Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Tapezieren nach dem Auszug?

Als ich hier einzog, waren die Wände nackt, bzw. wir mußten alten Scheiß runterreissen um neu tapezieren zu können. Mein Vermieter hat mich damals nen Wisch unterschreiben lassen, in dem steht, daß ich die Wohnung bei Auszug tapeziert und weiß gestrichen übergebe. Nun steht ein Auszug bald an und Freunde sagten, daß ich mich an solche Nebenabsprachen nicht halten muß.

Es gibt Gesetze im Mietgesetz und das besagt, daß man nicht weiß streiche muß. Nebenabreden wären dann zweitrangig. Was denn nun?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Solche Schönheitsreparaturen wurden jüngst vom Bundesgerichtshof einkassiert. Sie sind null und nichtig. Du brauchst nicht zu tapezieren und auch nicht zu streichen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Mein Gott. Schnapp dir Farbe und rollen und pinsel die Bude durch. So schwer und teuer ist das nicht und du sparst dir Ärger. Den Wisch kann man als Individualvereinbarung auslegen und dann ist er gültig. Tipp: Wenn die Blümchentapete gut auf der Wand hält, kann man sie mit flüssiger Raufaser streichen. Dann hat man nur einen Arbeitsschritt.

  • cat392
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Schaue hier mal rein

    http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/sch...

    BITTE den ARTIKEL auch GANZ LESEN!!!

    Deine genaue Mietsituation kennt hier niemand.

    Ich zitiere hier einen Auszug:

    "Will der Vermieter den Mieter trotz unwirksamer Klauseln zur Renovierung verpflichten, geht das nur im gegenseitigen Einvernehmen. Unterschreibt der Mieter einen solchen Vertragszusatz, ist er später mit Streichen und Tapezieren in der Pflicht. Auf die alten, unzulässigen Klauseln kann er sich dann nicht mehr berufen."

    ...

    danach folgen die weiteren Regelungen.

  • PiKe
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Ein Gericht hat geurteilt:

    Wenn die Wände in einem guten Zustand sind, dann müssen sie nicht gestrichen oder tapeziert werden. Das gilt auch, wenn die Wände farbig sind.

    Sieht es also gut aus, musst du nicht tapezieren, egal was du unterschrieben hast.

    Sind die Wände aber, z.B durch Zigarettenrauch vergilbt oder von der Katze zerkratzt, dann musst du es doch machen. Ebenso, wenn die Wände in einer außergewöhnlichen Farbe gestrichen sind, wie Schwarz, Giftgrün ect.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nun hast du den Scheiss denn du hast den Vertrag unterschrieben. Somit ist das keine Nebenabsprache sondern ein gültiger Vertrag!

  • vor 9 Jahren

    Das kann man nicht so einfach sagen. Individualverabredungen sind einzuhalten, wenn der Mieter nicht extrem benachteiligt wird. Wenn Du vor 1 Jahr neu gestrichen hast brauchst Du nicht wieder neu zu streichen. Wenn steht, dass Du neu streichen musst ist es ungültig.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.