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Beschwerde über Hinauszögerung der Bearbeitung eines Erbscheins?

An den Direktor eines Amtsgerichts ging eine Beschwerde über die langsame Bearbeitung eines Erbscheins (bereits ein halbes Jahr) durch eine Justizangestellte.

Die Angestellte hat die Beschwerde selbst beantwortet, natürlich hat alles seine Richtigkeit !

6 Antworten

Bewertung
  • Shefra
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Und was ist jetzt deine Frage?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Möglich ist auch - unabhängig von einer Dienstaufsichtsbeschwerde - eine Untätigkeitsklage.

    Hat die Angestellte die Beschwerde selbst beantwortet, ist solch eine Antwort vielleicht für Dich billiger, da das Amtsgericht bei Dir wenig Chancen auf ein erfolgreiches Rechtsmittel sieht.

    Zur Beurteilung fehlt uns hier leider die Begründung aus der Antwort.

    Das Amtsgericht kann abhängig sein von Behörden und anderen Angehörigen (potentiellen Erben) und damit "schuldlos" an der Dauer sein, wenn andere nicht oder verzögert antworten. Auch manche Recherche kann erforderlich sein, wenn alte Adressen von weiteren Angehörigen nicht mehr stimmen.

    Zudem können Zweifel oder Anfechtungen gegen ein Testamtent vorliegen.

    Statt Beschwerden und Rechtsmittel wäre es besser, wenn Du Dir erklären lässt, warum es so lange dauert. Die Frage solltest Du freundlich stellen.

    Bei der Recherche nach weiteren Angehörigen könntest Du vielleicht Deine Hilfe anbieten.

    Quelle(n): Lebenserfahurng
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hättest eine Dienstaufsichtsbeschwerde abgeben müssen. Dann hättest Du Dich über das Verhalten des Direktors bei dem Justizministerium - auch Dienstaufsichtsbeschwerde - melden können, also immer die vorgesetzte Behörde

  • vor 1 Jahrzehnt

    Moin, moin

    ... bin gerade von einem Amtsgericht zum Testamentsvollstrecker ernannt worden.

    Wie war Deine Frage noch einmal ... ???

    Beschweren kannst Du Dich jederzeit, überall, auch beim Amtsgericht !

    Ob die Beschwerde etwas bringt, steht auf einem zweiten Papier !

    Die Justiz arbeitet eben nicht soooooo ... schnell !

    Es dauert eben alles so seine Zeit !

    Gruß

    THE BARON

    Quelle(n): ... wenn man mit Ämtern zu tun hat, muss man eben andere Maßstäbe anlegen !
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Und wie lautet nun die genaue Frage?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man sich über einen Mitarbeiterin beschwert, darf diese nicht selbst die Sache bearbeiten, sondern zumindest ihr Vorgesetzter.

    Reiche die Beschwerde erneut ein und richte sie an den Direktor des Nachlassgerichtes mit der Anmerkung die Beschwerde selbst zu prüfen.

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