Parken nur für Kunden oder Patienten?

Welchen Sinn haben eigentlich diese Schilder vor Supermärkten oder Arztpraxen, die das Parken nur Kunden oder Patienten gestatten und bei Zuwiderhandlung womöglich noch den Abschleppdienst androhen.

Woher will die kontrollierende Person (fällt dies überhaupt in das Verantwortungsgebiet von Verkehrsbeamten?) wissen ob der Fahrzeughalter tatsächlich in der Praxis oder im Supermarkt ist und nicht bei seinem Bekannten oder in der Bank schräg gegenüber?

Oder hat es tatsächlich schon mal jemand erlebt, das zur Verifizierung die Kassiererin oder Sprechstundenhilfe zum Parkplatz zitiert wurde?

stefan15312012-02-28T08:38:14Z

Beste Antwort

Man kann z.B. stündlich kontrollieren, welche Autos immer noch stehen. Dann könnte man theoretisch eine Durchsage machen "Der Fahrer des Wagens..... möchte sich bitte an der Kasse melden". Wenn sich dann niemand meldet, kann der Parkplatzinhaber abschleppen lassen.

Da es sich um private Parkplätze handelt, haben "Politessen" nichts zu melden.

Berni2012-02-28T22:27:21Z

Du siehst das leider nicht ganz richtig.
Spätestens wenn Arztpraxen und die Supermärkte geschlossen haben, können
die dann dort noch stehenden Fahrzeuge entfernt (abgeschleppt) werden, was
z.T. auch passiert. Darauf sind z.B. "Abschleppratten" in Hamburg spezialisiert.
Ohne grossen Geldbeträg rücken die das Fahrzeug nicht wieder heraus.

Anonym2012-02-28T18:52:54Z

Es gibt Dienstleister, die die Überwachung des Parkraums übernehmen. Die Firma im Link unten scheint aber nicht mehr im Geschäft zu sein.

Jürgen NRW2012-02-28T17:05:09Z

Rechtlich gesehen sind die Parkplätze private Grundstücke. Da haben Polizei und Ordnungsamt keine Handhabe. Bei einem Anruf kommen die erst gar nicht bzw. fahren ohne eingeschritten zu sein wieder weg.

Wenn der Grundstücksbesitzer (Arzt oder Supermarkt) das Fahrzeug entfernen möchte, muss er dies auf eigene Kosten machen. Vor Gericht kann er versuchen, die Abschleppkosten ein zu klagen. Dies ist aber gar nicht so einfach, wie ich selber schon erlebt habe. Denn die Gerichte sagen dazu: Wer nicht möchte, dass Autos auf seinem privaten Grundstück länger (hier Kundenparkplätze) parken, der muss die Zufahrt verhindern.

Ich kenne mehrere Fälle, wo der abschleppende Grundstücksbesitzer auf seinen Kosten hängen geblieben ist.

Jens2012-02-28T16:33:38Z

Wenn es ein kleiner Laden ist, fällt es sehr schnell auf wohin die Parkenden gehen. Bei größeren läden fällt es nicht so schnell auf, aber wenn die Verkäufer morgens kommen und sehen mehrere Tage hintereinander ein Auto auf dem Parkplatz stehen, dann rufen sie den Abschleppwagen.

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