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Anonym
Anonym fragte in Nachrichten & MedienAktuelle Themen · vor 1 Jahrzehnt

Kann ich bei StreetView Einspruch einlegen gegen den Einspruch meiner Nachbarn?

Ich habe viele Nachbarn, die im Zeitalter der mechanischen Schreibmaschine mit Blaupapier stehen geblieben sind. Die wollen Einspruch gegen die Sichtbarmachung unseres Hauses bei Street View einlegen. Ich möchte aber unbedingt, dass unser Haus auch zu sehen ist. Kann ich gegen den Einspruch der Nachbarn auch Einspruch einlegen? Unser Haus ist 7 Etagen hoch, jeweils 2 Parteien - ich denke dass mindestens die Hälfte Einspruch einlegen möchte.

Update:

@Hcstauq - Das was Du da schreibst, ist ja wohl ziemlich überzogen, denn unser Haus ist ja ein Haus, was jeder sehen kann, wenn er daran vorbeigeht oder vorbeifährt. Aber es sieht mich ja keiner, wenn ich dann gerade nackt durch die Wohnung laufe.

Unser Haus ist auf vielen Postkarten mit drauf, weil es neben einem bekannten Gebäude steht - da hat auch noch kein Mensch Einspruch gegen eingelegt, auch gegen die Fotos aus der Luft, die in den EKZ verkauft werden, da hat sich keiner aufgeregt, sondern sogar gerne diese Fotos gekauf - wieso dann also Einspruch gerade bei Street-View??

Update 2:

@blauclever - habe ich das jetzt richtig verstanden? einspruch nur bei eigenem haus - dass heißt, in einem miethaus kann der einzelne mieter nichts dagegen tun. dann wäre es ja ok, denn ich will ja unser haus sehen, nur die nachbarn nicht. mü´ssen in dem fall die nachbarn an den vermieter gehen und der dann im namen der mieter einspruch einlegen - oder verstehe ich das immer noch falsch?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    alle welt macht sich...

    sorgen um googels streetview...

    dabei sind die meisten per internet...facebook etc...

    zum gläsernen menschen verkommen...!

  • PiKe
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    @Hcstauq:

    Würde mich mal interessieren, was die Hausfassade mit deiner Privatsphäre zu tun hat.

    Und der Vergleich mit NAcktfotos ect hinkt ja wohl an allen Ecken ;)

    Edit: Ich wüsste nicht, dass es schon öffentliche Aufnahmen von Deutshcland gibt. Also woher willst du wissen,das dort welche auf dem Balkon sitzen? Oder kommst du irgendwoher, wo das Projket schon läuft?

    Und dein Vergleich hinkt immernoch. Was für Daten werden denn übe deine Person veröffentlicht, wenn man dein Haus fotografiert?

    Edit2:

    Versteh mich nicht falsch. Bin bin weder Pro noch Kontra Google. Mir geht das eigentlich ziemlich am Ar*ch vorbei das ganze. Und ich kanns auch verstehen, wenn jemand nicht möchte, dass sein Haus darauf abgebildet wird.

    Was mich wirklich stört ist diese Mentalität! Die Regierung speichert alles über und. ELENA speichert wie oft du krank warst und ob du vllt sogar mal bei einem Streik mitgemacht hast. Die Regierung will in Zukunft deine Fingerabdrücke speichern und den E-Pass einführen. Die Regierung gibt deine Kontoaktivitäten an die USA weiter!!!

    Das ist ein Einschnitt in die Privatsphäre und nicht Google,. die deine Hüte ablichten! Aber bei Google regen sich alle auf und greifen zu den Heugabeln... Wenn unsere Regierung sowas macht, dann interessiert es keinen und es wird weiter TV geglotzt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einspruch nur bei dem eigenen Haus möglich.

