Sollte die Todesstrafe in einer deutschen Verfassung nicht abgeschafft werden?

Das Grundgesetz GG der BRD bestimmt in Artikel 102, die Todesstrafe ist abgeschafft.
Nach Artikel 21 der Landesverfassung LV von Hessen ist das offensichtlich aber noch nicht der Fall.
Wie könnte man auf den Hessischen Landtag einwirken diesen Zustand zu ändern?

2011-02-17T02:05:56Z

@Schaut euch doch wenigstens den Link von Manfred Hartmann einmal an:

http://www.manfredhartmann.homepage.t-online.de/todess.htm

und dazu die E-Mail - Adresse des hessischen Ministerpräsidenten:

post@volker-bouffier.de

und

Die hessischen Landtagsabgeordneten finden sie hier!

Ich meine hierzu:
Es wäre doch eine Möglichkeit aktiv die hessische Politik zu beeinflussen.

V.G. o.boy

2011-02-17T02:16:05Z

Die Todesstrafe entspricht doch nach dem GG nicht mehr den sittlichen und ethischen Grundsätzen?
Oder etwa doch?

Faust2011-02-16T18:46:09Z

Beste Antwort

Bundesrecht bricht Landesrecht.
Mit anderen Worten:
Der GG-Artikel steht über dem Artikel der Hessischen Landesverfassung.

Stefan H2011-02-17T11:28:41Z

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Soll heißen, dass Landesrecht darf nicht gegen das Grundgesetz verstoßen!

Daher ist die Abschaffung der Todesstrafe in der Landesverfassung nicht notwenig!



In diesem Sinne....

Kapaun2011-02-17T06:22:32Z

Unnötig, da Bundesrecht Landesrecht bricht.

Anonym2011-02-17T06:19:35Z

ich versuche mal dir das an hand eines beispieles zu erklären:
wenn eine verkehrsampel dir rot zeigt, darfst du nicht fahren, richtig?
wenn die ampel rot zeigt und ein polizist steht in der mitte und dieser deutet dir, das du fahren sollst - mußt du den anweisungen des polizisten folge leisten. genau so ist es mit landes und bundesrecht.
was der bund sagt ist erste priorität...

Anonym2011-02-17T02:47:40Z

Ja, sie steht zwar in der hessischen Verfassung, wird aber nicht mehr angewandt aus dem Grund wie schon der erste Poster geschrieben hat.