Darf ich in meiner Mietwohnung einen Hund halten (Pintscher max. 50 cm lang) ?
In meinem Mietvertrag aus dem Jahr 1997 gibt es diesbezüglich keine Regelungen.
In meinem Mietvertrag aus dem Jahr 1997 gibt es diesbezüglich keine Regelungen.
Anonym
Beste Antwort
Ohne Einverständnis des Vermieters ist Hundehaltung nicht erlaubt.
Es steht in Deinem Mietvertrag mit Sicherheit auch NICHT, daß Du keine Kriegswaffen, Giftspinnen,
Nervengas oder radioaktives Material lagern darfst. Damit ist das ebenfalls NICHT automatisch erlaubt.
Also, in jedem Fall die Erlaubnis des Vermeiters einholen, und zwar VORHER.
schwarzundrotes
das kann dir nur dein vermieter sagen. auf jeden fall solltest du ihn darüber informieren.
Bolle
Frage den Vermieter.Er kann es Verbieten,auch wenn es ein kleiner Hund ist.
Anonym
Grundsätzlich darf man Kleintiere halten. Auch wenn im Mietvertrag steht: keine Katzen. Das darf der Vermieter nicht verbieten. Man sollte jedoch evtl. mit ihm vorher reden. Mir ging es mal so, dass diese Klausel im Mietvertrag stand. Als ich dann daraufhin den Vermieter ansprach, sagte der, dass er gegen Wohnungskatzen überhaupt nichts habe, nur eben drauÃen. Da gab es wohl schon einmal Probleme. Die Nachbarn hatten sich beschwert wegen des Blumenbeetes als Katzentoilette. Solche komischen Nachbarn gibt es leider immer wieder.
Auch mit Deinem Pintscher... Es spricht sicher nichts dagegen. Es ist nur die Frage, ob der dann oft allein ist, der kann dann sehr viel Krach machen und damit die Nachbarn belästigen. Oder aber er versaut die Wohnung durch Urinieren bzw. Kratzen an der Tapete... Das solltest Du bedenken. - Viel Spaà mit Deinem Pintscher!
Sprendlinger
Hundehaltung ist nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. Aber auch in den Verträgen von 1997 stand etwas über Tierhaltung. Der Paragraf kann aber ungültig sein, da er vielleicht noch die gesamte Tierhaltung verbietet