Ist ein "Wege- bzw. Gewohnheitsrecht" juristisch haltbar? Kann jemand darauf bestehen?

Ich meine NEIN; denn der sog. "Erlasser" wäre dann auch für für evtl. Sach - und Personenschäden haftbar.

blauclever2011-10-08T08:43:00Z

Beste Antwort

Lies mal das hier, es könnte Klarheit schaffen:
http://www.dr-lange.de/content/pdf/wegerecht.pdf

Anonym2011-10-09T09:04:36Z

Beides sind in der Rechtsprechung ganz normale und alltägliche Dinge. Beides hat wenig bis nichts mit Haftungsfragen zu tun.

Sprendlinger2011-10-09T06:54:56Z

Wegerechte sollten im Grundbuch eingetragen werden. Man hat nur ein Anrecht darauf, wenn sonst kein Zugang möglich ist. Mit dem Auto darf man bei Wegerecht nicht bis vor das Haus fahren, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt wurde

Perroncio2011-10-08T21:45:21Z

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Ella la bella2011-10-08T16:09:19Z

Das müßte erst mal bewiesen werden.