Einspruch einlegen gegen geplantes Bauvorhaben?
Hintergrund ist folgender: wir wohnen in einer Anliegerstrasse (Sackgasse), eine exklusive Wohngegend mit Villen und hauptsächlich hochwertigen EFH. Jetzt kam uns durch eine Nachbarin zu Ohren, dass ein Bauvorhaben geplant sei, 2 Grundstücke weiter die Strasse runter von uns aus. Es sollen 3 Dreifamilienhäuser gebaut werden! Wir sind natürlich nicht gerade begeistert, um es mal vorsichtig auszudrücken. Wir befürchten Wertverlust der Häuser und Grundstücke und natürlich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, da bis jetzt nur 24 Familien hier wohnen und bei 3x3 Wohnungen wären das im Schnitt 9-18 Autos mehr, die hier hoch-und runterfahren. Zudem ist die Strasse sehr schmal, bei Gegenverkehr muss man immer in eine Einfahrt ausweichen oder halb ins Gebüsch fahren (die Strasse ist nur auf einer Seiter bebaut), um aneinander vorbeizukommen. Des weiteren geht ein guter Teil unseres Grundstücks (Erholungsfläche) unterhalb des geplanten Bauvorhabens lang.
Haben wir Aussicht, dass ein geplantes Bauvorhaben durch Nachbarn gestoppt werden kann, wenn wir zB eine Art Unterschriftensammlung machen?
Immer wieder interessant, wie hier beurteilt wird! Jetzt sind wir die reichen Bonzen, die verhindern wollen, dass hier niederes Volk hinzieht oder was? Wenn man jahrelang sehr hart gearbeitet hat und sich explizit einen Wohngegend aussucht, wo a) wenig Verkehr ist b) wenige Häuser stehen (Ruhe) etc, dann ist es ja wohl nachvollziehbar, dass man von so einem Bauvorhaben wenig begeistert ist! Ich habe heute Morgen übrigens beim Bauamt angerufen und das Projekt ist in dieser Form abgelehnt worden :-) Es sollten sogar 3x5FH gebaut werden! Es ist teilweise aus den von mir genannten Gründen abgelehnt worden, das nur am Rande! Gegen den Bebauungsplan kann man ja dann keinen EInspruch einlegen, wenn das Grundstück ja schon bebaut ist von einem kleinen EFH mit riesigem Grundstück. War also keine brachliegende Wiese o.ä.
Aber wie gesagt, hier wird wieder vorschnell geurteilt, wie so oft!