Zuverdienst bei Hartz IV?

Hallo!
Kann mir jemand sagen, wieviele Wochenstunden ich sozusagen nebenbei arbeiten darf? Was darf ich zusätzlich verdienen, wie teile ich es dem Jobcenter mit, etc.? Irgendwie bin ich heute zu blöd und öffne nur die falschen Webseiten. Ein einfacher Link wäre schon sehr hilfreich.
Danke
Werner

2010-11-26T06:30:51Z

Danke euch allen! Dann gibt es keine Beschränkung in den Wochenstunden mehr? Kein Wunder, dass ich nichts gefunden habe.

Conny N2010-11-26T05:31:14Z

Beste Antwort

Ich arbeite 100 Std/ Monat. Verdiene nur zuwenig, so dass wir ergänzendes hartzIV bekommen.
Mir bleiben von den (nach Steuern) 550€ nur 200; um den Rest wird der Bedarf gekürzt.

Ich kenne genügend Leute, die sagen, sie arbeiten nur einen Teilminijob. Sodass sie möglichst nicht über die 100€ plus 20% vom Rest kommen, denn sonst "arbeiten sie ja umsonst".
Ich finde, dass das Schmarotzertum ist!
Die harztIV-Regelungen sollten gründlich überarbeitet werden, denn die Einstellung ist ja wohl das Letze!!!

Wenn du Arbeit bekommen kannst, dann bist du verpflichtet, ihr nachzugehen, um deinen Bedarf zu verringern.

Übrigens:
Die, die auf 400€-Basis arbeiten, müssen sich trotzdem noch bewerben, da die nachweise erbringen und jährliche Maßnahmen mitmachen, so sinnvoll (sinnfrei trifft es eher) sie auch sind.
Arbeitest du Teilzeit, hast du davor Ruhe.

Wichtig: In den 100€ Freibetrag ist Fahrgeld schon enthalten. Achte also darauf, eine Stelle in der Nähe zu finden, sonst zahlst du drauf!
Ich fahre mit dem Fahrrad...

Anonym2010-11-28T07:58:03Z

100 € darf man dazu verdienen ohne das , das Amt einem es verrechnet oder abziehen kann . Wenn der Verdienst höher ist wird das verrechnet mit Hartz 4 da gibts ein Regelsatz Infobroschüren gibts beim Amt

?2010-11-26T19:22:55Z

Wochenstunden sind nicht beschränkt. Verdienen mußt du so viel wie möglich. Denn du mußt alles tun um da möglichst schnell raus zu kommen, oder zumindest den Betrag so gering wie möglich zu halten. So ungefähr lautet der offizielle Gesetzestext den jeder Hartzler unterschrieben hat.

Du erhällst einen Freibetrag von 100 Euro. Über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.

?2010-11-26T13:00:25Z

Hier noch einer:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/einkommen-einnahmen.html

Anonym2010-11-26T12:54:40Z

Da ist er, der Link, welchen du haben wolltest:

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html

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