Darf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zurückhalten?
Ich weiss, dass der Vermieter grundsätzlich mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung bis zum Ende des nächsten Jahres Zeit hat (also Betriebskostenabrechnung für 2010 muss bis spätestens 31.12.2011 erstellt sein). Was passiert aber, wenn man durch hohe Vorauszahlungen ein hohes Guthaben erwartet und die bereits fertig gestellte Betriebskostenabrechnung einem als einzigem im Haus nicht zugestellt wird? Dass hiermit quasi der Vermieter die Auszahlung des Guthabens bis auf den letzten Drücker hinauszögert, aber alle anderen Mietparteien die Abrechnung bereits erhalten haben. Kann man den Vermieter zur Herausgabe der Abrechnung und der Auszahlung des Guthabens? Oder gilt auch hier, dass die Abrechnung noch nicht fällig ist?
Danke für die Antworten. In meinem Fall weiß ich aber mit Sicherheit, dass die Abrechnung eben nicht auf dem Postweg "verloren gegangen ist", sondern ganz bewusst von dem Vermieter zurückgehalten wird.