Darf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zurückhalten?

Ich weiss, dass der Vermieter grundsätzlich mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung bis zum Ende des nächsten Jahres Zeit hat (also Betriebskostenabrechnung für 2010 muss bis spätestens 31.12.2011 erstellt sein). Was passiert aber, wenn man durch hohe Vorauszahlungen ein hohes Guthaben erwartet und die bereits fertig gestellte Betriebskostenabrechnung einem als einzigem im Haus nicht zugestellt wird? Dass hiermit quasi der Vermieter die Auszahlung des Guthabens bis auf den letzten Drücker hinauszögert, aber alle anderen Mietparteien die Abrechnung bereits erhalten haben. Kann man den Vermieter zur Herausgabe der Abrechnung und der Auszahlung des Guthabens? Oder gilt auch hier, dass die Abrechnung noch nicht fällig ist?

2011-11-06T06:18:22Z

Danke für die Antworten. In meinem Fall weiß ich aber mit Sicherheit, dass die Abrechnung eben nicht auf dem Postweg "verloren gegangen ist", sondern ganz bewusst von dem Vermieter zurückgehalten wird.

Hausverwalter2011-11-05T14:07:47Z

Beste Antwort

Der Mieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf eine Abrechnung nach § 556 BGB. Wird keine Betriebskostenabrechnung erstellt, kann der Mieter nach Fristablauf (ab 01.01.2012) auf Erstellung klagen. Nachzahlungen wären dann nach Fristablauf nicht mehr fällig. Guthaben jedoch immer.

Verjährungsfrist ist nach § 195 BGB 3 Jahre.

horsch2011-11-07T09:06:56Z

Der Vermieter kann sich diese Zeit nehmen. Was er bei den anderen getan hat, ist egal!

Luinil2011-11-06T09:08:47Z

Wenn alle anderen Mietparteien die Abrechnung schon bekommen haben, du aber nicht, würde ich einfach mal beim Vermieter anrufen und nachfragen. Aber nicht mahnend sondern einfach nett und freundlich nachfragen, dass Mieter XY dir erzählt hätte, seine Nebenkostenabrechnung wäre schon da und du dich nun wunderst, ob deine evtl auf dem Postweg verloren gegegangen ist.

🐟 Fish 🐟2011-11-06T07:27:19Z

Wie zungenkoeder richtig sagt besteht ein gesetzlicher Anspruch. Also Mahn sie am 01.01,2012 mit kurzer Frist an und kündige ab der Fälligkeit ein gesetzliche Verzinsunng von 5% über dem Basiszinssatz an
http://basiszinssatz.info/

Anonym2011-11-06T07:22:02Z

Das klinght schon recht seltsam dass EINE MIetpartei unverhältnismässig hohe Nebenkosten verursacht hat alle anderen Parteien aber anscheinend nicht. Der Vermieter kann diese Abrechnung so lange "verschleppen" wie es das Gesetz zu lässt, da machste nichts dran. Im Zweifelsfall lasse dich bei einem Mieterverein beraten!

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