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Nicole K fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wer muss den Schaden zahlen?

Mein Freund ist heute mittag durch die Waschstraße gefahren mit seinem Corsa-B und da wurde ihm durch eine Bürste der rechte Außenspiegel abgerissen. Der ist runtergefallen und das Glas ist kaputt. Er ist als er durch die Straße fertig war wieder zurück gefahren und hat dem Angestellten dort das gesagt. Der hat den Spiegel dann aus der Waschstraße geholt und gemeint, für sowas zahlt die Firma nicht. Angeblich wäre mein Freund selbst schuld, denn er hätte den Gang nicht im Leerlauf gehabt!!! 1. Wenn es so gewesen wäre, und der Angestellte das gesehen hat, denn so sagt er es, er hätte es 100%ig gesehen, dann hätte er es sagen müssen und 2. wäre doch das Auto nicht durch die Waschstraße gerollt.

Es handelt sich um so ne Waschstraße, durch die das Auto automatisch gerollt wird mit so nem Bolzen hinterm Rad...(Hoffe ihr versteht was ich meine)

Was muss mein Freund nun machen? Wer kommt für den Schaden auf?

Update:

Ich war mit meinem Auto auch vor ein paar Tage dort und da hats mir die Außenspiegel umgeklappt - kam früher nie vor in dieser Waschstraße... Muß doch also dann an der Waschstraße bzw. an den Bürsten dort liegen oder??

Update 2:

Das Auto von meinem Freund hat feste Außenspiegel, die kann man nicht einklappen

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Egal was eine AGB zu so einem Fall aussagt, sie darf nicht deutsches recht brechen. Also sind Aussagen von AGB's, immer an deutsches recht gebunden und dürfen nicht dagegen Verstoßen.

    Keine AGB, steht über deutschem recht oder kann dieses außer Funktion setzen.

    §§ 823 II BGB.

    wer vorsätzlich oder fahrlässig, das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerechtlich verletzt, ist diesem zum Ersatz des daraus entstanden Schadens verpflichtet.

    Da kann die AGB des Betreibers aussagen was sie will, für diese Schäden, bedingt durch den Betrieb der Waschstraße muss er zahlen. Ohne wen und aber.

    Dazu gibt es auch einschlägige Urteile, die das bestätigen. Sich von Haftung durch AGB freisprechen ist nicht.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich geh davon aus das der Betreiber sich durch AGB's vor solchen Schäden schützt. Lest sie euch durch, dann wisst ihr mehr !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kosten schriftlich in Rechnung stellen und zur Zahlung auffordern - mit allen Daten - Notfalls gerichtliches Mahnververfahren. Da kann der Betreiber Einspruch erheben und dann geht es vor Gericht - Das nächste Mal geht der Kotflügel kaputt und dann ist man ja auch noch Schuld weil man ihn nicht abmontiert hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In den verschiedenen Waschstrassen, die ich benütze, steht überall, dass man Aussenspiegel einklappen, Antennen abnehmen (oder auch), wie auch Scheibenwischer in einen Plastiküberzug stecken soll. Es wird dafür KEINE Haftung übernommen. Wenn nun die Waschstrasse neue Bürsten montiert hat, sind diese am Anfang härter (und voller auch etwas breiter) sodass alle vorstehenden Teile gedrückt werden, resp. verschoben werden können. Versicherung übernimmt den Schaden auch nicht, weil es ja angeschrieben steht - den muss Dein Freund leider selber berappen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Betreiber solcher Waschstraßen wehren sich mit Händen und Füßen dagegen, von ihnen angerichtete Schäden zu ersetzen, und schieben die Schuld gerne auf den mangelhaften Zustand des Autos oder auf Fehlverhalten des Fahrers. Nach deiner Schilderung ist in diesem Fall weder vom einen noch vom anderen auszugehen. Der Betreiber der Anlage wäre demnach verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Es könnte allerdings größere Bemühungen erfordern, diesen Anspruch auch durchzusetzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    TETRAZEPAN hat recht!

    hab darüber auch mal was in der "ADAC-MOTORWELT" gelesen.

    der waschstrassenbetreiber MUSS zahlen!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sollte Dein Freund lesen können, hätte er vermutlich die Bedingungen für die Benutzung der Waschstrasse gelesen. Da steht drin, dass KEINE Haftung besteht. Aisserdem sollte er erst mal nachweisen können, dass der Spiegel nicht schon vorher lose war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum habt ihr den Spiegel nicht eingeklappt, dann würde sich die Sachlage erklären.

    Yoda

  • vor 1 Jahrzehnt

    da wird man keine chance haben. in den geschäftsbedingungen steht sicherlicher drin, das die benutzung auf eigene gefahr zu verfügung steht.

    vielleicht kann man den schaden bei einer versicherung geltend machen.

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