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Koran & Islam contra Grundgesetz & Menschenrecht?
Hallo zusammen!
Habe hier bei Y!C des Öfteren lesen müssen, dass der Koran bzw. der Islam gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz verstoßen würde.
Leider scheinen nähere, konkrete Angaben dazu schlichtweg vergessen worden zu sein - vermutlich wurde das Wissen darüber von den Autoren als Allgemeinbildung vorausgesetzt.
Da beides (Kultur & Religion / Gesetze & Rechtslage) hierzulande tatsächlich zur Allgemeinbildung gehört, stellt sich für mich die Frage, gegen welche Menschenrechte und Artikel des Grundgesetzes der Koran nun verstoßen soll!
@blauclever
Hallo!
In Deutschland müssen die türkischen Frauen auf der Straße VOR ihren Männern gehen, damit man sie im Auge behalten kann - falls ihnen etwas aus den übervollen Einkaufstaschen fällt!
@Politically Incorrect
Hallo!
Nicht nur der Koran gibt Auskunft über die islamischen Vorschriften, auch die Sunna. Obwohl es in der Sunna keine Angelegenheit gibt, zu der es keinen Hadith gäbe, der genau das Gegenteil bezeugen, den Rest einfach über den Haufen werfen würde, ist die Rechtslage hinsichtlich des islamischen Kopftuches doch relativ klar!
[Gilgamesch-Epos 8. Tafel, Text vom Originalfragment]
(Anfang bis auf wenige Worte abgebrochen)
Enkidu, mein junger (?) Freund, [die wir erlegten] den Panther des Feldes,
den niemand [ka]nnte, [den Berg] bestiegen,
den Himmelsstier packten und [erschlugen],
Humbaba bezwangen, der im [Zedern]walde [wohnte].
Was ist das jetzt für ein Schlaf, der [dich] gepackt hat,
Du bist finster und hörst [mich] nicht,
Aber er erhebt [seine Augen] nicht.
Er berührte sein Herz, aber es schlä[gt] nicht.
Da verhüllte er den Freund, wie eine Braut [...].
Wie ein Löwe (?) brüllt er laut (?),
Wie eine Löwin, die ihrer Jungen ist beraubt (?).
Er wendet sich zu seinem Freund,
Er rauft sich sein H[aar ?] aus und schüttet es hin (?),
Er reißt aus und [...],
Sobald ein Schimmer vom Morgen aufleuchtete,
[...] Gilgamesch [...].
(Rest abgebrochen)
Von den altorientalischen Bräuchen hinsichtlich einer Verwendung von Schleiern findet sich für die Zeit Abrahams {Gottes Segen mit ihm!} in der Tora nur der "Brautschleier", ob dies zum Gesetz Gottes gehörte oder nur unter den Fremdvölkern praktiziert wurde ist nicht ersichtlich.
[Genesis 24:61-65]
"Also machte sich Rebekka auf mit ihren Dirnen, und setzten sich auf die Kamele und zogen dem Manne nach. Und der Knecht nahm Rebekka und zog hin. Isaak aber kam vom Brunnen des Lebendigen und Sehenden (denn er wohnte im Lande gegen Mittag) und war ausgegangen, zu beten auf dem Felde um den Abend, und hob seine Augen auf und sah, dass Kamele daherkamen. Und Rebekka hob ihre Augen auf und sah Isaak; da stieg sie eilend vom Kamel und sprach zu dem Knecht: Wer ist der Mann auf dem Felde? Der Knecht sprach: Das ist mein Herr. Da nahm sie den Mantel und verhüllte sich."
Den "Brautschleier" bzw. "Verlobungsschleier" findet man auch im Koran [Sure 24:60] und obwohl laut Sunna auch der Ehering (kann auch aus Eisen sein!) bekannt und üblich war, wurde gemäß Koran in einer islamischen Sozialgemeinschaft das Kopftuch in der Öffentlichkeit zu einem Erkennungszeichen für versprochene, verlobte und verheiratete Frauen gemacht.
Ohne Kopfbedeckung auf der Straße hätte man in Arabien ohnehin kaum eine Chance ohne Hirnschaden davonzukommen.
