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Darf man als Jugendlicher auf ein "Sie" bestehen?
Darf man als Jugendlicher (bsp. 16 Jahre) daruf bestehen ge"sie"zt zu werden?
@Miramar:
Bsp.: "Schule"
Wenn eine Lehrkraft einen Schüler DUzt, hat der Schüler dann das Recht den Lehrkörper,
ohne Absprache auch zu DUzen?
19 Antworten
- vor 1 Jahrzehnt
Dürfen darfst du schon.
Um ernst genommen zu werden, hilft das aber nicht viel.
Im Gegenteil: Mit 16 auf ein "Sie " zu bestehen, wenn es einem nicht automatisch entgegengebracht wird, ist albern.
Respekt kann man nicht erzwingen.
Den muss man sich erarbeiten.
- lolaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn du das möchtest kannst du bei einem Gesprächspartner natürlich darauf bestehen. Allerdings sollte dein Auftreten und Benehmen dann auch entsprechend sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kommt drauf an wo.
Vor Gericht schon.
mfg. Eugen
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- vor 1 Jahrzehnt
Ab 16 wurden wir in der Schule von Lehrern, die uns seit der 5. Klasse kannte, immer gefragt, ob wir "geduzt" oder "gesiezt" werden wollten. Das fand ich höflich und korrekt. Meist baten wir darum, weiterhin geduzt zu werden.
Wenn der Lehrer Dich einfach "Duzt", dann darfst Du ihn nicht einfach auch "Duzen", das wäre unhöflich, da würdest Du Dich auf seine Stufe stellen.
Ich würde den Lehrer, wenn es Dir wirklich wichtig ist, höflich darum bitten, Dich doch zu "Siezen". Normalerweise funktioniert das, und wenn nicht: "Stoffel" gibt es auch unter Lehrern.
Wie sinnvoll es jetzt ist darauf zu bestehen, vom Lehrer "gesiezt" zu werden, ob das nicht unter Umständen auf die Umgebung etwas lächerlich wirkt, kann ich nicht entscheiden, da kommt es wohl auf die konkrete Situation an.
- BettyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Kann man, aber in manchen Bereichen "duzt" man sich einfach, so wie hier z.B. da käme es albern, darauf zu bestehen, daß man gesiezt wird. Damit würdest du dich gleich selbst ins "Abseits" stellen.
Du kannst allerdings mit 16 Jahren auch jemanden duzen, wenn derjenige dich duzt.
LG
Betty
- Gerhard SLv 5vor 1 Jahrzehnt
das kannst Du machen, wenn Du Dich ungeliebt machen willst; in meinem betrieb (arztpraxis) haben wir vornamen und Sie grundsaetzlich eingehalten. in anderen betrieben mag es anders sein, wichtig ist, dass alle gleich behandelt werden und niemand ausgesondert wird!
- vor 1 Jahrzehnt
Bei mir war das so, daß die Lehrer sobald wir Jugendweihe hatten (etwa mit 14/15 Jahren), uns nur noch mit "Sie" angesprochen haben. Darauf kannst du oder sie (? ;-)) bestehen.
Wenn es geklappt hat, dann meld dich mal. :-)
Liebe Grüße.
- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Jas, darf man. Ob das allerdings in der Schule zieht, ist fraglich, da die unter 18jährigen dort generell geduzt werden. Du darfst den Lehrer aber nicht duzen - es sei denn er hat es Dir oder Euch angeboten.
- vor 1 Jahrzehnt
Ab 16 Jahren hat man ein Recht darauf.
Wenn ein noch Jüngerer darauf bestehen würde, dann müsste er oder sie eine präzise Argumentation bringen, warum.
Wenn ein Lehrer einen 16 Jährigen duzt, dann kann der Jugendliche sein Recht geltend machen, aber ohne selbst respektlos zu werden, denn das wäre ja wiederum ein Beweis für seine Unreife.
Meine Meinung!