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Was genau bedeutet es, "von der Steuer abzusetzen"?

Hallo!

Was genau heißt es, von der Steuer abzusetzen? Bekomme ich da Geld vom Finanzamt zurück?

Habe errechnet, dass ich über 1.100€ absetzen könnte (bei 22km einfacher Fahrt zur Arbeit; 180 Tage pro Jahr).

Wird das noch weiter verrechnet oder ist das ein Betrag, den ich rückwirkend bekomme?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen die dem Steuerzahler entstehen werden nicht vom Finanzamt erstattet, sondern vermindern das zu versteuernde Einkommen.

    Beispiel:

    Dies bedeutet, dass bei einem Jahresverdienst von 30.000 € und einem Steuersatz von 15% der Steuerzahler 4.500 € Einkommensteuer zahlt. Wenn nun durch berechtigte Werbungskosten etc. von 1.100 € (dein Beispiel) das zu versteuernde Einkommen auf 28.900 € gesenkt wird müssen dafür nun 4.335 € Einkommensteuer gezahlt werden. Als Arbeitnehmer hast du bereits durch den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber 4.500 € gezahlt. Das Finanzamt stellt nun bei der Einkommensteuererklärung fest, dass du 165 € zu viel gezahlt hast. Dieser Betrag wird dir dann erstattet.

    @ Nicknamenwechsler - wer lesen kann ist klar im Vorteil...

    @ Slovak08 - Danke

  • Svea
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Von den 1100€ die du als Werbungskosten (bei nichtselbständiger Arbeit)absetzen könntest,

    musst du gedanklich noch 920€ ( den Werbungskostenpauschbetrag) abziehen,

    Rest 180€ -Davon deinen persönlicher Steuersatz z.B. könnte es 15% sein.

    Also könntest du bei diesem Beispiel z.B.eventuell 27€ Steuern vom Finanzamt wiederbekommen.

    Aber es gibt noch mehr Möglichkeiten Steuern zu sparen z.B. durch Vorsorgeauswendungen.

    Lass doch einmal deine Steuererklärung vom Steuerberater machen, guck dir das dann genau an, und die nächsten Jahre kannst du das dann sicherlich auch alleine machen.

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    Meine Antwort ist ein gedanklicher Überschlag, womit man kurz durchrechnen kann wieviel Steuern man ungefähr wiederbekommt.

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    @ Jürgen NRW Deine Berechnung stimmt nur, wenn der Arbeitnehmer noch mindestens 920€ andere Werbungskosten hat.

    Wenn er keine anderen Werbungskosten hat, hat er die Steuern von den 920€ Werbungskosten-Pauschbetrag schon mit der monatlichen Lohnabrechnung erstattet bekommen.

    Meine Berechnung trifft zu, wenn er keine weitern Werbungskosten zum Ansatz bringt.

    @ Slovak08 Du irrst dich garantiert.

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    @ @ Nicknamenwechsler - wer lesen kann ist klar im Vorteil...

    Gleichfalls. Das trifft ja auch auf dich zu.

    Unsere Berechnungen unterscheiden sich nur um den Werbungskosten-Pauschbetrag- Ich wollte dich nur aufklären, warum wir auf andere Beispiel-Erstattungen kommen.

    Wenn diesr user nur 1100,-€ Werbungskosten hat, wird meine Überschlag-Berechnung sicherlich eher stimmen.

    Was stört dich daran ?

    Du hast bei 1100 € Werbungskosten 15% pers. Steuersatz 165 € Erstattung

    und ich 1100€ -920€ = 180€ 15% pers. Steuersatz 27€ Erstattung

  • vor 10 Jahren

    @@@nightwal... / Jürgen NRW

    1. a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit […]:

    Ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro[…].“

    Das ist zwar richtig. Aber mache doch mal eine Einkomensteuererklärung, wenn du nichts anderes hast, als den Werbungskostenpauschbetrag von 920€.

    Dann bekommst du 0€ Steuererstattung vom Finanzamt wieder.

    Man bekommt nur Steuern wieder ,wenn man über den Betrag von 920€ kommt, oder noch andere abzugsfähige Kosten hat.

    Nimm ein Steuerprogramm und gebe nichts anderes ein als den Werbungskosten-Pauschbetrag von920€ und deinen Lohn. Dann siehst du das.

