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Darf ich den Kontakt zur Oma beim begleitenden Umgang mit dem Vater verbieten?

Ich bin geschieden, habe das alleinige Sorgerecht und mit dem Jugendamt einen begleitenden Umgang für unseren gemeinsamen Sohn mit dem Kindsvater vereinbart. Beim ersten Treffen hat der Kindsvater gegen die Abmachung seine Mutter mitgebracht. Ich muss dazu sagen das der Vater aus gutem Grund kein Sorgerecht hat und seine Mutter hat mit unserem Sohn schon seit 5 Jahren keinen Kontakt gehabt und ist kein guter Umgang. Ich war total überrumpelt da ausgemacht war das der vater später dazu kommt, aber ich komme mit meinem Sohn beim Jugendamt an und wurde direkt mit dem Vater und der Oma überrascht. Habe dann zugestimmt das beide beim Umgang dabei sein dürfen. Ich möchte aber das nach 2 Jahren wo kein Kontakt zum Vater bestand das erst geschaut wird ob der Vater in der Lage ist mit seinem Sohn kindgerecht umgehen kann und ob ich ihn irgendwann den Jungen auch ohne Aufsicht ihm überlassen kann ohne Angst. Der Vater war in der Ehe gewalttätig mir gegenüber und zum Schluss auch dem Sohn gegenüber. Am selben Abend hatte ich die Polizei um Hilfe gebeten die ihn dann aus der Wohnung verwiesen haben und nach der Scheidung hatte er beim Umgang der noch nicht begleitet war mit den Kindern Äusserungen gegenüber dem Sohn und Jugendhilfe gemacht die das Jugendamt veranlasst hatten das Familiengericht zu informieren und einen Begleitenden Umgang befürwortet da nicht ausgeschlossen war das er wieder gewalttätig werden könnte. Meine Frage ist jetzt... kann ich den Umgang mit der Schwiegermutter verbieten, da diese schon seit Jahren keinen Kontakt zum Sohn hat, Gewalt als was normales ansieht, selbst auch gegenüber ihren kinder gewalttätig war und Misshandlungen auch Missbräuche gegenüber zu mindestens der Tochter billigend in Kauf genommen hat. Ich möchte das mein Sohn hoffentlich irgendwann ein gutes Vater Sohn Verhältnis aufbaut aber nicht auf Biege und Brechen und nicht in Anwesenheit dieser Frau.

Update:

Ich hätte den Kontakt ganz verbieten können, habe dies aber nicht getan in der Hoffnung das dieser Mann sich darauf besinnt was Vater sein bedeutet.

1. Mein Ex hat mir gegenüber gewünscht unter Zeugen das unser Sohn und ich bei der Geburt verrecken sollen. Er kann nicht mal sagen wann sein Kind Geburtstag hat.

2. Er hat nie Unterhalt gezahlt, Versprechungen oder Treffen mit unserem Sohn eingehalten.

3. Unter Aufsicht eines Betreuers bei einem Treffen mit unserem Sohn mir gegenüber Gewalt angedroht.

4. Mir wurde das alleinige Sorgerecht zugesprochen und das Jugendamt hatte das Familiengericht darüber informiert das zu befürchten ist das Gefahr von meinem Exmann ausgeht. Er darf nur unter Aufsicht unseren Sohn sehen. Bei Gericht wurde entschieden das nur er und nicht die Oma den Jungen sehen darf.

5. Meine Exschwägerin wurde von dem Mann dieser Frau sexuell Missbraucht , es kam auch zur Verurteilung. Jahre später als die Tochter aus persönlichen Gründen wieder bei der Mutter einziehen mu

8 Antworten

Bewertung
  • Betty
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Unter diesen Voraussetzungen, also Gewalttätigkeit auch von der "Oma", hätte ich niemals einen begleitenden Umgang zugestimmt.

    Begleitender Umgang heisst doch, dass du dabei bist und nicht das seine Mutter ihn begleitet, es geht um das Kind nicht um den Vater.

    Nein, ich würde das nicht machen und dem nicht zustimmen. Nur so weit, dass er den Jungen in deinem Beisein sehen kann, inwieweit du das kannst, wenn du einen neuen Partner hat, weiss ich nicht.

    Ich kann auch nicht beurteilen, wie dein Junge damit umgehen kann. Das musst du ganz genau beobachten und das Jugendamt zu Rate ziehen.

    LG

    Betty

  • Ich bin da immer vorsichtig, weil ich keinen der Beteiligten kenne, aber wenn man sein Kind nur unter einem begleitenden Umgang sehen darf, dann sollte man sich erst mal an die Regeln halten. Tut man das nicht, verscherzt man sich das Umgangsrecht. Fragen hätte er wenigstens können und ich hätte mich nicht so überrumpeln lassen. Vorrausgesetzt deine Geschichte stimmt.

    Was hat den der Jugendamtmitarbeiter dazu gesagt ??? Soviel ich weiß, ist bei so einem begleitenden Umgang immer ein Mitarbeiter des Jugendamts dabei.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Begleiteter Umgang heißt: Unter Aufsicht des Jugendamtes.

    Ich würde das mit dem Amt absprechen, auch deine Befürchtungen äußern.

    Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass der vater auch ein wenig unsicher beim ersten Treffen war und darum seine Mutter mitnahm.

    GEWALT allerdings ist das Allerletzte.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Meine Eltern sind auch geschieden.

