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Sollte die Todesstrafe in einer deutschen Verfassung nicht abgeschafft werden?
Das Grundgesetz GG der BRD bestimmt in Artikel 102, die Todesstrafe ist abgeschafft.
Nach Artikel 21 der Landesverfassung LV von Hessen ist das offensichtlich aber noch nicht der Fall.
Wie könnte man auf den Hessischen Landtag einwirken diesen Zustand zu ändern?
@Schaut euch doch wenigstens den Link von Manfred Hartmann einmal an:
http://www.manfredhartmann.homepage.t-online.de/to...
und dazu die E-Mail - Adresse des hessischen Ministerpräsidenten:
post@volker-bouffier.de
und
Die hessischen Landtagsabgeordneten finden sie hier!
Ich meine hierzu:
Es wäre doch eine Möglichkeit aktiv die hessische Politik zu beeinflussen.
V.G. o.boy
Die Todesstrafe entspricht doch nach dem GG nicht mehr den sittlichen und ethischen Grundsätzen?
Oder etwa doch?
5 Antworten
- FaustLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Mit anderen Worten:
Der GG-Artikel steht über dem Artikel der Hessischen Landesverfassung.
- Stefan HLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Soll heiÃen, dass Landesrecht darf nicht gegen das Grundgesetz verstoÃen!
Daher ist die Abschaffung der Todesstrafe in der Landesverfassung nicht notwenig!
In diesem Sinne....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich versuche mal dir das an hand eines beispieles zu erklären:
wenn eine verkehrsampel dir rot zeigt, darfst du nicht fahren, richtig?
wenn die ampel rot zeigt und ein polizist steht in der mitte und dieser deutet dir, das du fahren sollst - muÃt du den anweisungen des polizisten folge leisten. genau so ist es mit landes und bundesrecht.
was der bund sagt ist erste priorität...
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, sie steht zwar in der hessischen Verfassung, wird aber nicht mehr angewandt aus dem Grund wie schon der erste Poster geschrieben hat.