guten abend zusammen kann man wenn man über eine Zeitarbeitsfirma einen 400 Eurojob der nicht auf Steuerkarte ist, einen anderen Nebenjob außerhalb der Zeitarbeitsfirma auf Steuerkarte annehmen.Hoffe das weiss einer und kann mir eventuell weiter helfen lg
Jürgen NRW2011-03-09T15:10:14Z
Beste Antwort
Ob reguläre Arbeitsstelle oder Zeitarbeitsfirma, die rechtlichen Bestimmungen sind immer gleich.
Ein Arbeitnehmer, der in einem sozialversicherungspflichtigen Haupt-Job beschäftigt ist, darf nur einen 400 Euro Job ausüben. Arbeitnehmer die in keinem sozialversicherungspflichtigen Haupt-Job beschäftigt sind, dürfen dagegen so viele 400 Euro Jobs haben, wie sie möchten. Die Grenze von 400 Euro darf dabei aber nicht überschritten werden.
Mehrere 400-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung
Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.
Hast du keine versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und nur zwei sogenannte 400 €uro-Minijobs benötigst du bei Überschreitung der 400 Euro-Grenze eine Lohnsteuerkarte für einen der beiden Jobs.
Hast du keine Lohnsteuerkarte aus 2010 (für 2011 werden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben wegen der Umstellung bis 2012), die noch für 2011 Gültigkeit besitzt, musst du dir eine bei deinem zuständigen Finanzamt besorgen. Die Gemeindeverwaltungen/Rathäuser sind ab 2011 nicht mehr zuständig.