Ist ein "Wege- bzw. Gewohnheitsrecht" juristisch haltbar? Kann jemand darauf bestehen?
Ich meine NEIN; denn der sog. "Erlasser" wäre dann auch für für evtl. Sach - und Personenschäden haftbar.
Ich meine NEIN; denn der sog. "Erlasser" wäre dann auch für für evtl. Sach - und Personenschäden haftbar.
blauclever
Beste Antwort
Lies mal das hier, es könnte Klarheit schaffen:
http://www.dr-lange.de/content/pdf/wegerecht.pdf
Anonym
Beides sind in der Rechtsprechung ganz normale und alltägliche Dinge. Beides hat wenig bis nichts mit Haftungsfragen zu tun.
Sprendlinger
Wegerechte sollten im Grundbuch eingetragen werden. Man hat nur ein Anrecht darauf, wenn sonst kein Zugang möglich ist. Mit dem Auto darf man bei Wegerecht nicht bis vor das Haus fahren, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt wurde
Perroncio
ammm mexico :) bundesliga shalke 0munich german swangstaiger4
Ella la bella
Das müÃte erst mal bewiesen werden.