    @ Brandy hat absolut Recht mit ihrer Ausführung.

    Die Erstattung bei 1100€ Werbungskosten bei einem persönlichen Steuersatz von 15% wäre 27€ und nicht 165€

    Und du machst da einen Denkfehler, auch wenn du es sonst gut beschrieben hast.

    Diesen Satz gebe ich dir dann gleich mal zurück :

    "Aber so ist der Mensch, etwas behaupten, ohne dies zu reflektieren."

    Das trifft ja eher auf dich zu.

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    @ nightwal...

    Das gab dann einen anderern Grund ,warum deine Frau Steuern wiederbekommen hat. Aber auf keinen Fall wegen dem Werbungskosten-Pauschbetrag.

    z.B. weil sie nicht das ganze Jahr gearbeitet hat

    oder Vorsorgeaufwendungen hatte

    Und ich habe aufgehört zu arbeiten, weil ich Kinder bekommen habe und einen gut verdienenden Mann geheiratet habe. Ich war aber 10 Jahre berufstätig.

    Dafür hat das Studieren bei dir auch nicht viel genützt.

    Aha nur "Nebenfach: Steuerrecht!"

    Ich habe 10 Jahre nur Steurerklärungen und Bilanzen bearbeitet,

    Hast du nicht ein Steuerberechnungsprogramm zur Verfügung ?

    Eine kurze Eingabe von Daten einer Lohnsteuerkarte, wo jemand das ganze Jahr bei einer Firma gearbeit hat. Led. ohne Extras. Dann siehst du es.

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    Denk doch in Ruhe drüber nach und rechne es nochmal durch.

    Dann wirst du sehen, dass ich Recht habe,

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    So wird das nichts mit uns beiden.

    Jetzt will ich dich auch unbedingt überzeugen, dass meine Auffassung richtig ist.

    Lass uns beide man diesen Fall durchrechnen.

    Arbeitnehmer led. 2000 ,-brutto Steuierklasse 1/0 nicht in der Kirche.

    Monat Jahr

    Gehalt 2.000,00 € 24.000,00 €

    Steuern

    - Lohnsteuer 220,67 € 2.648,00 €

    - Soli-Zuschlag 12,14 € 145,63 €

    - Kirchensteuer 0,00 € 0,00 €

    Summe Steuern 232,80 € 2.793,63 €

    Netto 1.349,70 € 16.196,37 €

    Das sind die Zahlen die auf der mtl.Lohnabrechnung/ Jahresabrechnung stehen würden .

    Und jetzt sag mir mal bitte, was du bei einer Einkommensteuererklärung als Erstattung ausrechenen würdest, wenn er nichts absetzen könnte, außer den Webungskostenpauschbetrag.

    Und 2. wenn er nur 1100€ Werbungskosten hätte.

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    (((Aber es bereitet mir Spaß mit dir zu diskutieren!!!!!!!!)))

    Stimmt, das geht mir auch so.

    Du bist im Diskutieren leider immer im Vorteil, weil ich die §§ nicht mehr alle im Kopf habe. Oder besser geasgt, keinen mehr.

    So hört sich das bei dir immer viel glaubwürdiger und gescheiter an, auch wenn ich dann eigentlich im Recht bin.

    Quelle(n): ehem. Steuerfachangestellte und mache immer noch jährlich einige Steuererklärungen.
  • vor 10 Jahren

    Jürgen NRW hat im Grunde die richtige Antwort gegeben.

    Der Ausdruck "von der Steuer absetzen" ist ein wenig missverständlich. Denn in Deutschland wird nichts von der Steuer abgesetzt, sondern es wird der Betrag von der Bemessungsgrundlage, der zur Errechnung der Steuer verwendet wird, gemindert. In Deutschland verfahren wir nach dem Nettoprinzip. Das bedeutet, dass das Einkommen (Bruttosumme) zunächst um den Grundfreibetrag (die Ausgaben gemindert werden, die zum Lebensunterhalt (Hartz IV-Äquivalent, 8004,- € pro Jahr) und für notwendig angesehen werden, die Arbeit aufnehmen zu können. (Fahrten zur Arbeit, Krankenkassenbeiträge, Arbeitszimmer, nicht zivil nutzbare Berufskleidung, etc.)

