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Darf ich in meiner Mietwohnung einen Hund halten (Pintscher max. 50 cm lang) ?

In meinem Mietvertrag aus dem Jahr 1997 gibt es diesbezüglich keine Regelungen.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ohne Einverständnis des Vermieters ist Hundehaltung nicht erlaubt.

    Es steht in Deinem Mietvertrag mit Sicherheit auch NICHT, daß Du keine Kriegswaffen, Giftspinnen,

    Nervengas oder radioaktives Material lagern darfst. Damit ist das ebenfalls NICHT automatisch erlaubt.

    Also, in jedem Fall die Erlaubnis des Vermeiters einholen, und zwar VORHER.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ja, du darfst. Du hast die Wohnung exklusiv für deinen persönlichen Gebrauch angemietet und darfst darin tun, was du willst, solange im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wenn dein Vermieter keine Hunde in seinem Eigentum haben will, muss er das vereinbaren.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Frage am besten direkt deinen Vermieter und lasse dir - bei Zusage - das ganze bitte schriftlich geben. Setze dazu ein formloses Schreiben auf. Ein Beispiel:

    -------------------------------------------

    Sehr geehrte(r) Herr/Frau Mustermann,

    hiermit bitte ich Sie um eine schriftliche Erlaubnis, einen Hund in meiner Wohnung halten zu dürfen.

    MfG

    -------------------------------------------

  • vor 9 Jahren

    wenn nichts im Mietvertrag drin steht dass hunde verboten sind , eigentlich schon , sicherheitshalber aber auf jeden fall mit dem vermieter klären um ärger zu vermeiden oder das tier womöglich weg muss .

    kleintiere wie hamster , hasen , fische etc. dürfen gehalten werden .

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  • vor 9 Jahren

    Wenn es nirgendwo steht, das es verboten ist Hunde zu halten, sollte es kein Problem sein, aber frag zur Vorsicht deinen Vermieter, müsste eigentlich klappen.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Frage den Vermieter.Er kann es Verbieten,auch wenn es ein kleiner Hund ist.

  • vor 9 Jahren

    das kann dir nur dein vermieter sagen. auf jeden fall solltest du ihn darüber informieren.

  • vor 9 Jahren

    Hundehaltung ist nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. Aber auch in den Verträgen von 1997 stand etwas über Tierhaltung. Der Paragraf kann aber ungültig sein, da er vielleicht noch die gesamte Tierhaltung verbietet

  • vor 9 Jahren

    Dann musst du das mit deinem Vermieter besprechen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Grundsätzlich darf man Kleintiere halten. Auch wenn im Mietvertrag steht: keine Katzen. Das darf der Vermieter nicht verbieten. Man sollte jedoch evtl. mit ihm vorher reden. Mir ging es mal so, dass diese Klausel im Mietvertrag stand. Als ich dann daraufhin den Vermieter ansprach, sagte der, dass er gegen Wohnungskatzen überhaupt nichts habe, nur eben draußen. Da gab es wohl schon einmal Probleme. Die Nachbarn hatten sich beschwert wegen des Blumenbeetes als Katzentoilette. Solche komischen Nachbarn gibt es leider immer wieder.

    Auch mit Deinem Pintscher... Es spricht sicher nichts dagegen. Es ist nur die Frage, ob der dann oft allein ist, der kann dann sehr viel Krach machen und damit die Nachbarn belästigen. Oder aber er versaut die Wohnung durch Urinieren bzw. Kratzen an der Tapete... Das solltest Du bedenken. - Viel Spaß mit Deinem Pintscher!

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