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Muss man bei Kündigung mit Konsequenzen rechnen?
Angenommen man wird nach Abschluss der Ausbildung unbefristet übernommen. Der Arbeitnehmer unterzeichnet den Vertrag, bewirbt sich aber zeitgleich an einer Universität auf einen Studienplatz. Der Arbeitnehmer weiß allerdings nicht ob er einen Platz bekommt. In den ersten Wochen wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf Seminare geschickt (in keinem Vertrag erwähnt) um seiner Rolle im Unternehmen gerecht werden zu können. Jetzt bekommt der AN aber eine Zusage von der Universität. er kündigt nach wenigen Monaten fristgerecht. Kann das Unternehmen Ausgaben einfordern die es dann hatte ( Seminare, Software, Hardware und ähnliches?
Danke
Gruß D.
3 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Nur wenn dies zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart wurde.
- Anonymvor 9 Jahren
Wenn das so im Vertrag steht, dann schon.
- MeckertanteLv 4vor 9 Jahren
Einfach so aus dem Bauch heraus: Nur, wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann das Unternehmen die getätigten Ausgaben zurückfordern. Lass Dich vorsichtshalber von einem Rechtsanwalt beraten, um unangenehmen Ãberraschungen vorzubeugen.