Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Bei Auszug Renovieren.Ja oder Nein?
Ich ziehe demnächst aus muss ich nach der neuen reglung Tapezieren bzw. Malern?
In mein Vertrag steht drin das ich nach 3 Jahren dies Malern muss und nach 5 Jahren dies ect.
Und nach Auszug muss alles sauber sein mit der Reglung.
Muss ich Malern ja oder nein.
Danke für alle Antworten
13 Antworten
- ↓Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Wohnung muß nur besenrein übergeben werden. Die Klauseln im Mietvertrag, daß man die Wohnung renoviert übergeben muß sind nicht wirksam, nur wenn etwas kaputt gemacht wurde muß dieses wieder repariert werden.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Zeitraum fest angegeben ist, brauchst Du nicht zu renovieren. Wenn jedoch steht im allgemeinen oder etwas muÃt Du renovieren. Da es also nur auf ein Wort kommt ist es Ratsam einen Anwalt aufzusuchen.
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Fristenregelung ist, wie Bobyhops schon richtig schrieb, unwirksam. Aber ich würde das doch erstmal mit dem Vermieter und ggf. dem Nachmieter besprechen. Mir persönlich war's nämlich immer lieber, in eine unrenovierte Wohnung einzuziehen. Denn, seien wir mal ehrlich: Keiner gibt sich bei einer Auszugsrenovierung Mühe. Das Schärfste, was ich mal gesehen habe, war eine weià übermalte Strukturtapete, mit Blumen-Prägemuster oder sowas. Grauslich! (Nein, die Wohnung habe ich nicht genommen.)
Eigentlich ist Nicht-Renovieren im Interesse des Vermieters UND des Nachmieters.
- vor 1 Jahrzehnt
hallo!die regelung von drei und fünf jahren ist aufgehoben jedoch musst du den mietvertrag beachten, und nach den auszug streichen, streichen reicht meistens, solltes dich aben vorher noch mals mit dem vermieter in verbindung setzen und nachfragen die sagen dir schon genau was du zu machen hast, kommt auch darauf an wie lange du schon in der wohnung wohnst und ob sie schon verwohnt ist, leztendlich wirst du es bei der wohnungsabnahme merken, ob der vermieter zu frieden ist oder ob noch mängel sind aber selbst da kan man vereinbarungen treffen dise auch selbst zu beheben, da der vermieter dan zu teuren firmen greift. auch bei www. wekipedia.de kannst du dich über die neuen regelungen im mietvertrag schlaumachen. viel glück
mfg teleigel
Quelle(n): umschulung wohnungswirtschaft - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Klingt nach starren Fristen. Wenn die Klausel keine Rücksicht auf den Zustand der Wohnung nimmt ist sie mit starren Fristen nichtig- also nicht renovieren. Allerdings muÃt du die Wohnung besenrein hinterlassen.
Ãbrigens- wenn dein Vermieter anderer Ansicht ist, darf er nicht gleich einen Maler bestellen, sondern muà dich "in Verzug setzen"= mahnen und dir Gelegenheit geben , es selbst zu tun oder selbst einen Maler zu beauftragen. Wenn er gleich zur Tat schreitet und losrenoviert, hat er ebenfalls Pech.
Ein Anwalt oder der Mieterverein prüfen deine Klausel im Zweifel.
- Stefan RLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hör auf Sprendlinger, die anderen Antworten sind entweder ungenau oder falsch.
- HannesLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo, Denke mal darüber nach, wie Du den Zustand der Wohnung vorfandest, als Du eingezogen bist. waren die Tapeten sauber und keine Löcher in den Tapeten von den Bildaufhängern, war die Wohnung renoviert. An Deiner Stelle
würde ich zwar die Decke streichen, wenn Du eine Hand dafür hast. Eine Rauhfasertapete braucht nur mit einer Farbe
abgerollt zu werden, mehr würde ich der jetzigen Wohnung nichts tun, vieleicht gefällt dem Nachmieter die Tapete nicht
und reiÃt die Tapete wieder runter und alles war umsonst. Wichtig ist, das die FuÃböden in den Zimmern besenrein sind und keine Spinnfäden unter der Decke hängen sowie
die Fensterscheiben geputzt und die Fensterrahmen gesäubert und Türen abgewaschen sind. Für normale kleinere Wohnungsschäden muà der Vermieter aufkommem, z.B.Spiegel im Badezimmer ist gerissen oder Waschbecken oder die Kloschüssel hat einen Sprung.
DerVermieter guckt sowieso kurz vor Deinen Auszug nach dem Rechten. Setze Dich mal mit ihm in Verbindung. Dann kann man immer noch darüber reden, ob die Tapeten unbedingt gewechselt werden müssen. Vielleicht haben die Nachmieter die Wohnung angeschaut und renovieren, wie sie es in ihre neuen Wohnung haben möchten H.-J. Wrase
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sauber und ordentlich musst Du die Wohnung natürlich übergeben.
Aber nicht unbedingt renovieren. Diese Klauseln mit der pauschalen Regelung sind laut Urteil vom BGH unwirksam. Das ist u.a. vom individuellen Zustand der Wohnung abhängig.
S. Link
Gruà Bobyhops
- vor 1 Jahrzehnt
ja,
wenn ihr das im mietvertrag so ausgemacht habt
und es drin steht, musst du es auch machen!!!
wenn der vermieter fies ist holt er die maler ins haus!
und für dich wird es ein teures vergnügen,
da du die rechnung bekommst!
gruss