Koran & Islam contra Grundgesetz & Menschenrecht?
Hallo zusammen!
Habe hier bei Y!C des Öfteren lesen müssen, dass der Koran bzw. der Islam gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz verstoßen würde.
Leider scheinen nähere, konkrete Angaben dazu schlichtweg vergessen worden zu sein - vermutlich wurde das Wissen darüber von den Autoren als Allgemeinbildung vorausgesetzt.
Da beides (Kultur & Religion / Gesetze & Rechtslage) hierzulande tatsächlich zur Allgemeinbildung gehört, stellt sich für mich die Frage, gegen welche Menschenrechte und Artikel des Grundgesetzes der Koran nun verstoßen soll!
@blauclever
Hallo!
In Deutschland müssen die türkischen Frauen auf der Straße VOR ihren Männern gehen, damit man sie im Auge behalten kann - falls ihnen etwas aus den übervollen Einkaufstaschen fällt!
@Politically Incorrect
Hallo!
Nicht nur der Koran gibt Auskunft über die islamischen Vorschriften, auch die Sunna. Obwohl es in der Sunna keine Angelegenheit gibt, zu der es keinen Hadith gäbe, der genau das Gegenteil bezeugen, den Rest einfach über den Haufen werfen würde, ist die Rechtslage hinsichtlich des islamischen Kopftuches doch relativ klar!
[Gilgamesch-Epos 8. Tafel, Text vom Originalfragment]
(Anfang bis auf wenige Worte abgebrochen)
Enkidu, mein junger (?) Freund, [die wir erlegten] den Panther des Feldes,
den niemand [ka]nnte, [den Berg] bestiegen,
den Himmelsstier packten und [erschlugen],
Humbaba bezwangen, der im [Zedern]walde [wohnte].
Was ist das jetzt für ein Schlaf, der [dich] gepackt hat,
Du bist finster und hörst [mich] nicht,
Aber er erhebt [seine Augen] nicht.
Er berührte sein Herz, aber es schlä[gt] nicht.
Da verhüllte er den Freund, wie eine Braut [...].
Wie ein Löwe (?) brüllt er laut (?),
Wie eine Löwin, die ihrer Jungen ist beraubt (?).
Er wendet sich zu seinem Freund,
Er rauft sich sein H[aar ?] aus und schüttet es hin (?),
Er reißt aus und [...],
Sobald ein Schimmer vom Morgen aufleuchtete,
[...] Gilgamesch [...].
(Rest abgebrochen)
Von den altorientalischen Bräuchen hinsichtlich einer Verwendung von Schleiern findet sich für die Zeit Abrahams {Gottes Segen mit ihm!} in der Tora nur der "Brautschleier", ob dies zum Gesetz Gottes gehörte oder nur unter den Fremdvölkern praktiziert wurde ist nicht ersichtlich.
[Genesis 24:61-65]
"Also machte sich Rebekka auf mit ihren Dirnen, und setzten sich auf die Kamele und zogen dem Manne nach. Und der Knecht nahm Rebekka und zog hin. Isaak aber kam vom Brunnen des Lebendigen und Sehenden (denn er wohnte im Lande gegen Mittag) und war ausgegangen, zu beten auf dem Felde um den Abend, und hob seine Augen auf und sah, dass Kamele daherkamen. Und Rebekka hob ihre Augen auf und sah Isaak; da stieg sie eilend vom Kamel und sprach zu dem Knecht: Wer ist der Mann auf dem Felde? Der Knecht sprach: Das ist mein Herr. Da nahm sie den Mantel und verhüllte sich."
Den "Brautschleier" bzw. "Verlobungsschleier" findet man auch im Koran [Sure 24:60] und obwohl laut Sunna auch der Ehering (kann auch aus Eisen sein!) bekannt und üblich war, wurde gemäß Koran in einer islamischen Sozialgemeinschaft das Kopftuch in der Öffentlichkeit zu einem Erkennungszeichen für versprochene, verlobte und verheiratete Frauen gemacht.
Ohne Kopfbedeckung auf der Straße hätte man in Arabien ohnehin kaum eine Chance ohne Hirnschaden davonzukommen.
Die von Dir angesprochene Koranstelle [Sure 33:59] berichtet von einer zeit- und ortsbedingten Sonderregelung, die keineswegs allgemeingültig sein kann.
http://www.bpb.de/themen/IYRYVB,4,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art4
Letzte Instanz für religiöse Fragen im Islam wäre die Tora [Suren 10:94f; 11:17], deren Standpunkt oben dargelegt ist. Zum Kopftuchtragen in der Öffentlichkeit gezwungen werden darf im Islam niemand, nicht mal rechtmäßig Verlobte.
@Lolly
Hallo!
