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Bei Auszug Renovieren.Ja oder Nein?

Ich ziehe demnächst aus muss ich nach der neuen reglung Tapezieren bzw. Malern?

In mein Vertrag steht drin das ich nach 3 Jahren dies Malern muss und nach 5 Jahren dies ect.

Und nach Auszug muss alles sauber sein mit der Reglung.

Muss ich Malern ja oder nein.

Danke für alle Antworten

13 Antworten

Bewertung
  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Wohnung muß nur besenrein übergeben werden. Die Klauseln im Mietvertrag, daß man die Wohnung renoviert übergeben muß sind nicht wirksam, nur wenn etwas kaputt gemacht wurde muß dieses wieder repariert werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Zeitraum fest angegeben ist, brauchst Du nicht zu renovieren. Wenn jedoch steht im allgemeinen oder etwas mußt Du renovieren. Da es also nur auf ein Wort kommt ist es Ratsam einen Anwalt aufzusuchen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Fristenregelung ist, wie Bobyhops schon richtig schrieb, unwirksam. Aber ich würde das doch erstmal mit dem Vermieter und ggf. dem Nachmieter besprechen. Mir persönlich war's nämlich immer lieber, in eine unrenovierte Wohnung einzuziehen. Denn, seien wir mal ehrlich: Keiner gibt sich bei einer Auszugsrenovierung Mühe. Das Schärfste, was ich mal gesehen habe, war eine weiß übermalte Strukturtapete, mit Blumen-Prägemuster oder sowas. Grauslich! (Nein, die Wohnung habe ich nicht genommen.)

    Eigentlich ist Nicht-Renovieren im Interesse des Vermieters UND des Nachmieters.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo!die regelung von drei und fünf jahren ist aufgehoben jedoch musst du den mietvertrag beachten, und nach den auszug streichen, streichen reicht meistens, solltes dich aben vorher noch mals mit dem vermieter in verbindung setzen und nachfragen die sagen dir schon genau was du zu machen hast, kommt auch darauf an wie lange du schon in der wohnung wohnst und ob sie schon verwohnt ist, leztendlich wirst du es bei der wohnungsabnahme merken, ob der vermieter zu frieden ist oder ob noch mängel sind aber selbst da kan man vereinbarungen treffen dise auch selbst zu beheben, da der vermieter dan zu teuren firmen greift. auch bei www. wekipedia.de kannst du dich über die neuen regelungen im mietvertrag schlaumachen. viel glück

    mfg teleigel

    Quelle(n): umschulung wohnungswirtschaft
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Klingt nach starren Fristen. Wenn die Klausel keine Rücksicht auf den Zustand der Wohnung nimmt ist sie mit starren Fristen nichtig- also nicht renovieren. Allerdings mußt du die Wohnung besenrein hinterlassen.

    Übrigens- wenn dein Vermieter anderer Ansicht ist, darf er nicht gleich einen Maler bestellen, sondern muß dich "in Verzug setzen"= mahnen und dir Gelegenheit geben , es selbst zu tun oder selbst einen Maler zu beauftragen. Wenn er gleich zur Tat schreitet und losrenoviert, hat er ebenfalls Pech.

    Ein Anwalt oder der Mieterverein prüfen deine Klausel im Zweifel.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hör auf Sprendlinger, die anderen Antworten sind entweder ungenau oder falsch.

  • Hannes
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, Denke mal darüber nach, wie Du den Zustand der Wohnung vorfandest, als Du eingezogen bist. waren die Tapeten sauber und keine Löcher in den Tapeten von den Bildaufhängern, war die Wohnung renoviert. An Deiner Stelle

    würde ich zwar die Decke streichen, wenn Du eine Hand dafür hast. Eine Rauhfasertapete braucht nur mit einer Farbe

    abgerollt zu werden, mehr würde ich der jetzigen Wohnung nichts tun, vieleicht gefällt dem Nachmieter die Tapete nicht

    und reißt die Tapete wieder runter und alles war umsonst. Wichtig ist, das die Fußböden in den Zimmern besenrein sind und keine Spinnfäden unter der Decke hängen sowie

    die Fensterscheiben geputzt und die Fensterrahmen gesäubert und Türen abgewaschen sind. Für normale kleinere Wohnungsschäden muß der Vermieter aufkommem, z.B.Spiegel im Badezimmer ist gerissen oder Waschbecken oder die Kloschüssel hat einen Sprung.

    DerVermieter guckt sowieso kurz vor Deinen Auszug nach dem Rechten. Setze Dich mal mit ihm in Verbindung. Dann kann man immer noch darüber reden, ob die Tapeten unbedingt gewechselt werden müssen. Vielleicht haben die Nachmieter die Wohnung angeschaut und renovieren, wie sie es in ihre neuen Wohnung haben möchten H.-J. Wrase

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sauber und ordentlich musst Du die Wohnung natürlich übergeben.

    Aber nicht unbedingt renovieren. Diese Klauseln mit der pauschalen Regelung sind laut Urteil vom BGH unwirksam. Das ist u.a. vom individuellen Zustand der Wohnung abhängig.

    S. Link

    Gruß Bobyhops

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja,

    wenn ihr das im mietvertrag so ausgemacht habt

    und es drin steht, musst du es auch machen!!!

    wenn der vermieter fies ist holt er die maler ins haus!

    und für dich wird es ein teures vergnügen,

    da du die rechnung bekommst!

    gruss

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenns im Vertrag steht, musst du es wohl machen?!?

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