Darf ein Mieter eine Fläche als sein Eigentum bezeichnen?

Zu meiner Tante ist jemand gekommen und hat einen Grünfläche zum parken benutzt, die gehört zum Vermieteten Grundstück. Mit dem Parken war der Vermieter einverstanden! Dann ist die Mieterin gekommen und hat einen Zettel an die Windschutzscheibe hingemacht "bitte parken sie nicht auf unserem Grundstück!" ich finde das darf sie nicht da sie zu diesem Zeitpunkt die Fläche gar nicht benutzt hat! (Ende herbst, kalt) und der Vermieter war damit einverstanden dass sie da parken dürfen! Bitte um Antwort danke!

Anonym2012-02-14T20:14:59Z

Beste Antwort

Klar darf der Mieter das, wenn dann die Fläche im Mietvertrag als mit vermietet gilt, ist es sein Besitz, über den der Mieter ganz alleine verfügen kann.
Der Vermieter ist zwar weiterhin der Eigentümer doch hat dieser mit der Vermietung der Fläche zugestimmt, dass der Mieter das alleinige Nutz- und Bestimmungsrecht ausübt. Dazu gehört auch, dass der Mieter bestimmt wer, wann und überhaupt darauf parkt.

Das Nutzungsrecht an einer Sache wird durch schuldrechtliche oder dingliche Vereinbarung eingeräumt.
Mögliche schuldrechtliche Vereinbarungen über Nutzungsrechte sind die Miete, Pacht oder Leihe. Dabei wird dem Nutzenden lediglich der Besitz eingeräumt, der Eigentümer wird aus seiner Stellung nicht verdrängt. Nach Ablauf der Vertragsdauer ist die Sache dann zurückzugeben. Ggf. sind die Nutzungen (§ 100 BGB) gemäß den Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses nach § 985 BGB bzw. § 988 BGB oder gemäß dem Bereicherungsrecht nach § 812 BGB herauszugeben.
Dinglich können durch die Vereinbarung von Dienstbarkeiten wie Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten Nutzungsrechte an Sachen eingeräumt werden. Dies erstreckt sich sowohl auf bewegliche Sachen (Fahrnisse, jedoch nur Nießbrauch), als auch auf unbewegliche Sachen (Immobilien).


tm

Daniel2012-02-15T14:31:35Z

Rein theoretisch schon.Wenn der Mieter sie gemietet hat ist es eigentlich dort stehen bleiben;D Hoffe. aber mal das du Glück hast und sie sich an der entscheidet

Komet2012-02-15T13:44:35Z

Wenn die Tante die Fläche mitbezahlt (Miete), dann ist sie für die Dauer des Vertrages "Besitzerin" (nicht Eigentümerin!). Sie hat das Recht, die Fläche zu nutzen oder nicht zu nutzen, wie sie das wünscht. Und sie hat ein Recht darauf, dass niemand sonst die Fläche nutzt, weil sie ja dafür bezahlt (nicht einmal der Vermieter!).

Wenn sie nicht dafür bezahlt, dann hat sie kein Recht.




Beispiel: In vielen Mietverträgen steht "Vermietet werden 3 Räume, 2 Kellerräume, 1 Küche, 1 Badezimmer, 1 Vorgarten, 1 Rasengründstück"

Und so weiter. Es wird alles explizit aufgeführt. Und das, was im Vertrag steht, darf die Tante nach Belieben nutzen. - Und anderen die Nutzung untersagen.

.**.2012-02-15T11:21:21Z

Ich finde deine Frage ziemlich zusammenhanglos. Ich verstehe überhaupt nicht, wer jetzt Mieter ist, wer die Fläche genutzt hat, wer den Zettel an die Scheibe gemacht hat, wer davon nun deine Tante ist und was du damit überhaupt zu tun hast.
Ein Mieter darf die von ihm gemietete Fläche nicht als sein Eigentum bezeichnen, weil sie nicht sein Eigentum ist. Er kann allenwalls Besitzer sein, wenn er nämlich in dem Augenblick die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt. Wenn er die Fläche im besagten Augenblick nicht nutzt, ist er nichmal Besitzer.
Der Vermieter ist zwar Eigentümer, kann aber über eine von ihm vermietete Fläche nicht ein zweites Mal verfügen, weil das Verfügungsrecht alleine beim Mieter liegt.

Wilken2012-02-14T18:49:45Z

Oh, das darf sie. Wenn die Fläche zum Mietobjekt gehört, dann hat sie auch ein Bestimmungsrecht. Sie zahlt schliesslich dafür.

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