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Kalle
Lv 4
Kalle fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Ist ein "Wege- bzw. Gewohnheitsrecht" juristisch haltbar? Kann jemand darauf bestehen?

Ich meine NEIN; denn der sog. "Erlasser" wäre dann auch für für evtl. Sach - und Personenschäden haftbar.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Lies mal das hier, es könnte Klarheit schaffen:

    http://www.dr-lange.de/content/pdf/wegerecht.pdf

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Beides sind in der Rechtsprechung ganz normale und alltägliche Dinge. Beides hat wenig bis nichts mit Haftungsfragen zu tun.

  • vor 10 Jahren

    Das müßte erst mal bewiesen werden.

  • vor 10 Jahren

    Wegerechte sollten im Grundbuch eingetragen werden. Man hat nur ein Anrecht darauf, wenn sonst kein Zugang möglich ist. Mit dem Auto darf man bei Wegerecht nicht bis vor das Haus fahren, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt wurde

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  • vor 10 Jahren

    ammm mexico :) bundesliga shalke 0munich german swangstaiger4

    Quelle(n): Mexico
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