    @ Brandy: deine Anmerkung an Jürgen, dass dessen Beitrag fehlerhaft sei, ist kompletter Nonsens. Der Betrag von 920,- € ist natürlich nicht mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen verrechnet worden. Das was du meinst, ist der Grundfreibetrag! Dieser wird monatlich verrechnet. Allerdings sind das 8004,-€ im Jahr respektive 667,- € pro Monat (darum auch Hartz IV-Äquivalent, weil diese das Existenzminimum darstellt, dass alle Hartz-IV-Empfänger inklusive Miete und NK im Bundesdurchschnitt erhalten).

    Der Betrag von 920,- €, den du meinst, ist der Werbungskostenpauschbetrag. Diesen Betrag kann jeder Arbeitnehmer bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, wenn die einzelnen Aufwendungen diese Summe nicht übersteigen.

    Um dies zu belegen, zitiere ich den § 9a EStG:

    Hier heißt es in Satz 1: „Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn [!!!!] nicht höhere Werbungskostennachgewiesen werden:

    1. a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit […]:

    Ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro[…].“

    --------------------------------------------------------

    So, ich habe mich erneut eingelesen (Birk, 2009: "Steuerrecht"): Daher muss ich meine Aussage korrigieren. Meine Aussage ist für alle Überschusseinkunftsarten gültig und richtig, außer für §§ 19, 22 EStG. Das heißt, es ist richtig, dass sich der Pauschbetrag für Steuerpflichtige, die unter §19 EStG fallen im Zuge der Steuererklärung nicht positiv auswirkt. Genauso richtig ist, dass ein Steuerpflichtiger der unter § 19 EStG fällt, in dem Steuerjahr X um 165,- € Steuerbetrag entlastet wird (bei insgesamt 1100 € Werbungskosten und einem durchschnittlichen Steuersatz von 15%). Dies verlangt die Steuergerechtigkeit über alle Einkunftsarten hinweg, so dass der Selbstständige wie auch der nichtselbständig Arbeitende bei gleichen Rahmenbedingungen, die gleiche steuerliche Entlastung erfahren.

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Oh man:)

    Ich habe doch gar nicht mehr behauptet, dass deine Auffassung falsch ist, dass sich der Steuerpauschbetrag für den nichtselbstständigen Steuerpflichtigen bei der Erstellung einer Steuererklärung nicht positiv auswirkt.

    Ich habe nur gesagt, für alle anderen Fälle wirkt er sich positiv aus (mit dem Einreichen der Steuererklärung) und ich habe gesagt, dass beide Steuerpflichtige (selbstständig/ nichtselbstständig) am Ende des Steuerjahres um den gleichen Betrag von 165, -€( bei 1100,-€ Werbungskosten und durchschnittlichem Steuersatz von 15%) entlastet wurden.

    (((Aber es bereitet mir Spaß mit dir zu diskutieren!!!!!!!!)))

    Quelle(n): M.Sc. Volkswirtschafts-Student, Nebenfach: Steuerrecht!
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  • vor 10 Jahren

    Jürgen NRW ist der einzige user, der das wirklich richtig beschrieben hat.

    Anerkannte Aufwendungen wie z.B. Fahrt zur Arbeitsstelle, eigenbeschafte Arbeitskleidung und deren Reinigung, Weiterbildungskosten, Versicherungen, aussergewöhnliche Belastungen reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Für dieses reduzierte Einkommen wird die Lohnsteuer berechnet. Der Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Lohnsteuersummen ergibt die Erstattungssumme.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Eine Ausgabe steuerlich geltend machen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Hi

    Um das mit einfachen Worten auszudrücken, alle Kosten die Du hast um eine Steuerpflichtige Arbeit auszuüben kannst du von der Steuer die du Monatlich an den Staat zahlst absetzen. und das einmal im Jahr für das letzte Jahr. Zu den Kosten gehören auch die Fahrkosten aber auch andere. Ich würde Dir raten es von ein Steuerberater machen zu lassen, er hat mehr Erfahrung was man alles absetzen kann. und so teuer sind die auch nicht. Den ausgerechneten Betrag bekommst Du vom Finanzamt zurückerstattet.

    gruß manne

  • vor 10 Jahren

    Angenommen Du musst pro Jahr € 2000 Steuer zahlen und darfst € 1.100 "absetzen", dann bedeutet dies dass Du € 2000 - 1100, also nur € 900 zahlen brauchst.

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