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Nebenkostenabrechnung-darf man das als Vermieter?!?

Hallo.Ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen.Dort sind zweifelhafte Posten in Rechnung gestellt worden,wo ich mir nicht sicher bin,ob ich die als Mieter überhaupt zahlen muss:

Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus.Folgende Posten in der Nebenkostenabrechnung zweifel ich an:1.Hausmeistertätigkeit 96 Euro pro Mietpartei (Wir haben hier keinen Hausmeister,wir fahren die Mülltonnen selber an die Strasse und fegen auch selber vor der Tür!) 2.Kabelfernsehen 96 Euro pro Mietpartei (Auf dem Haus ist eine Satellitenschüssel,die von allen Mietern genutzt wird) 3.Gebäudehaftpflicht/Gebäudeversicherung 129,70 Euro pro Mietpartei (muss diese Versicherungen nicht der Vermieter alleine tragen?).Meine Frage:Darf der Vermieter diese drei Punkte in Rechnung stellen?Danke für Eure Antworten!

9 Antworten

Bewertung
  • Lucy B
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kenne Deinen Mietvertrag leider nicht. Zumindest der Punkt mit dem Hausmeister, den es nicht gibt, ist anfechtbar.

    MfG Lucy

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rechnungen von Hausmeister und Kabelfernsehen zeigen lassen,Gebäudehaftpflicht wird meiner Meinung auf die Mietparteien umgelegt wen der Vermieter auf die beiden anderen Punkte nicht reagiert bitte an den örtlichen Mieterbund wenden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hausmeistertätigkeit ist schon sehr merkwürdig, wenn Ihr alles selbst macht. Kabel kann sein, daß es im Haus liegt aber nicht genutzt wird. Vielleicht muß man es dann trotzdem zahlen. Bei der Versicherung ist er im Recht, die zahlen die Mieter. Er kann auch die Grundsteuer auf die Mieter umlegen. Frag doch einfach mal nach, er muß Dich die Papiere und Rechnungen einsehen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zu Punkt 2: Wenn ihr kein Kabelfernsehen habt, sind die 96 Euro nicht zu zahlen. Um diesen Betrag ist die Abrechnung zu kürzen.

    Zu Punkt 1: Wenn ihr keinen Hausmeister habt, dann muß das nicht gezahlt werden. Frag deinen Vermieter mal, wer denn der Hausmeister sei, wann man denn den Hausmeister unter welcher Telefonnummer erreichen könne. Wenn der Vermieter das nicht machen kann, kürze die Nebenkostenabrechnung um den Hausmeisterbetrag.

    Was die Gebäudehaftpflicht, bzw Gebäudeversicherung angeht, so kann diese auf die Mieter abgewälzt werden. Was die Höhe angeht, so kann ich natürlich nicht sagen, ob sie korrekt ist.

    Wichtig ist, daß du der Nebenkostenabrechnung schriftlich so schnell wie möglich widersprichst und den Vermieter aufforderst, dir eine korrigierte Abrechnung zu schicken.