Die von Dir angesprochene Koranstelle [Sure 33:59] berichtet von einer zeit- und ortsbedingten Sonderregelung, die keineswegs allgemeingültig sein kann.
http://www.bpb.de/themen/IYRYVB,4,0,Das_Kopftuch_i...
Letzte Instanz für religiöse Fragen im Islam wäre die Tora [Suren 10:94f; 11:17], deren Standpunkt oben dargelegt ist. Zum Kopftuchtragen in der Öffentlichkeit gezwungen werden darf im Islam niemand, nicht mal rechtmäßig Verlobte.
@Lolly
Hallo!
Der Islam erhebt einen Absolutheitsanspruch seiner Lehre. Jede menschliche Meinung hat sich dem Koran, dem heiligen Buch des Islam, unterzuordnen.
Demzufolge muss der gläubige Muslim dem Koran eine höhere Autorität zubilligen als dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Vergleichbares fände man aber auch im Evangelium (dass man nicht zwei Herren zugleich dienen kann) und in der Tora von den Israeliten. Hast Du schon mal 2. Makkabäer Kapitel 6 & 7 gelesen? Da fliegen die Fetzen!
Diese kulturellen Werke waren 1949 in Deutschland schon seit Jahrhunderten bekannt: der Paragraph der Weimarer Verfassung (gültiger Zusatz zum GG!), der Religionsfreiheit nur innerhalb des geltenden (jeweils aktuellen) Gesetzes erlaubt (wie es auch die Verfassungen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sehen), wurde nicht aus Dummheit gestrichen. Es geht von diesen Religionen keine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland aus!
@Jeany
Hallo!
Du hast es unterlassen - in der Regel wird zum Thema Apostasie Sure 4:89 zitiert (und der Rest vom Satz unter den Tisch gekehrt in der Hoffnung, dass der Gegenüber so dumm und faul ist, dass er, falls er überhaupt nachguckt, dann nicht weiterliest.
[Sure 4:89f - identische Verseinteilung bei Hafs und Warsh]
{89} "Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Gottes Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer,"
{90} "mit Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr ein Bündnis habt, und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu kämpfen. Und wenn Gott es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben können; dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten; dann hat Gott euch keinen Grund gegen sie gegeben."
@NEVERMOR
Hallo!
Die entsprechenden Suren, deren Inhalt frauen- und menschenfeindlich sowie gewaltverherrlichend sind, wurden hier noch nicht gepostet, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt.
So viele dürften es wohl kaum sein, dass hier konkrete Angaben darüber (Sure & Vers reichen vollkommen aus) zu einem Server-Zusammenbruch führen würden!
Zum Thema "Menschenrechtsverletzungen" bitte ich um konkrete Angaben zu den in Deutschland verbindlichen Regelungen nach EMRK, UN-SP & UN-ZP usw. (diese Kürzel würden bei mir ausreichen).
@Lolly
Hallo nochmal!
Andersherum: das deutsche Gesetz könnte durch eine Religion beschnitten werden!
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
Bei den Sonderregelungen für Juden & Muslime bezüglich des Schächtens von Tieren handelt es sich allerdings nur um wohlwollende Zugeständnisse an eine Weltanschauung - die hinsichtlich einer Ausübung eingeschränkt werden könnte!
@doodlebugger57
Hallo!
Die "Menschenrechtserklärung" der Organisation der Vereinten Nationen besaß noch nie Gültigkeit, war selbst für Mitglieder dieser Organisation nicht verbindlich und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland basiert nur auf einem Grammatikfehler ("verfassung[s]gebenden"):
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html
Dass die Anti-Islam-Hetzer (nicht nur hier bei Y!C) gerne Satzteile verschwinden lassen, hatte ich oben bereits geschrieben - wann lernst Du es?
[Sure 8:54-57]
{54} "(Es wird ihnen) wie den Leuten Pharaos und denen (ergehen), die vor ihnen waren: Sie hielten die Zeichen ihres Herrn für eine Lüge, darum ließen Wir sie zugrunde gehen um ihrer Sünden willen, und Wir ertränkten die Leute Pharaos; sie alle waren Frevler."
