firmeninterner Schaden. Muss ich zahlen?

ich bin LKW Fahrer und habe auf dem Hof der eigenen Spedition einen anderen LKW unseres Betriebes unsanft mit dem Auflieger erwischt. Schaden zwischen 3500 und 4000 Euro. Hatte heute mit dem Fuhrparkleiter ein Gespräch. Er will bis Morgen wissen, wie wir das regeln sollen. Er ist der Meinung, das ich den Schaden zu zahlen habe. Meine Frage also... Ist das wahr? ist dafür nicht die Firmenversicherung verantwortlich? Kann ich überhaupt zu einer Zahlung verpflichtet werden?

2010-11-03T06:09:14Z

ich war weder betrunken noch war es fahrlässigkeit. ich hätte einen anderen weg über den hof auch nehmen können, sah diesen aber als schnellste möglichkeit zum ziel zu kommen. bin zwischen 2 parkenden LKWs hindurchgefahren, dann weiter gerade aus, dann scharf links abgebogen und da mein Auflieger eine Lenkachse hat, hat der hinterste Rahmen das Führerhaus erwischt

Anonym2010-11-03T04:55:52Z

Beste Antwort

Bullshit, der will dich übers Ohr hauen!!!

Schade das Du mit so einem ***** zusammen arbeiten musst.
Dafür gibt es Versicherungen!

Michael K.2010-11-03T18:25:53Z

Arbeitnehmer sind normalerweise (es gibt Ausnahmen) nicht für verursachte Schäden haftbar zu machen. Ausnahmen müssen in Verträgen genannt werden (zB Kassiererin im Supermarkt bei Kasssenfehlbeträgen)
Die Firma hat dafür Versicherungen!

Anonym2010-11-03T17:21:25Z

es geht hier um 2 unterschiedliche Aspekte
1. Versicherungsfall
2. Regress

zu 1
Der Unfall auf dem Speditionshof ist durch die Kfz Haftpflichtversicherung des AG abgedeckt.
Der AG hat durch die Inanspruchnahme Prämiennachteile, seine Flotten Versicherung für 2011 könnte teurer werden etc.
zu 2
a) Der AN haftet grundsätzlich gegenüber dem AG für Schäden die er verursacht.
Natürlich (sorry, das will hier keiner lesen, ist aber so) erfüllt der Unfall die Definition der Fahrlässigkeit, da die Lenkachse nicht durch technisches Versagen reagiert hat.
b) Hier wird für die Frage der Fahrlässigkeit sicher auch spannend, ob die "schnellste Möglichkeit zum Ziel zu kommen" nicht sogar das Risiko erhöht hat und daher eine Gewichtung der Fahrlässigkeit in Betracht kommt.
c) Bei einem betrieblichen Unfall wird im Wege des Risikoausgleich die Haftung zwischen AG und AN geteilt.
AN haftet nur bei grober Fahrlässigkeit voll. Gehen wir davon aus, dass der "schnellste Weg" nicht ein vorhersehbares Risiko darstellte, dann haben wir das hier nicht
AN und AG haften bei normaler Fahrlässigkeit je zu 1/2.
Leichteste Fahrlässigkeit sehe ich hier nicht.
d) die Frage ist jetzt worauf gehaftet wird. die 3500 - 4000 für das Führerhaus trägt ja die Versicherung. Es kann nur sein, dass eventuelle Selbstbehalte des AG und die Prämienänderung der nächsten Jahre auch in dieser Größenordnung sein werden.
e) die Sache ist eine sogenannte Einzelfall Entscheidung bei der alle Fakten gegeneinander abgewogen werden müssen. Wie hoch dann die Haftung in Euro ist, kann ich so nicht beantworten. Dass dem Grunde nach zu 1/2 für den Schaden zu haften ist, scheint mir aber naheliegend

Sprendlinger2010-11-03T13:31:10Z

Grundsätzlich bis Du für einen Schaden in der Firma erst einmal nicht verantwortlich. Den muss die firma übernehmen. Man kann Dich aber verpflichten, dass Du den nächsten Schaden selbst zahlen musst. Dann ist die Abmachung gültig. Dasselbe gilt wenn Du mit dem LKW einen schuldhaften Unfall hast

Yola2010-11-03T12:32:30Z

Hast du Promille im Blut, könnte es sein das du haftbar bist wegen Trunkenheit, auch bei eine klitzekleine Über die grenze. auf jedenfall zur Gewerkschaft gehen, wenn du nicht drin bist gehe zum Anwalt für Arbeitsrecht. für eine beratung zahlst du 50 Euro. Lass es nicht schleifen wenn du nicht getrunken hast geh zum Arzt lass deine Blut-werte feststellen für das Arbeitsgericht. damit du beweisen kannst das du nicht getrunken hast. Bei so ein ...... Chef kann man nie wissen.

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