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armanogarnele fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Darf ich einen kleinen Hund (30 - 40 cm) halten obwohl Vermieter keine Lust darauf hat?

Hallo, ich würde einen kleinen Mischlingshund bekommen, der schon 9 Jahre alt ist. Er ist zwischen 30 und 40 cm groß. Mein Vermieter verbietet dies mir, weil vor ein paar Jahren ein Mieter unrat mit seinem Hund betrieben hat und dadurch die Wohnung herunterkam. Zudem hat er einfach dazu keine Lust, obwohl im Nachbarshaus ein Hund erlaubt ist. Dazu kommt noch, das wir in 3 Monaten ausziehen. Wir wollen dem Hund das Tierheim ersparen und der älteren Dame helfen von der wir den Hund bekommen. Wir dürfen nicht mal den Hund ein paar Stunden nehmen.

Update:

Ich habe ganze 2 Minuten mit der "Hausverwaltung" telefoniert. Er will dann fristlos kündigen. Ich kann aber erst zum 1.12.08 frühestens umziehen. Darf er dann fristlos kündigen oder muss er die 3 Monate abwarten? Die Kündigung der Wohnung ist heute morgen per Einschreiben raus.

Update 2:

im Mietvertrag steht folgendes:

"Mit Rücksichtauf die Gesamtheit der Mieter, die Belange des Vermieters und im Interesseeiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wenn der Mieter ...

- ... Tiere halten (Hunde, Katzen etc.) oder zeitweilig Tere verwahren will"

Ist diese Klausel nicht ungültig, wegen dem Kleintiergesetz?? Was meint ihr ???

Update 3:

Anmerkung am Rand : Mietvertrag Haus und Grund Landesverband Bremen e.v. <Stand April 2007 (unterschrieben 8.11.2007!)

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    ich mache meine Ausbildung in einer Immobilienfirma und bin im zweiten Lehrjahr.

    Im MV steht nach Absprache mit dem Vermieter.

    Also, wenn dein Vermieter es nicht dultet, dann musst du auf den Hund verzichten, denn wenn du dir trotzdem einen Hund anschaffst, dann kann und darf dir dein Vermieter sogar kündigen, weil du dich ja über die Vertragsvereinbarung hinüber weggesetzt hast.

    Überlege dir lieber, was wichtig ist Hund oder Wohnung.

    Auch wenn du Tiere verwahren oder nur für kurze zeit hast (evtl. weil dich jemand drum gebeten hat, weil er oder sie wegfährt), musst du mit einem Vermieter reden.

    Wenn du in einer Wohnung wohnst, die einer Hausverwaltung gehört, dann ist entscheident was der Eigentümer der Wohnung sagt.

    Bei mir waren beide einverstanden und dadurch hatten wir keine Probleme.

    Achso, wenn er dich fristlos kündigt, hast du 2 bis 4 Wochen Zeit, dir eine neue Wohnung zu suchen, denn eher kann er dich nicht rausschmeisen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für ein paar Stunden dürft ihr ihn nehmen, aber eben nicht ganz.

    Es ist egal, wie gross oder klein der Hund ist, der Vermieter darf es verbieten.

    Das einzige, was er tolerieren muss, sind Kleintiere, also Hamster und so n Gedöns.

    Warum krieg ich Daumen nach unten?

    Es ist nun mal so, dass man es nicht darf.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Entscheidend ist , was im Mietvertrag steht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Darfst du? - Nein, du darfst nicht!

    Machst du es trotzdem, musst du mit den Konsequenzen leben.

    Falls dein Noch-Vermieter herausfindet, wo du dann hinziehst, wird er dich dort denunzieren und dann kannst du die neue Whg gleich vergessen!

    Querulanten will keiner im Haus haben!

    Musst du selber entscheiden, was dir wichtiger ist:

    Das Tier oder deine Zukunft!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wenn im Mietvertrag steht, das Tierhaltung nicht gewünscht ist.....könnt Ihr den Hund leider nicht aufnehmen.

    Aber, wenn der Hund Euch öfters besuchen kommt.....kann der Vermieter Euch nichts!

    gruß

    Wenn Du den Hund trotzdem einfach aufnimmst, kann er Dich fristlos kündigen! Also lasse Dir etwas einfallen...bzgl der " Besuchszeiten" des Hundes! Guck doch mal, ob iregendwo im Netz steht, ob Du ein Tier für die "Urlaubszei"t aufnehmen kannst.

    Such Dir einen Vermieter der Tiere gern hat! Wir haben leider keine Whnung frei z.Zt.....ich schreibe immer extra hin : Tiere erwünscht......eine Elephant wäre ein Problem...aber......

    tja, jeder Vermieter ist anders!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein,darfst Du nicht.Fertig.Ende. Ab da.

    Keine Diskussionen,keine Hintertürchen, kein sozialromantisches Rumgeseire von wegen aaaames hundipundi muss ins tierheim.Die Tatsache,daß Du eh ausziehst,berechtigt Dich in keinster Weise zu irgendwelchen Vertragsverletzungen.

    Deine Rechte UND PFLICHTEN als Mieter bestehen bis zum letzten Tag Eures Mietverhältnisses.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kleintiere wie Hamster, Ratten oder Mäusen, die in Käfigen leben, müssen vom Vermieter akzeptiert werden. Ich denke, dass dein Vermieter es verstehen wird, wenn du ihm die Situation beschreibst. Außerdem zerstört der Mensch viel mehr, als der kleine Hund.

    Googel noch einmal lieber voerst!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbst wenn im Mietvertrag Tierhaltung untersagt ist, darf man doch so einiges Halten.

    Käfigtiere ja so und so, genau so wie ungiftige Reptilien und Amphibien,

    und HUNDE bis 25 cm Schulterhöhe. (Kein Mensch sagt was, wenn er 28 cm ist)

    Zudem hat jeder Mieter das Recht ein Tier bis zu 60 Tage in "Pflege" zu nehmen

    Ich hoffe ich hab dir geholfen!?!

    Aber ein einwand noch...Tu dem Tier den Stressigen umzug nicht an. Das ist gesünder fürs Tier. Wenn du dem Tier was gutes willst, dann warte die drei Monate.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich nicht! Aber wenn ihr in drei Monaten sowieso auszieht, braucht ihr euch vor einer Kündigung ja nicht zu fürchten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dein Vermieter keine Hunde will, wird er das wahrscheinlich im Mietvertrag reingeschrieben haben. Schau mal nach. Aber es ist wahrscheinlich so, dass du keinen Hund halten darfst. Nun, wenn du es doch tust, was kann dann passieren? Dass dir dein Vermieter kündigt. Und da du sagst, du willst sowieso ausziehen, dann ist das ja kein wirkliches Problem. Ich würde, wenn ich wirklich in 3 Monaten aus der Wohnung draußen bin, den Hund einfach aufnehmen, nicht viel reden, schaun, dass der Hund sein Geschäft auf der Straße verrichtet (nicht unbedingt vor dem Hauseingang) und schaun, dass der Hund nicht bellt (also nicht viel allein zu Hause ist).

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