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Einspruch einlegen gegen geplantes Bauvorhaben?
Hintergrund ist folgender: wir wohnen in einer Anliegerstrasse (Sackgasse), eine exklusive Wohngegend mit Villen und hauptsächlich hochwertigen EFH. Jetzt kam uns durch eine Nachbarin zu Ohren, dass ein Bauvorhaben geplant sei, 2 Grundstücke weiter die Strasse runter von uns aus. Es sollen 3 Dreifamilienhäuser gebaut werden! Wir sind natürlich nicht gerade begeistert, um es mal vorsichtig auszudrücken. Wir befürchten Wertverlust der Häuser und Grundstücke und natürlich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, da bis jetzt nur 24 Familien hier wohnen und bei 3x3 Wohnungen wären das im Schnitt 9-18 Autos mehr, die hier hoch-und runterfahren. Zudem ist die Strasse sehr schmal, bei Gegenverkehr muss man immer in eine Einfahrt ausweichen oder halb ins Gebüsch fahren (die Strasse ist nur auf einer Seiter bebaut), um aneinander vorbeizukommen. Des weiteren geht ein guter Teil unseres Grundstücks (Erholungsfläche) unterhalb des geplanten Bauvorhabens lang.
Haben wir Aussicht, dass ein geplantes Bauvorhaben durch Nachbarn gestoppt werden kann, wenn wir zB eine Art Unterschriftensammlung machen?
Immer wieder interessant, wie hier beurteilt wird! Jetzt sind wir die reichen Bonzen, die verhindern wollen, dass hier niederes Volk hinzieht oder was? Wenn man jahrelang sehr hart gearbeitet hat und sich explizit einen Wohngegend aussucht, wo a) wenig Verkehr ist b) wenige Häuser stehen (Ruhe) etc, dann ist es ja wohl nachvollziehbar, dass man von so einem Bauvorhaben wenig begeistert ist! Ich habe heute Morgen übrigens beim Bauamt angerufen und das Projekt ist in dieser Form abgelehnt worden :-) Es sollten sogar 3x5FH gebaut werden! Es ist teilweise aus den von mir genannten Gründen abgelehnt worden, das nur am Rande! Gegen den Bebauungsplan kann man ja dann keinen EInspruch einlegen, wenn das Grundstück ja schon bebaut ist von einem kleinen EFH mit riesigem Grundstück. War also keine brachliegende Wiese o.ä.
Aber wie gesagt, hier wird wieder vorschnell geurteilt, wie so oft!
6 Antworten
- kaelonLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Wenn der Bebauungsplan sagt das da gebaut werden darf, dann darf da gebaut werden, es kann sogar je nach Komune sogar eine Bebauung erzwungen werden.
Da kann sich ein Anwalt auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln und auch soviele Unterschriften gesammelt werden das es rumpelt, zu verhindern ist das nur im Extremfall und Wohnhäuser im Normalfall nie.
- HarmonieZielLv 7vor 9 Jahren
Haben diese Neu-Bauherren weniger Stimmrecht und Rechte, als die
Reihenhäusler?
- kurt jLv 7vor 9 Jahren
Aha, gut gebrüllt Löwe, und wenn in diesen Häusern jetzt Exclusive Eigentumswohnungen gebaut werden die von Leuten bewohnt oder gekauft werden denen du das Wasser nicht einmal reichen könntest, nur mal so als Vorstellung, und wenn dir das nicht passt suche dir eine neue Exclusive wohngegend
- Anonymvor 9 Jahren
Entscheidend ist, was der Bebauungsplan des Gebietes vorschreibt oder nicht.
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- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Ihr hättet schon für den Flächen Nutzungsplan einspruch erheben müssen. Das BAuamt braucht nur die Genehmigung von den direkten Nachbarn. Wenn die BAugenbehmigung erteilt ist, hilft auch keine Unterschriftensammlung
- wernaaa2000Lv 7vor 9 Jahren
In mehreren Bereichen erscheint hier deine Frage gleichzeitig und schon deshalb hab ich keine Lust darauf zu antworten! Nimm dir einen Anwalt - wenn du Glück hast ist die Beratung kostenlos!