Sollte die Todesstrafe in einer deutschen Verfassung nicht abgeschafft werden?
Das Grundgesetz GG der BRD bestimmt in Artikel 102, die Todesstrafe ist abgeschafft.
Nach Artikel 21 der Landesverfassung LV von Hessen ist das offensichtlich aber noch nicht der Fall.
Wie könnte man auf den Hessischen Landtag einwirken diesen Zustand zu ändern?
@Schaut euch doch wenigstens den Link von Manfred Hartmann einmal an:
http://www.manfredhartmann.homepage.t-online.de/todess.htm
und dazu die E-Mail - Adresse des hessischen Ministerpräsidenten:
post@volker-bouffier.de
und
Die hessischen Landtagsabgeordneten finden sie hier!
Ich meine hierzu:
Es wäre doch eine Möglichkeit aktiv die hessische Politik zu beeinflussen.
V.G. o.boy
Die Todesstrafe entspricht doch nach dem GG nicht mehr den sittlichen und ethischen Grundsätzen?
Oder etwa doch?