2. Der Gerichtsvollzieher haftet persönlich, voll umfänglich nach BGB § 839 für die Richtigkeit

    seiner Handlung.

    Beweis: BGB § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung.(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder

    fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht, so hat er dem Dritten den

    daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    3. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Termin/Zwangsräumung/EV, die er durchführen soll,

    verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen die bei einer

    Zwangsräumung/EV gelten.

    Beweis: VwVfG § 5 Vorraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

    (2) Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn

    1. sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist;

    4. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Auftrag, Termin (z.B. Zwangsräumung oder der Abnahme

    der Versicherung an Eides statt), die er durchführen soll, verantwortlich für die Prüfung des

    Auftrages auf die Rechtswirksamkeit dieses Auftrages.

    Beweis: VwVfG § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes

    (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.

    5. Der Gerichtsvollzieher ist bei einer EV oder anderen Auftrag den er durchführen soll,

    verantwortlich für die Prüfung, ob der Auftrag förmlich den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

    Beweis: wie vor

    6. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Auftrag den er durchführen soll, verantwortlich dafür, daß

    ein Auftrag der nicht formell den zwingenden gesetzlichen Vorschriften entspricht, zurückgewiesen

    wird.

    Beweis: wie vor

    7. Für den Fall, daß für einer EV niemand verantwortlich zeichnet und der Gerichtsvollzieher

    diesen formell nichtigen Auftrag trotzdem durchführt, verweigert er dem Betroffenem Name die

    Möglichkeit der gegenteiligen Beweisführung, rechtliche Gehör, somit das Recht auf ein faires

    Gerichtsverfahren und verstößt damit gegen die Menschenrechte.

    Beweis: ZPO § 415 Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen

    (2) Der Beweis, dass der Vorgang unrichtig beurkundet sei, ist zulässig.

    Beweis: VwVfG § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

    (2)..., ist ein Verwaltungsakt nichtig der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer

    Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;

    BGB § 126 Schriftform (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde

    von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten

    Handzeichens unterzeichnet werden.

    BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels. Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz

    vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Gesetz vorgeschriebenen Form

    ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel

    gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

    VwVfG § 34 Beglaubigung von Unterschriften..

    (3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll,

    anzubringen. Er muss enthalten

    1. die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist,

    2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird,…..

    Beweis: Urteile dazu

    Zitat des Beschlusses des BverfG, 1 BvR 622/98 (vom 15.04.2004), Absatz-Nr. (1-15):

    Ein Handzeichen (Paraphe) ist keine hier ausreichende Unterschrift, …4. Bei einem Verstoß, einem nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich nur ein Entwurf vor,…Es

    setzt keine Notfrist in Lauf, BGH NJW 95, auch keine andere Frist. Dann hilft auch kein

    Nichtabhilfebeschluss auf Beschwerde, Karlsr. Fam RZ 99,452.

    Beweis: GG Art. 101 [Verbot von Ausnahmegerichten

    Quelle(n): Juraforum
  • vor 9 Jahren

    Klar kann man sich über den Gerichtsvollzieher beschweren, falls er sich wirklich daneben benimmt. In der Regel aber schätzen auch GV eine einfache und problemlose Abwicklung. Sie sind im Rahmen der vorgegebenen Grenzen gesprächsbereit und beraten ihre Klienten.

    Für mich hört sich der Hinweis noch mal mit dem Inkassounternehmen Kontakt auf zu nehmen sehr vernünftig an. Der GV wird ja vom Inkassounternehmen beauftragt. Das bedeutet die geben den Spielraum vor. Und letztlich m��¶chte das Inkassounternehmen ja auch nur die geschuldete Summe haben. Meist ist ja das Problem, dass man als Schuldner viel zu wenig mit seinen Gläubigern redet. Wissen die im Detail Bescheid, sind sie oft bereit einem entgegen zu kommen.

    Was die Fragen an dich betrifft, wer mute ich, dass der GV einfach versucht, das Umfeld deine Eltern genauer zu erkunden.

    Alle GV haben eine Sprechstunde an ihrem meist gemeinsamen Büro. Ruft man dort an, erfahrt man die richtigen Zeiten. Oft hat ein GV auch noch ein Heimbüro, an dem man ihn erreichen kann.

    Mein Tipp:

    Noch einmal ganz in Ruhe ohne Stress dort anrufen, sagen, dass man Hilfe benötigt und dann die Fragen stellen. Der GV kann ja auch mal einen schlechten Tag erwischt haben.

  • Ruth S
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Zahle termintreu Deine Schulden und der Mann bleibt höflich.

    Wer hört sich schon tagtäglich die gleichen faulen Ausreden, Lügen,

    der Loserkundschaft an?

    Hast Du mal überlegt, die Mehrheit der Menschen zahlen termintreu.

    Wie sollte sonst die Gesamtwirtschaft funktionieren?

    Der Mann hat auch nur eine Psyche.

    Hast Du die Bereitschaft jeden Monat Dein Geld verspätet - oder überhaupt nicht

    zu bekommen?

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das Amtsgericht ist die vorgesetzte Dienststelle der Gerichtsvollzieher.

    Mit irgendwelchen Inkassounternehmen braucht Ihr Euch NICHT herumschlagen. Die haben keinerlei Befugnis und keinerlei Handhabe gegen Dich oder Deine Eltern.

    Du bist auch in keinster Weise zu irgendwelchen Auskünften verpflichtet.

    Stelle über das Amtsgericht fest, wer der oder die Gläubiger sind. Wenn die ein Inkassounternehmen beauftragt haben, dan sind DIE für die Mehrkosten heranzuziehen. Denn jeder Gläubiger hat nach wie vor eine Schadensminderungspflicht, bzw. eine Mitwirkungspflicht, einen vorhandenen Schaden nicht noch weiter ausufern zu lassen.

    Falls das Amtsgericht blockt, weil die zu faul sind, die Akten rauszusuchen, geht zur Schuldnerberatung. Die werden mit ziemlicher Sicherheit dafür sorgen, daß diese unnötigen Inkassokosten nicht auch noch Deinen Eltern aufgebürdet werden.

    Und nochmals: diese Inkassope.n.ner, und wenn die Lederjacken noch so schwarz, der russische Akzent noch so bedrohlich und der Kahlschädel mit Irokese oder Pferdeschwanzverschnitt noch so furchteinflößend rüberkommen, diese Typen sollen einschüchtern. Die können Euch aber rein GAR NICHTS.

    Gerichtsvollzieher sind in der Regel höflich, mitunter auch hilfsbereit. Auf jeden Fall muß das Amtsgericht den Beschwerden Eurerseits nachgehen.

  • vor 9 Jahren

    Ich glaube hier findest du eine Antwort

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_%2...

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