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dürfen mich der mieter mich Raus schmeißen wegen eine spinne?
ich war am wochenende bei meinem freund übernachten, es war schon spät 22 uhr ungefähr. hab in der küche etwas gekocht schnell und hab eine kellerspinne gefunden mein freund hatte sie und hasse spinne hab etwas geschriehen keine 5 minuten hat es bei meinem freund geklingelt die mietern waren an der tür.. ich bitte nach hause gehen.. ich hab nmich natürlich entschuldigt das ich so geschriehen habe das es eine spinne war. Mein freund bezahlt pünktlich die miete. ich verstehe die welt nicht mehr!!
am nächste tag hab ich erfahren von meinem freund ich hab erstmal hausverbot! Wie kann das sein?
14 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das ist Blödsinn! Weder können andere Mieter dich "rausschmeißen" noch dir Hausverbot erteilen.Schon gar nicht bei einem einmaligen Vorfall !
Sollten sich Störungen von eurer Seite häufen, dann muss der Vermieter eurer Wohnung euch erstmal abmahnen. Vorher am besten ein Gespräch mit deinem Freund führen.
Also keine Bange : euch kann gar nichts passieren.
- PiKeLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dein Freund darf einladen wem er will.
Da können die Vermieter auch kein Hausverbot aussprechen.
Und schon garnicht,weil dich eine Spinne erstreckt hat.
Nur wenn du öfters negativ aufgefallen bist, würde das gehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wozu diese verzerrte Darstellung? Dass dich der Vermieter nicht "wegen einer Spinne" rausgeworfen hat, sondern wegen deines nächtlichen Gebrülls, weißt du doch selbst. Hättest du die Nachbarn damit nicht gestört, hätten sie wohl anschließend nicht auf der Matte gestanden. Schon aus deiner verzerrten "Ich versteh die Welt nicht mehr"-Darstellung ergibt sich, dass du offenbar zu den Leuten gehörst, die in solchen Sachen absolut rücksichtslos und sich grundsätzlich keiner "Schuld" bewusst sind. Also kurz gesagt zu denen, die sich niemand als Nachbar wünscht.
Wenn du meinst, dass man dich nicht aus der Wohnung verweisen kann, bleib halt da. Dann ist dein Freund als Mieter allerdings der nächste, der auf der Abschussliste steht. Und der verliert dann wegen dir mit etwas Pech seine Wohnung...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also was denn nun? Der Mieter wollte Dich rausschmeißen? War es nicht doch der Vermieter?
Denk noch einmal darüber nach, nimm einen Duden, schreibe die Frage vernünftig auf und dann wird es auch was mit den Antworten. Im übrigen kann ein Vermieter dich nicht rausschmeißen - der hat nicht einmal das Recht unangemeldet die Wohnung zu betreten.
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- WuastraddööööLv 6vor 1 Jahrzehnt
"hab in der küche etwas gekocht schnell und hab..."
"mein freund hatte sie und hasse spinne"
"ich bitte nach hause gehen"
"am nächste tag hab ich erfahren von meinem freund ich hab erstmal hausverbot"
ja ne ist klar. Schon mal was von Grammatik gehört?
- WandervogelLv 5vor 1 Jahrzehnt
22h ist Nachtruhe einzuhalten sollte jedoch bedingte Umstände dazu führen ist die Mietergemeinschaft in Kenntnis zu setzen sowie die Erlaubnis ein zu holen. Es ist drauf zu schließen das dies schon mehrmals vorgekommen ist daher die Reaktion des Vermieters.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hyterische Gäste nach 22 Uhr sind kein Kündigungsgrund aber ein Grund, sich seine Gäste besser auszusuchen.
- HyNunLv 6vor 1 Jahrzehnt
spinne am abend - erquickend und labend!
alles quatsch - es sei denn dein freund ist untermieter bei einem mieter, - und der hat ihn beim vermieter nicht angemeldet, um ein wenig hinzuzuverdienen! -und jetzt angst hat, das es rauskommt
mfg
- vor 1 Jahrzehnt
Also we hat dich rausgeschmissen? der vermieter oder ein andeer mieter?
andere mieter können dich nicht rauswerfen, die müssten sich eh erstmal beim vermieter beschwerden und dann muss er ne abmahnung schreiben, in diesem fall zählt es mündlich nicht, wenn keine zeugen dabei sind... also sollte es vor gericht gehen....