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Anonym
Anonym fragte in Unterhaltung & MusikTVSonstiges - TV · vor 1 Jahrzehnt

Wenn man Kunde bei T-Home ist, muss man da GEZ für TV und Radio zusätzlich noch zahlen? Danke!!!?

Update:

Danke. Es gibt keine dumme Frage, nur dumme Antworten!

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Telekom AG mit ihren verschiedenen Tochtergesellschaften hat nichts, aber auch gar nichts mit der GEZ zu tun....

    Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen.

    Jeder, der ein Gerät betreibt, mit dem er Fernsehen oder Radio empfangen kann, muß GEZ-Gebühren bezahlen...

    Das hat mit dem Telefonanschluß oder DSL-Anbieter nichts zu tun.

    http://www.gez.de/

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die GEZ hat nichts mit T-Home zu tun. Sie ist lediglich für die Einforderung der Fernseh- und Rundfunkgebühren zuständig.

    T-Home ermöglicht dir lediglich, dass du Fernseh sehen kannst.

    Gebühren muß für beide gezahlt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    GEZ und T-Home sind zwei Paar Schuhe, die haben nichts miteinander zu tun. Also, natürlich musst du zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was hat GEZ (Radio, TV) mit T-Home zu tun??

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  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, na klar mußt du das. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das ist leider der Irrsinn oder noch besser gesagt die reine Abzocke. Selbst wenn man gar nicht verkabelt wäre, müsste man dennoch diese Gebüren zahlen. Und nur deswegen, weil ein Empfangsgerät vorhanden ist und man damit ja etwas empfangen könnte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du keinen Fernseher und kein Radio hast, dann SOLLST Du GEZ für Dein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" (GEZ-Sprache für: Computer mit Internet-Zugang) zahlen. Es ist allerdings eine Verfassungsklage dagegen anhängig, und einige Verwaltungsgerichte haben bereits entschieden, dass man das NICHT muss.

    Als Klagebeteiligter äußere ich mich nicht weiter dazu, außer dass ich den Gerichtsvollzieher (ja, die machen das ernsthaft!) wieder weggeschickt habe mit dem Vermerk auf der Akte "Ich erkenne die Forderung nicht an".

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei T-home bezahlst du doch nur deine Telefon-bzw Internetgebühren. Die GEZ bezahlst du dafür dass du überhaupt den Anschluss hast.

    Also ja. das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Methoden der GEZ lies dies======>

    http://gezabschaffen.de/

    Die GEZ kassiert für das Verbreiten von Propaganda, nur die Deutschen sind so blöd, dafür auch noch zu zahlen.

    Die GEZ verstößt gegen das GRUND!Recht auf Informationsfreiheit, gestützt auf ein geradezu irrwitziges Gesetz niederer Güte.

    Also darfst zahlen!

    Die Verletzung des Datenschutzgeheimnisses beschert dem Verein deine Adresse frei Haus

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