Fristlose kündigung bekommen , auszug in 8 tagen ?
hallo
habe von meinem vermieter, eine fristlose kündigung bekommen .da steht drin das ich in 8 tagen die wohnung räumen muss.darf er das ?ich mein ich möchte eh hier raus,aber so schnell finde ich keine wohnung.
2012-05-16T14:35:19Z
ja mir werden sachen vorgewofen , die nicht der wahrheit entsprechen.der vermieter will mich einfach raus haben.da die mitmieterin über meiner wohnung sich andauernd beschwert grundlos.ich würde nachts musik hören , die türen knallen usw ..
Hausverwalter2012-05-17T01:15:53Z
Beste Antwort
Nach § 543 BGB kann der Vermieter außerordentlich fristlos kündigen. Fristlos bedeutet grundsätzlich ohne Frist. Von daher sind 8 Tage völlig ausreichend. Ob die Kündigung begründet ist oder nicht kann ich nicht prüfen.
Ist sie nicht gerechtfertigt oder zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter auf Räumung klagen. Möchte der Mieter sowieso ausziehen, muss er nach § 573c BGB ordentlich fristgerecht kündigen und kann nicht einfach ausziehen, wann er meint eine neue Wohnung gefunden zu haben.
Suche sofort einen Anwalt auf und dein Vermieter wird sich dann wundern. Fristlos ist schon garnicht, denn dann dann hätte er dich mindestens 2 mal abmahnen müssen. Solange du keine 2 Monate Mietrückstand hast, kann er dir so schnell garnichts. Allerdings mußt du sofort mit einem Anwalt reagieren.
Naja, ganz so einfach geht's ja auch nicht - aber Du musst Dir ja schon was "ordentliches geleistet" haben, damit Du ne fristlose Kündigung bekommen hast...