Der Islam erhebt einen Absolutheitsanspruch seiner Lehre. Jede menschliche Meinung hat sich dem Koran, dem heiligen Buch des Islam, unterzuordnen.
Demzufolge muss der gläubige Muslim dem Koran eine höhere Autorität zubilligen als dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Vergleichbares fände man aber auch im Evangelium (dass man nicht zwei Herren zugleich dienen kann) und in der Tora von den Israeliten. Hast Du schon mal 2. Makkabäer Kapitel 6 & 7 gelesen? Da fliegen die Fetzen!
http://www.bibleserver.com/ref/93006000#/text/EU/2.Makkab%C3%A4er6
Diese kulturellen Werke waren 1949 in Deutschland schon seit Jahrhunderten bekannt: der Paragraph der Weimarer Verfassung (gültiger Zusatz zum GG!), der Religionsfreiheit nur innerhalb des geltenden (jeweils aktuellen) Gesetzes erlaubt (wie es auch die Verfassungen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sehen), wurde nicht aus Dummheit gestrichen. Es geht von diesen Religionen keine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland aus!
@Jeany
Hallo!
Du hast es unterlassen - in der Regel wird zum Thema Apostasie Sure 4:89 zitiert (und der Rest vom Satz unter den Tisch gekehrt in der Hoffnung, dass der Gegenüber so dumm und faul ist, dass er, falls er überhaupt nachguckt, dann nicht weiterliest.
[Sure 4:89f - identische Verseinteilung bei Hafs und Warsh]
{89} "Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Gottes Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer,"
{90} "mit Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr ein Bündnis habt, und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu kämpfen. Und wenn Gott es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben können; dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten; dann hat Gott euch keinen Grund gegen sie gegeben."
@NEVERMOR
Hallo!
Die entsprechenden Suren, deren Inhalt frauen- und menschenfeindlich sowie gewaltverherrlichend sind, wurden hier noch nicht gepostet, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt.
So viele dürften es wohl kaum sein, dass hier konkrete Angaben darüber (Sure & Vers reichen vollkommen aus) zu einem Server-Zusammenbruch führen würden!
Zum Thema "Menschenrechtsverletzungen" bitte ich um konkrete Angaben zu den in Deutschland verbindlichen Regelungen nach EMRK, UN-SP & UN-ZP usw. (diese Kürzel würden bei mir ausreichen).
@Lolly
Hallo nochmal!
Andersherum: das deutsche Gesetz könnte durch eine Religion beschnitten werden!
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
Bei den Sonderregelungen für Juden & Muslime bezüglich des Schächtens von Tieren handelt es sich allerdings nur um wohlwollende Zugeständnisse an eine Weltanschauung - die hinsichtlich einer Ausübung eingeschränkt werden könnte!
@doodlebugger57
Hallo!
Die "Menschenrechtserklärung" der Organisation der Vereinten Nationen besaß noch nie Gültigkeit, war selbst für Mitglieder dieser Organisation nicht verbindlich und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland basiert nur auf einem Grammatikfehler ("verfassung[s]gebenden"):
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html
Dass die Anti-Islam-Hetzer (nicht nur hier bei Y!C) gerne Satzteile verschwinden lassen, hatte ich oben bereits geschrieben - wann lernst Du es?
[Sure 8:54-57]
{54} "(Es wird ihnen) wie den Leuten Pharaos und denen (ergehen), die vor ihnen waren: Sie hielten die Zeichen ihres Herrn für eine Lüge, darum ließen Wir sie zugrunde gehen um ihrer Sünden willen, und Wir ertränkten die Leute Pharaos; sie alle waren Frevler."
{55} "Wahrlich, schlimmer als das Vieh sind bei Gott jene, die ungläubig sind und nicht glauben werden;"
{56} "es sind jene, mit denen du einen Bund geschlossen hast; dann brechen sie jedesmal ihren Bund, und sie fürchten (Gott) nicht."
{57} "Darum, wenn du sie im Kriege anpackst, verscheuche mit ihnen diejenigen, die hinter ihnen sind, auf dass sie ermahnt seien."
[Sure 4:91]
"Ihr werdet andere finden, die vor euch und vor ihren Leuten Sicherheit haben wollen. Sooft sie wieder zur Feindseligkeit verleitet werden, stürzen sie kopfüber hinein. Wenn sie sich also weder von euch fernhalten noch euch Frieden bieten noch ihre Hände zügeln, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet. Denn gegen diese haben Wir euch volle Gewalt gegeben."
Zum "Prügelvers":
http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=ArtEOrtm_DV0lq7aas3FfIYJCgx.;_ylv=3?qid=20100502033635AAJnCl1&show=7#profile-info-rgpKJaLUaa
@Stryketwoonelol
Hallo!
