Tapezieren nach dem Auszug?

Als ich hier einzog, waren die Wände nackt, bzw. wir mußten alten Scheiß runterreissen um neu tapezieren zu können. Mein Vermieter hat mich damals nen Wisch unterschreiben lassen, in dem steht, daß ich die Wohnung bei Auszug tapeziert und weiß gestrichen übergebe. Nun steht ein Auszug bald an und Freunde sagten, daß ich mich an solche Nebenabsprachen nicht halten muß.
Es gibt Gesetze im Mietgesetz und das besagt, daß man nicht weiß streiche muß. Nebenabreden wären dann zweitrangig. Was denn nun?

Anonym2012-07-12T07:50:19Z

Beste Antwort

Solche Schönheitsreparaturen wurden jüngst vom Bundesgerichtshof einkassiert. Sie sind null und nichtig. Du brauchst nicht zu tapezieren und auch nicht zu streichen.

Anonym2012-07-12T16:10:39Z

Mein Gott. Schnapp dir Farbe und rollen und pinsel die Bude durch. So schwer und teuer ist das nicht und du sparst dir Ärger. Den Wisch kann man als Individualvereinbarung auslegen und dann ist er gültig. Tipp: Wenn die Blümchentapete gut auf der Wand hält, kann man sie mit flüssiger Raufaser streichen. Dann hat man nur einen Arbeitsschritt.

Sprendlinger2012-07-12T15:59:20Z

Das kann man nicht so einfach sagen. Individualverabredungen sind einzuhalten, wenn der Mieter nicht extrem benachteiligt wird. Wenn Du vor 1 Jahr neu gestrichen hast brauchst Du nicht wieder neu zu streichen. Wenn steht, dass Du neu streichen musst ist es ungültig.

cat3922012-07-12T15:11:13Z

Schaue hier mal rein
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/schoenheitsreparaturen_aid_132479.html

BITTE den ARTIKEL auch GANZ LESEN!!!
Deine genaue Mietsituation kennt hier niemand.
Ich zitiere hier einen Auszug:
"Will der Vermieter den Mieter trotz unwirksamer Klauseln zur Renovierung verpflichten, geht das nur im gegenseitigen Einvernehmen. Unterschreibt der Mieter einen solchen Vertragszusatz, ist er später mit Streichen und Tapezieren in der Pflicht. Auf die alten, unzulässigen Klauseln kann er sich dann nicht mehr berufen."
...
danach folgen die weiteren Regelungen.

PiKe2012-07-12T14:56:12Z

Ein Gericht hat geurteilt:

Wenn die Wände in einem guten Zustand sind, dann müssen sie nicht gestrichen oder tapeziert werden. Das gilt auch, wenn die Wände farbig sind.
Sieht es also gut aus, musst du nicht tapezieren, egal was du unterschrieben hast.

Sind die Wände aber, z.B durch Zigarettenrauch vergilbt oder von der Katze zerkratzt, dann musst du es doch machen. Ebenso, wenn die Wände in einer außergewöhnlichen Farbe gestrichen sind, wie Schwarz, Giftgrün ect.

Weitere Antworten anzeigen (1)