Muss man bei Kündigung mit Konsequenzen rechnen?

Angenommen man wird nach Abschluss der Ausbildung unbefristet übernommen. Der Arbeitnehmer unterzeichnet den Vertrag, bewirbt sich aber zeitgleich an einer Universität auf einen Studienplatz. Der Arbeitnehmer weiß allerdings nicht ob er einen Platz bekommt. In den ersten Wochen wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf Seminare geschickt (in keinem Vertrag erwähnt) um seiner Rolle im Unternehmen gerecht werden zu können. Jetzt bekommt der AN aber eine Zusage von der Universität. er kündigt nach wenigen Monaten fristgerecht. Kann das Unternehmen Ausgaben einfordern die es dann hatte ( Seminare, Software, Hardware und ähnliches?

Danke
Gruß D.

Jürgen NRW2012-08-03T00:38:18Z

Beste Antwort

Nur wenn dies zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart wurde.
http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/fortbildungskosten-im-arbeitsrecht.html

Meckertante2012-08-03T07:15:20Z

Einfach so aus dem Bauch heraus: Nur, wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann das Unternehmen die getätigten Ausgaben zurückfordern. Lass Dich vorsichtshalber von einem Rechtsanwalt beraten, um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen.

Anonym2012-08-03T07:12:30Z

Wenn das so im Vertrag steht, dann schon.