"Der Koran und insbesondere die Scharia verstoßen gegen fast alle Menschenrechte!"
Wenn das so ist, hätte ich wohl besser andersherum Fragen sollen: gegen welche Menschenrechte verstößt der Koran nicht?
Die Scharia - hatte eigentlich nach Koran & Islam gefragt! - wurde erst ca. 300 Jahre nach dem Propheten {Gottes Segen mit ihm!} von Menschen erfunden und sie wird schon im Koran erwähnt? Das scheint ein weiterer Beweis für die unnachahmliche göttlichkeit des Korans zu sein, den bislang (außer Dir) aber noch niemand gefunden hatte: Gratulation!
(Sie wird tatsächlich erwähnt - aber anders: Sure 24:63)
Zu den betreffenden Koranstellen führst Du fälschlich an:
- "Steinigung"
Dies ist aber keine islamische Strafe, im Koran als solche auch nicht enthalten!
[Sure 11:91]
"Sie (die Midianiter) sagten: O Schuaib, wir verstehen nicht viel von dem, was du sprichst, und wir sehen nur, dass du unter uns schwach bist. Und wäre nicht dein Stamm, würden wir dich steinigen. Und du wirst kein Mitleid in uns wecken."
Ein Zitat vom 2. Kalifen Umar Ibn Al-Kattab (vermutlich angetrunken):
"Es werden in der Zukunft Leute auftreten, welche die Existenz der Steinigungsstrafe verwerfen werden. Diese Leute werden Abtrünnige sein. Hätte ich die Behauptung der Leute nicht gefürchtet, Umar füge dem Koran Ergänzungen zu, hätte ich den Vers über die Steinigung in den Koran eingefügt."
[Ausspruch von Umar; überliefert bei Buchari, Muslim und Abu Dawud]
Halbwegs richtig führst Du an:
- "Peitschenhiebe" bzw. "Stockschläge" [Sure 24:2 - Hurerei nach Aussage von vier Augenzeugen trotz der Verse 27 & 30!]
(Juristisch würde hier greifen Sure 46:6 "O ihr, die ihr glaubt, wenn ein Frevler euch eine Kunde bringt, so vergewissert euch (dessen), damit ihr nicht anderen Leuten in Unwissenheit ein Unrecht zufügt und hernach bereuen müsst, was ihr getan habt.")
- "Enthauptung" [Sure 8:9-13 - nur ein Traum, aber egal!]
- "Handabhacken" [Sure 5:33f]
{33} "Der Lohn derer, die gegen Gott und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil."
{34} "Ausgenommen davon sind jene, die bereuen, noch ehe ihr sie in eurer Gewalt habt. So wisset, dass Gott Allvergebend, Barmherzig ist."
Diese "Kriegsverse" liefen mit den deutschen Gesetzen tatsächlich nicht konform, denn auch im Falle eines bewaffneten Überfalles auf arabisches Territorium müsste einem Aggressor zuerst Frieden angeboten werden, die Möglichkeit ungestraft davonkommen zu können [Sure 8:38f].
Eine Befolgung dessen wäre aber nach dem GG [Artikel 4 Absatz 3] rechtlich vertretbar.
Auch das "Handabschlagen" bei Diebstahl ist nicht so, wie es gerne herausgepickt wird.
[Sure 5:38f]
{38} "Dem Dieb und der Diebin schneidet ihr die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen haben, und als abschreckende Strafe von Gott. Und Gott ist Allmächtig, Allweise. "Aber wer es bereut nach seiner Freveltat und sich bessert, von dem wird Gott die Reue annehmen; denn Gott ist Allvergebend, Barmherzig."
Selbst einem kapitalen Gewohnheitsdieb (wenn er denn nach Jahren gefasst und überführt werden würde) müsste erst nachgewiesen werden, dass er entsprechende Vorschriften bzw. Verbote des Korans kennt, diese ihm definitiv mitgeteilt worden waren [Suren 17:14f; 3:104].
Ist dies nicht der Fall, dürften ihm die Gegenstände zwar abgenommen werden, er selbst müsste aber nach der Kenntnisvermittlung wieder laufengelassen werden. Eine Fortsetzung der Diebstähle auch nach dieser Belehrung hätte nach islamischem Recht trotzdem keine schwerwiegenden Folgen [Sure 4:137f].
Wäre der Täter kein Araber sondern "Christ" (bzw. ein Angehöriger der nichtarabischen Völkerschaften), müsste ihm das Handabschneiden selbst überlassen werden [Suren 3:3f, 5:47f; z.B. Matthäus 5:30).
Im Islam läuft es nicht so, wie die Hetzer es darzustellen versuchen [Sure 3:7].