Was genau bedeutet es, "von der Steuer abzusetzen"?

Hallo!

Was genau heißt es, von der Steuer abzusetzen? Bekomme ich da Geld vom Finanzamt zurück?

Habe errechnet, dass ich über 1.100€ absetzen könnte (bei 22km einfacher Fahrt zur Arbeit; 180 Tage pro Jahr).

Wird das noch weiter verrechnet oder ist das ein Betrag, den ich rückwirkend bekomme?

Jürgen NRW2011-07-08T09:56:12Z

Beste Antwort

Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen die dem Steuerzahler entstehen werden nicht vom Finanzamt erstattet, sondern vermindern das zu versteuernde Einkommen.

Beispiel:

Dies bedeutet, dass bei einem Jahresverdienst von 30.000 € und einem Steuersatz von 15% der Steuerzahler 4.500 € Einkommensteuer zahlt. Wenn nun durch berechtigte Werbungskosten etc. von 1.100 € (dein Beispiel) das zu versteuernde Einkommen auf 28.900 € gesenkt wird müssen dafür nun 4.335 € Einkommensteuer gezahlt werden. Als Arbeitnehmer hast du bereits durch den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber 4.500 € gezahlt. Das Finanzamt stellt nun bei der Einkommensteuererklärung fest, dass du 165 € zu viel gezahlt hast. Dieser Betrag wird dir dann erstattet.


@ Nicknamenwechsler - wer lesen kann ist klar im Vorteil...

@ Slovak08 - Danke

nightwalker2011-07-08T23:07:25Z

Jürgen NRW hat im Grunde die richtige Antwort gegeben.

Der Ausdruck "von der Steuer absetzen" ist ein wenig missverständlich. Denn in Deutschland wird nichts von der Steuer abgesetzt, sondern es wird der Betrag von der Bemessungsgrundlage, der zur Errechnung der Steuer verwendet wird, gemindert. In Deutschland verfahren wir nach dem Nettoprinzip. Das bedeutet, dass das Einkommen (Bruttosumme) zunächst um den Grundfreibetrag (die Ausgaben gemindert werden, die zum Lebensunterhalt (Hartz IV-Äquivalent, 8004,- € pro Jahr) und für notwendig angesehen werden, die Arbeit aufnehmen zu können. (Fahrten zur Arbeit, Krankenkassenbeiträge, Arbeitszimmer, nicht zivil nutzbare Berufskleidung, etc.)

@ Brandy: deine Anmerkung an Jürgen, dass dessen Beitrag fehlerhaft sei, ist kompletter Nonsens. Der Betrag von 920,- € ist natürlich nicht mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen verrechnet worden. Das was du meinst, ist der Grundfreibetrag! Dieser wird monatlich verrechnet. Allerdings sind das 8004,-€ im Jahr respektive 667,- € pro Monat (darum auch Hartz IV-Äquivalent, weil diese das Existenzminimum darstellt, dass alle Hartz-IV-Empfänger inklusive Miete und NK im Bundesdurchschnitt erhalten).
Der Betrag von 920,- €, den du meinst, ist der Werbungskostenpauschbetrag. Diesen Betrag kann jeder Arbeitnehmer bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, wenn die einzelnen Aufwendungen diese Summe nicht übersteigen.
Um dies zu belegen, zitiere ich den § 9a EStG:
Hier heißt es in Satz 1: „Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn [!!!!] nicht höhere Werbungskostennachgewiesen werden:
1. a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit […]:
Ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro[…].“


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So, ich habe mich erneut eingelesen (Birk, 2009: "Steuerrecht"): Daher muss ich meine Aussage korrigieren. Meine Aussage ist für alle Überschusseinkunftsarten gültig und richtig, außer für §§ 19, 22 EStG. Das heißt, es ist richtig, dass sich der Pauschbetrag für Steuerpflichtige, die unter §19 EStG fallen im Zuge der Steuererklärung nicht positiv auswirkt. Genauso richtig ist, dass ein Steuerpflichtiger der unter § 19 EStG fällt, in dem Steuerjahr X um 165,- € Steuerbetrag entlastet wird (bei insgesamt 1100 € Werbungskosten und einem durchschnittlichen Steuersatz von 15%). Dies verlangt die Steuergerechtigkeit über alle Einkunftsarten hinweg, so dass der Selbstständige wie auch der nichtselbständig Arbeitende bei gleichen Rahmenbedingungen, die gleiche steuerliche Entlastung erfahren.

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Oh man:)
Ich habe doch gar nicht mehr behauptet, dass deine Auffassung falsch ist, dass sich der Steuerpauschbetrag für den nichtselbstständigen Steuerpflichtigen bei der Erstellung einer Steuererklärung nicht positiv auswirkt.
Ich habe nur gesagt, für alle anderen Fälle wirkt er sich positiv aus (mit dem Einreichen der Steuererklärung) und ich habe gesagt, dass beide Steuerpflichtige (selbstständig/ nichtselbstständig) am Ende des Steuerjahres um den gleichen Betrag von 165, -€( bei 1100,-€ Werbungskosten und durchschnittlichem Steuersatz von 15%) entlastet wurden.


(((Aber es bereitet mir Spaß mit dir zu diskutieren!!!!!!!!)))

Slovak082011-07-08T11:09:24Z

Jürgen NRW ist der einzige user, der das wirklich richtig beschrieben hat.

Anerkannte Aufwendungen wie z.B. Fahrt zur Arbeitsstelle, eigenbeschafte Arbeitskleidung und deren Reinigung, Weiterbildungskosten, Versicherungen, aussergewöhnliche Belastungen reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Für dieses reduzierte Einkommen wird die Lohnsteuer berechnet. Der Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Lohnsteuersummen ergibt die Erstattungssumme.

Anonym2011-07-08T03:24:34Z

Hi
Um das mit einfachen Worten auszudrücken, alle Kosten die Du hast um eine Steuerpflichtige Arbeit auszuüben kannst du von der Steuer die du Monatlich an den Staat zahlst absetzen. und das einmal im Jahr für das letzte Jahr. Zu den Kosten gehören auch die Fahrkosten aber auch andere. Ich würde Dir raten es von ein Steuerberater machen zu lassen, er hat mehr Erfahrung was man alles absetzen kann. und so teuer sind die auch nicht. Den ausgerechneten Betrag bekommst Du vom Finanzamt zurückerstattet.

gruß manne

Wilken2011-07-08T03:11:29Z

Eine Ausgabe steuerlich geltend machen.

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