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Welche Rechte habe ich als Vater?
die Geschichte meines Kumpels :Seine Ex- Freundin ist noch verheiratet sie haben sich im April getrennt, sie war schwanger hat am 31.05.2007 meine Tochter zur Welt gebracht, welche Rechte hat er als Vater da Ihr Nochehemann ja erstmal als Vater auf der Geburtsurkunde steht da das Kind ja in der Ehe geboren wurde , ich weiß nur das er die Vaterschaft ablehnen muss um das er sie anerkennen kann, Hat er ein Recht auf Umgang mit deiner Tochter, hat er ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht die Personen, Gesundheits und Vermögenssorge.? Ist ein wenig viel auf einmal aber ich möchte ihm gerne helfen den er ist gerne und stolzer Papa und er will nicht nur Zahlemann spielen dürfen sondern für sein Kind da sein und sich kümmern aber die Frau Mama lässt es ja nicht zu sondern versucht alles um Ihn daran zu Hindern
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Vaterschaft sollte natürlich zunächst geklärt sein. Danach ist der Weg zum Jugendamt nicht vermeidbar, wenn ein Elternteil sich querstellt. Dein Freund hat selbstverständlich das Recht, sein Kind zu sehen, auch wenn die Frau Mama etwas dagegen hat.
Das Jugendamt wird ihm zum Begleiteten Umgang raten, das heisst, dass die ersten Begegnungen mit seinem Kind unter der Fürsorge und Aufsicht des Deutschen Kinderschutzbundes stattfinden werden. Das Jugendamt wird sich bemühen, bei finanziell schwachen Vätern, die Kostenfrage zu klären.
Bei so einem kleinen Baby wie in eurem Falle muss bei den Treffen natürlich die Mutter mit anwesend sein. Bei älteren Kindern ist das nicht mehr notwendig.
Falls die Mutter sich strikt weigert, diese Regelung zu befolgen, wird das Jugendamt und der Kinderschutzbund dem Vater gerichtlich helfen. Also nur Mut, ihr Väter, auch ihr habt Rechte.....
Gruss Karlokat
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die Frau deines 'Kumpels' das Kind ehelich geboren hat, muà in der Tat, der 'noch' Ehemann die Vaterschaft ablehnen sowie dein Kumpel die Vaterschaft einklagen. Wird die Vaterschaft deines Kumpels nicht von der Kindes-Mutter bestätigt wird es zu eine Vaterschaftstest kommen, der sollte sie nicht zustimmen auch angeordnet werden kann. Erst wenn die Vaterschaft nachgewiesen wurde, kann er Rechte für sich einklagen. Langer holpriger Weg, wenn die Mutter nicht mitspielt, aber so ist unsere Rechtsprechung.Viel Glück!
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Ehemann die Vaterschaft NICHT anficht (er muss sie nicht anerkennen!!!!), kann der leibliche Vater nichts tun!!!
Es gibt dann absolut keinen Weg. Selbst für das Kind nicht!
Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall der Ehemann weiÃ, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Ab dem Zeitpunkt, als er es erfuhr, läuft eine Frist, ich glaube ein, höchstens zwei Jahre. Hat er die Vaterschaft innerhalb der Zeit nicht angefochten, lässt sich nichts mehr machen. Für niemanden!!
Nur wenn Ehemann Kind missbraucht oder ähnliches....
Weià der Ehemann nichts vom Geliebten seiner Frau, kann man ja hoffen, dass nach Auflösung der Geschichte der Ehemann die Vaterschaft anficht.
Ansonsten ist das Kind ganz einfach ehelich geboren. Der Ehemann muss das Kind nicht irgendwie "anerkennen"! es ist sein Kind!
Quelle(n): bin selbst auf diese Weise "adoptiert" worden - vor 1 Jahrzehnt
Solange der Ehemann nicht abdankt kann das nur gerichtlich geklärt werden da rein rechtlich hat er im Moment keine Recht da er nicht der Vater ist(im rechtlichen Sinne)!Also entweder so versuchen zu klären oder gerichtlich!