    Ziehe am besten aus, und kaufe dir ein Haus, das du allein bewohnst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    jeder hat seine eigene meinung, so auch deine nachbarn...

    und wenn die street view nicht möchten, und dies auch ausdrücklich bekunden, ist deine meinung nicht gefragt....

    es kann sein, das bei einer mehrheit von euch, die parteien die es nicht möchten, unkenntlich gemacht werden, so als wenn man deren wohnungen nur durch eine milchglasscheibe erkennen kann (?)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie du siehst, habe ich einen Computer. Trotzdem werde ich Einspruch erheben. Du kannst nichts dagegen tun, weil alle Mieter einverstanden sein müssen wenn ihre Privatsphäre veröffentlicht wird. Aber es kann dich niemand hindern, wenn du ein paar Nacktfotos von dir ins Internet stellen möchtest, mit Schulzeugnis und Kontoauszug.

    @PiKe: Auf dem Foto von unserem Haus sitzen einige Nachbarn auf ihren Balkonen. Das ist Privatsphäre. Der Vergleich ist in sofern berechtigt, dass ALLE Daten die über eine Person und ihr Umfeld öffentlich verfügbar sind, zum Nachteil der Person genutzt werden können. Für deine Person sollst du natürlich selbst entscheiden können, aber nicht für eine Gruppe von Personen, von denen nicht alle einverstanden sind.

    @♥♥♥ ich ♥♥♥: Ja, ich habe überzogen, weil ich das Prinzip verdeutlichen wollte. Ich habe mich etwas durch den Tonfall hinreißen lassen, in dem du über deine Nachbarn schreibst. Es ist nicht so böse gemeint, wie es klingt. Ich finde aber, dass du die Meinung deiner Nachbarn respektieren solltest, auch wenn sie dir nicht gefällt. Dir entsteht ja kein Schaden dadurch. Weißt du, im Prinzip geht es vor allem darum, dass die Menschen verhindern wollen, dass in Zukunft alle Informationen über jeden von jedem gesammelt und verbreitet werden können. Der Anfang mag ja harmlos aussehen. Aber dabei wird es nicht bleiben.

    @PiKe: Eine Nachbarin hat uns das mal im Internet gezeigt. Sie war deutlich zu sehen - im Bikini. Gerade habe ich sie angerufen, um für dich noch einmal nach der Internetadresse zu fragen, aber sie ist gerade nicht da. Wenn es dich ernsthaft interessiert, werde ich sie später noch einmal fragen.

    Hinken oder nicht - es ist nicht in Ordnung, die Daten zu veröffentlichen, wenn die Menschen das nicht wollen. Warum ist es Euch denn so furchtbar wichtig, dass Euer Haus von jedem gesehen werden kann, dass Ihr Euch dafür sogar mit den Nachbarn streiten wollt?

    @PiKe, zu Edit2: Da hast du völlig recht!!! Aber zu diesen Menschen gehöre ich nicht. Und für die Masse ist es ja vielleicht ein erster Schritt, mal ein bisschen aufzuwachen, wenigstens mal gegen irgendetwas Einspruch zu erheben. Das sollte man nicht gleich im Keim ersticken.

    @hajokl: Vermieter und Mieter können Einspruch erheben. Wenn auch nur ein einziger Mieter dagegen ist, muss das Haus gepixelt werden. Diese Auskunft bekommst du von der Rechtsberatung des Mieterbunds und der Mietervereine. Die haben auch ein Formular dafür, das du nur noch ausfüllen und an Google Hamburg schicken brauchst. Die Frist ist der 15. Oktober.

    Wenn du aber allein im eigenen Haus wohnst, kannst du auch allein bestimmen.

  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur der Besitzer eines Objektes hat das Recht einen Einspruch gegen eine Veröffentlichung

    seines Eigentums zu erwirken.

    Da Mieter keine Eigentümer sind können sie nur gegen eine Veröffentlichung der Bilder ihrer Person

    Einspruch erheben.

    Gruß hajokl .

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