Beschwerde über Hinauszögerung der Bearbeitung eines Erbscheins?
An den Direktor eines Amtsgerichts ging eine Beschwerde über die langsame Bearbeitung eines Erbscheins (bereits ein halbes Jahr) durch eine Justizangestellte. Die Angestellte hat die Beschwerde selbst beantwortet, natürlich hat alles seine Richtigkeit !
Wenn man sich über einen Mitarbeiterin beschwert, darf diese nicht selbst die Sache bearbeiten, sondern zumindest ihr Vorgesetzter. Reiche die Beschwerde erneut ein und richte sie an den Direktor des Nachlassgerichtes mit der Anmerkung die Beschwerde selbst zu prüfen.
Möglich ist auch - unabhängig von einer Dienstaufsichtsbeschwerde - eine Untätigkeitsklage. Hat die Angestellte die Beschwerde selbst beantwortet, ist solch eine Antwort vielleicht für Dich billiger, da das Amtsgericht bei Dir wenig Chancen auf ein erfolgreiches Rechtsmittel sieht. Zur Beurteilung fehlt uns hier leider die Begründung aus der Antwort.
Das Amtsgericht kann abhängig sein von Behörden und anderen Angehörigen (potentiellen Erben) und damit "schuldlos" an der Dauer sein, wenn andere nicht oder verzögert antworten. Auch manche Recherche kann erforderlich sein, wenn alte Adressen von weiteren Angehörigen nicht mehr stimmen. Zudem können Zweifel oder Anfechtungen gegen ein Testamtent vorliegen.
Statt Beschwerden und Rechtsmittel wäre es besser, wenn Du Dir erklären lässt, warum es so lange dauert. Die Frage solltest Du freundlich stellen. Bei der Recherche nach weiteren Angehörigen könntest Du vielleicht Deine Hilfe anbieten.
Du hättest eine Dienstaufsichtsbeschwerde abgeben müssen. Dann hättest Du Dich über das Verhalten des Direktors bei dem Justizministerium - auch Dienstaufsichtsbeschwerde - melden können, also immer die vorgesetzte Behörde