    Wenn meine Mutter aber es gewagt hätte, mir den Umgang mit meinem Vater oder mit den Großeltern zu verbieten, dann kann sie sicher sein, daß ich heute kein Wort mehr mit meiner Mutter reden würde.

    Hier geht es offenbar mal wieder um alberne Machtspiele zwischen ehemaligen Ehepartnern, aber nicht um das Wohl des Kindes.

    Bei Mißbrauch oder Gewalt ist das etwas anderes, aber stimmt das auch oder ist es eher Einbildung?

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  • vor 8 Jahren

    Ob es prinzipiell rechtlich geht, wenn die Schwiegermutter dem Sohn gegenüber nicht Gewalt angewendet hat, wage ich zu bezweifeln. Auch bei späteren Kontakten mit dem Vater wirst Du leider nicht verbieten können, dass die Großmutter anwesend ist.

    Sogar wenn ihr der Umgang nicht gestattet wäre, fürchte ich, dass dies nicht kontrolliert wird, ob sie beim Besuch des Kindes auch in der Wohnung des Vaters anwesend ist.

    Sollte sie oder der Vater Alkoholiker oder drogenabhängig sein, dann wird es für sie allerdings schwierig, das Kind allein sehen zu dürfen. Rechtlich gesehen, ist es so, dass das Kind ein Recht hat auf Umgang mit Vater und Großeltern und das Jugendamt muss prüfen, ob das Wohl des Kindes dadurch gefährdet wäre oder nicht.

    ABER: beim begleiteten Umgang wird doch festgelegt wie es ablaufen soll und da kann die Vertreterin des Jugendamtes durchaus dem Vater oder der Oma mitteilen, dass diese Treffen ablaufen sollen wie vereinbart, also nur mit dem Vater allein.Dazu ist es doch ein begleiteter Umgang. Außerdem kannst Du der Anwesenheit der Schwiegermutter auch widersprechen, auch wenn Du es einmal zugelassen hast. Das nächste Mal muss sie eben draußen warten. Am besten Du sprichst mit dem Jugendamt.

    Ich hoffe ich habe diese Antwort missverstanden:

    "Ein gewalttätiger Vater kann ein liebevoller Vater sein? "

    Erst schlagen und dann trösten oder wie ist das gemeint?

  • vor 8 Jahren

    Natürlich hat die Großmutter kein gesetzliches Recht, den Enkel zu sehen.

    Doch ich sehe hier nicht, wo das Problem liegt, weil du dabei bist.

    Sie sieht doch den Enkel nicht allein.

    Auch wenn sie ihren Enkel lange nicht sah, kann doch der Wunsch vorhanden sein, einen Kontakt aufzubauen.

    Und einem Kind sollte schon die Gelegenheit gegeben werden, seine Großmutter kennenzulernen.

    Wenn sie sich als Störfaktor erweist, kannst du doch immer noch verlangen, dass sie den Kontakt zu unterlassen hat.

    Ich bin selbst Scheidungskind.

    Das ist zwar schon ein paar Jahrzehnte her, aber ich weiß noch wie heute, dass ich nie verstand, warum ich nicht zur Mutter meines Vaters durfte.

    Ich besuchte sie dann erst, als ich erwachsen war und wir verstanden uns gut.

    Doch meiner Mutter verzieh ich nicht wirklich, dass mir die Jahre in meiner kIndheit und Jugend mit meiner Großmutter verloren gingen.

    Und auch bei meiner Mutter und meinem Vater gab es eine sehr unschöne Ursache für die Trennung.

    Ein Kind ist eine kleine Persönlichkeit und kein Besitz eines Elternteils.

    Es sollte alles zum Wohl des Kindes geschehen.

    Persönliche Abneigungen sollten dabei außen vorgelassen werden.

  • vor 8 Jahren

    ein gewaltätiger Vater kann auch liebevoller Vater sein, die Oma kann eine Liebevolle Oma zum Kind sein,

    normal hat er ein Umgangsrecht,.. des sollte eingehalten werden,.. daran zeigt sich auch wie kontrolliert er mit seine Kräfte umgeht,.

    Omas werden immer in einen Topf geschmissen, sie wollen doch nur mit dem Enkel eine Beziehung,.zu dir muß sie keine haben,.. ich kann nicht jede unter einen Kamm scheren,.. aber bestimmt gibts keine 100% tige ,..

    also und zum Schluß dein Kind ist nicht dein Eigentum, es ist ein eigenständiger Mensch,.. und wenn du zuviel Einfluss auf ihn da ausübst,.. dann rächt sich das irgendwann einmal,..

    und lass doch deinen Sohn sich ein eigenes Bild von seiner Oma machen,.. und von seinem Vater,.. wenn die ankommen würde ich sofort bereit sein das ihn ein paar Stunden haben können,.. na ja wenn man ein gutes Gefühl dabei hat..

    Gewalt hin und her,.. es gibt tatsächlich Bezeichtnungen dazu,. ich verstehe das nicht,.. hat er ihm mal eine geschmiert oder dich geschubst,.. da muß ja auch ein Verfahren da sein,. das hat er ja sicherlich gekriegt,.. wenn du schon 20 x von Gewalt schreibst,..

    also es kann schwierig sein, muß aber nicht,.. man macht viel falsch,..

  • vor 8 Jahren

    Darf ich den Kontakt zur Oma beim begleitenden Umgang mit dem Vater verbieten?

    das waere falsch und gegen das kind

    richtig waere

    entziehen dem mann das umgangsrecht ueber das familiengericht

    lass nur den vater das kind besuchen unter deiner aufsicht

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