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  • Muß alles genau im Mietvertrag stehen. Jeder Posten muß vom Vermieter genau aufgelistet werden. Und ein Hausmeister schiebt nicht nur die Tonnen vor, er ist auch für kleinere Reparaturen zuständig. Wende dich mit deinen Fragen zuerst an den Vermieter. Mietervereine geben nur Auskunft wenn du Mitglied bist. Die Verbraucherzentrale gibt jedem Auskunft.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wieso wendest Du Dich nicht an Deinen örtlichen Mieterverein?Mache einen Termin,dort schaut sich jemand fachkundig die Posten an,es gibt ja vielleicht auch Posten in der Abrechnung,die Dir gar nicht aufgefallen sind,da dies nur ein Fachmann bemerkt.Diese wird dann korrigiert bzw.ein Brief aufgesetzt,in dem der Vermieter auf seine "Fehler"(es ist doch eher Betrug)aufmerksam gemacht wird.Legst Du einmal eine korrigierte Abrechnung vom Verein dem Vermieter vor,hast Du in der Regel die nächsten Jahre Deine Ruhe.Bei mir im Haus war es tatsächlich so,das der Vermieter seine Umlagen 1 zu 1 an uns weitergegeben hat,also Dinge,die er als Eigentümer nun wirklich alleine zu tragen hat,es wurden sogar Schäden anderer Mieter(Vandalismus)auf unsere Nebenkosten angerechnet.Und sonstiges.Jedes Jahr mußte ich min.300,-Euro nachzahlen.Nach Besuch des Mietervereins bekam ich plötzlich jedes Jahr diese Summe zurück,so das sich die Nebenkostenvorrauszahlung monatlich drastisch reduziert hatte.Der Vermieter hat nur gemeint,er wäre ja Landwirt und muß auch zusehen,wo er bleibt.!!Heißt,er hatte null Einsehen und fand das auch och richtig.Da er mehrere Wohnungen in dem Haus hatte,hat er UNS eine andere Abrechnung erstellt(die Korrekte),den anderen die alte von früher mit den verkehrten Summen.Die anderen Mieter wollten nicht zum Mieterverein,wollten keinen Ärger.Der Vermieter steht bei denen auch ständig unangemeldet vor der Tür.Trotzdem wird er reingelassen und zum Kaffee eingeladen.Um diese tolle "Beziehung" nicht zu gefährden,zahlen diese Leute weiterhin die überzogenen Abrechnungen.Da es mir schon bei 2 weiteren Vermietern passiert ist,spreche ich hier von wissentlicher Abzockerei.Viele Mieter,die ein gutes Verhältnis zum Vermieter pflegen,trauen sich nicht etwas zu unternehmen oder trauen ihm nichts schlechtes zu.Viele Menschen sind einfach sehr naiv.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Hausmeistertätigkeit: wenn's keinen Hausmeister gibt, fallen diese Kosten nicht an. Der Vermieter soll die entstandenen Kosten mit einer Rechnung und dem Vertrag, den er mit dem angeblichen Hausmeister abgeschlossen hat, nachweisen. Diese Unterlagen musst Du einsehen können, eine Kopie muss er Dir aber nicht überlassen.

    2. Kabelfernsehen: wenn's kein Kabel-TV gibt, darf er diese Kosten auch nicht in Rechnung stellen. Eine Nutzungsgebühr für die hauseigene Sat-Anlage ist zulässig, sollte aber angemessene Kosten beinhalten.

    3. Gebäudehaftpflicht: Diese Kosten dürfen auf die Mietparteien umgelegt werden. Auch hier sollte der Vermieter die Kosten nachweisen (per Einsicht in die Rechnung der Versicherungsrechnung, siehe 1.). 129,70 EUR je Partei erscheint mir zu hoch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Punkt 1.Kein Hausmeister ,keine Kosten Vertrag und Kostenrechnung zeigen lassen!

    Punkt 2.SAT-Schüssel braucht einen Verteiler und dieser benötigt Strom und vielleicht Wartung!

    Auch hier Rechnungen zeigen lassen !

    Punkt 3.Geht in Ordnung ,denn Gebäudeversicherung und Haftpflicht sind von den Mietern zutragen !

    Aber auch hier Policen zeigen lassen !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Als erstes Was steht im Mietvertrag.Im Prinzip sind alle Posten umlagefähig, aber sind sie im Mietvertrag aufgeführt. Lass Dir den Arbeitsvertrag und die Abrechnungen des Hausmeisters zeigen. Hierbei siehst Du, was der Hausmeister machen soll. Die Arbeit des Vermieters wird als Hausmeister nicht anerkannt. Auch für das Kabelfernsehen muß es Rechnungen geben. Sonst brauchst Du es nicht zu zahlen.

    Die Gebäudeversicherung mußt Du bezahlen, wenn sie im Mietvertrag aufgeführt sind. Auch hier kannst Du Dir die Belege zeigen lassen.

    Was mich stutzig macht ist, dass der Hausmeister und das Kabelfernsehen 96 € kosten sollen. Sieht mir fast aus wie eine Pauschale.

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