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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 9 Jahren

Fristlose kündigung bekommen , auszug in 8 tagen ?

hallo

habe von meinem vermieter, eine fristlose kündigung bekommen .da steht drin das ich in 8 tagen die wohnung räumen muss.darf er das ?ich mein ich möchte eh hier raus,aber so schnell finde ich keine wohnung.

Update:

ja mir werden sachen vorgewofen , die nicht der wahrheit entsprechen.der vermieter will mich einfach raus haben.da die mitmieterin über meiner wohnung sich andauernd beschwert grundlos.ich würde nachts musik hören , die türen knallen usw ..

7 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nach § 543 BGB kann der Vermieter außerordentlich fristlos kündigen. Fristlos bedeutet grundsätzlich ohne Frist. Von daher sind 8 Tage völlig ausreichend.

    Ob die Kündigung begründet ist oder nicht kann ich nicht prüfen.

    Ist sie nicht gerechtfertigt oder zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter auf Räumung klagen. Möchte der Mieter sowieso ausziehen, muss er nach § 573c BGB ordentlich fristgerecht kündigen und kann nicht einfach ausziehen, wann er meint eine neue Wohnung gefunden zu haben.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Suche sofort einen Anwalt auf und dein Vermieter wird sich dann wundern.

    Fristlos ist schon garnicht, denn dann dann hätte er dich mindestens 2 mal abmahnen müssen.

    Solange du keine 2 Monate Mietrückstand hast, kann er dir so schnell garnichts. Allerdings

    mußt du sofort mit einem Anwalt reagieren.

  • vor 9 Jahren

    ja er darf wenn du Mietrückstände hast,

  • vor 9 Jahren

    Für eine fristlose Kündigung braucht jeder einen Grund, auch ein Vermieter. Da muß etwas gravierendes vorgefallen sein. Eigentlich muß er dir auch eine angemessene Zeit geben, um eine neue Wohnung zu suchen.

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  • namaex
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Wie ist das mit den 3 Monaten.

  • vor 9 Jahren

    Erhebe Einspruch und muss klagen. Hier wird geprüft ob die Kündigung gerechtfertigt war. Suche so schnell wie möglich eine Wohnung und ziehe aus bevor es zu einer Verhandlung kommt.

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Naja, ganz so einfach geht's ja auch nicht - aber Du musst Dir ja schon was "ordentliches geleistet" haben, damit Du ne fristlose Kündigung bekommen hast...

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