Ich habe ein 1 Jahr altes Kind und möchte wissen ob der Vater ein Recht darauf hat die Kleine zu sehen oder ob er es über das Jugendamt abklären muss, wenn ich den Kontakt abbreche (Vaterschaftsanerkennung wurde von ihm nach der Geburt sofort unterschrieben).
Anonym2010-11-14T08:36:51Z
Beste Antwort
Es gibt das Umgangsrecht und die Pflicht. Beides ist zu Erfüllen, sowohl von Dir wie auch von Ihm.
Du als Mutter hast alles dafür zu tun, das der Vater seinen Umgang mit dem Kind wahrnehmen kann.Er hat alles dafür zu tun, dass sein Umgangsrecht stattfinden kann und er seinen Unterhalt für das Kind leistet. Zu deiner Umgangspflicht zählt auch, das du keine üble Rede über den Vater hältst oder sonst in irgendeiner Weise, negativ auf das Kind einwirkst.
seit 2010 gilt eine Mutter die fortgesetzt und dauernd den Umgang mit dem Kind verhindert, als Straftäterin. Nach §§ 235 StGB Kindesentziehung durch Umgangsvereitelung, Misshandlung des / der Kindes/er, durch Entfremdung der Elternteile. ( PAR Syndrom ) Hier kann und wird einer Mutter; die den Umgang ohne "wichtigen Grund" vereitelt, mit Gefängnisstrafe und oder Geldstrafe belegt. (bis zu 3 Jahre Haft ) Dieses Vorgehen gegen eine Mutter, wurde vom BGH gedeckelt und bereits beim LG Karsruhe an einer Mutter angewendet und vollstreckt.
Ergo, überlege es dir ganz genau, warum du ihm den Umgang verwehren willst.Sind es nur deine eigenen Gefühle gegen den Mann oder liegen konkrete Vorwürfe vor, die so ein Verhalten bejahen würden. Für dich kann dass, mit einem Aufenthalt im Knast enden oder einer hohe Geldstrafe.
Ja, hat er ! Du hast die Pflicht dieses zu fördern und zu Unterstützen! ( Ist wirklich so) Es ist immer schwierig die partnerschaftlichen Konflikte vom Eltern-sein zu trennen. Du solltest das allerdings im Interesse deines Kindes auch tun, denn dieses hat ein Recht auf Vater und Mutter. Wenn Du aus welchen Gründen auch immer lieber keinen Kontakt zum Vater haben willst, dann kannst du begleitende Umgangskontakte anbieten. Erkundige dich beim Jugendamt, die stehen dir diesbezüglich zur Seite und möglicherweise ist dann eine Dame vom JA anwesend, ebenso kannst du auch den Kinderschutzbund in anspruch nehmen, dort hat er die Möglichkeit mit seiner Tochter ausgiebig zu spielen! Das ist zumindest in der ersten Zeit ganz gut, somit läuft der Umgang ruhiger und entspannter ab. Nichts ist schlimmer für ein Kind, als eine angespannte Atmosphäre oder sogar Streitereien beim Umgang. Denke daran, Eltern seid ihr beide und das ein leben lang, ihr werdet auf die ein oder andere Art und Weise immer miteinander zutun haben. Da wäre es wichtig, das ihr lernt, das eine vom anderen zu trennen! Vielleicht könntet ihr (nicht jetzt sofort) bei Pro Familia oder der Familienhilfe, Jugendamt Gesprächstermine vereinbaren, dort lernt ihr eure Konflikte zu klären und es ist immer eine 3 dritte unparteiische Person anwesend, die auf diese Form von Familienberatung geschult ist!
Natürlich hat der Vater das Recht, das Kind zu sehen, und umgekehrt auch, soweit er normal ist. Schliesslich ist er der leibliche Vater. Wenn weder du noch deine Freundin mit dem Kindesvater klar kommen, dürft ihr das nicht auf dem Rücken des Kindes austragen, sondern könnt eine Betreuerin vom Jugendamt zur Hilfe ziehen, die dann da sein wird, Kontakt zwischen Kind und Vater herzustellen.
Ihr, besonders du als "Aussenstehender" musst ja da nicht mitmachen, aber es geht um das Kindeswohl, nicht um deines, und auch nicht um das deiner Freundin.
Ihr könnt euch auch an einem neutralen Ort treffen zur Kindsübergabe. Denn alle 2 Wochen (oder Wochenenden) kann er das gerichtlich einfordern. Und da darfst du dich als Nicht leiblicher Vater einmischen.
Das wäre dann eine Sache zwischen deiner Freundin und ihrem Ex, denn das ist immer noch deren Kind, nicht deines.
Und du kannst ja den Kontakt zum Kindesvater abbrechen, wenn du willst - jederzeit. Aber darfst den Kontakt zum Kind NICHT VERBIETEN.
Sucht nach einer gemeinsamen (aussergerichtlichen) Lösung, wie es für alle gut ist, am meisten für´s Kind.
Ist das nicht möglich, wird das Jugendamt einschreiten und für euch entscheiden - für das Wohl des Kindes.
der Vater hat ein Recht, sein Kind zu sehen, wie auch das Kind Anspruch auf Umgang mit dem leiblichen Vater, der er ja wohl ist, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde
das könnt Ihr untereinander klären, wenn Ihr Euch einig seid, wenn das nicht möglich ist, muss es über das Jugendamt geklärt werden,
besser - vor allem für das Kind wäre - Ihr würdet Euch gütlich einigen,
und bei allem oberste Priorität: es geht immer nur um das Wohl des Kindes, ob und warum, weshalb usw. Ihr Euch nicht mehr versteht, ist in diesem Zusammenhang völlig unbeachtlich,