{55} "Wahrlich, schlimmer als das Vieh sind bei Gott jene, die ungläubig sind und nicht glauben werden;"
{56} "es sind jene, mit denen du einen Bund geschlossen hast; dann brechen sie jedesmal ihren Bund, und sie fürchten (Gott) nicht."
{57} "Darum, wenn du sie im Kriege anpackst, verscheuche mit ihnen diejenigen, die hinter ihnen sind, auf dass sie ermahnt seien."
[Sure 4:91]
"Ihr werdet andere finden, die vor euch und vor ihren Leuten Sicherheit haben wollen. Sooft sie wieder zur Feindseligkeit verleitet werden, stürzen sie kopfüber hinein. Wenn sie sich also weder von euch fernhalten noch euch Frieden bieten noch ihre Hände zügeln, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet. Denn gegen diese haben Wir euch volle Gewalt gegeben."
Zum "Prügelvers":
@Stryketwoonelol
Hallo!
"Der Koran und insbesondere die Scharia verstoßen gegen fast alle Menschenrechte!"
Wenn das so ist, hätte ich wohl besser andersherum Fragen sollen: gegen welche Menschenrechte verstößt der Koran nicht?
Die Scharia - hatte eigentlich nach Koran & Islam gefragt! - wurde erst ca. 300 Jahre nach dem Propheten {Gottes Segen mit ihm!} von Menschen erfunden und sie wird schon im Koran erwähnt? Das scheint ein weiterer Beweis für die unnachahmliche göttlichkeit des Korans zu sein, den bislang (außer Dir) aber noch niemand gefunden hatte: Gratulation!
(Sie wird tatsächlich erwähnt - aber anders: Sure 24:63)
Zu den betreffenden Koranstellen führst Du fälschlich an:
- "Steinigung"
Dies ist aber keine islamische Strafe, im Koran als solche auch nicht enthalten!
[Sure 11:91]
"Sie (die Midianiter) sagten: O Schuaib, wir verstehen nicht viel von dem, was du sprichst, und wir sehen nur, dass du unter uns schwach bist. Und wäre nicht dein Stamm, würden wir dich steinigen. Und du wirst kein Mitleid in uns wecken."
Ein Zitat vom 2. Kalifen Umar Ibn Al-Kattab (vermutlich angetrunken):
"Es werden in der Zukunft Leute auftreten, welche die Existenz der Steinigungsstrafe verwerfen werden. Diese Leute werden Abtrünnige sein. Hätte ich die Behauptung der Leute nicht gefürchtet, Umar füge dem Koran Ergänzungen zu, hätte ich den Vers über die Steinigung in den Koran eingefügt."
[Ausspruch von Umar; überliefert bei Buchari, Muslim und Abu Dawud]
Halbwegs richtig führst Du an:
- "Peitschenhiebe" bzw. "Stockschläge" [Sure 24:2 - Hurerei nach Aussage von vier Augenzeugen trotz der Verse 27 & 30!]
(Juristisch würde hier greifen Sure 46:6 "O ihr, die ihr glaubt, wenn ein Frevler euch eine Kunde bringt, so vergewissert euch (dessen), damit ihr nicht anderen Leuten in Unwissenheit ein Unrecht zufügt und hernach bereuen müsst, was ihr getan habt.")
- "Enthauptung" [Sure 8:9-13 - nur ein Traum, aber egal!]
- "Handabhacken" [Sure 5:33f]
{33} "Der Lohn derer, die gegen Gott und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil."
{34} "Ausgenommen davon sind jene, die bereuen, noch ehe ihr sie in eurer Gewalt habt. So wisset, dass Gott Allvergebend, Barmherzig ist."
Diese "Kriegsverse" liefen mit den deutschen Gesetzen tatsächlich nicht konform, denn auch im Falle eines bewaffneten Überfalles auf arabisches Territorium müsste einem Aggressor zuerst Frieden angeboten werden, die Möglichkeit ungestraft davonkommen zu können [Sure 8:38f].
Eine Befolgung dessen wäre aber nach dem GG [Artikel 4 Absatz 3] rechtlich vertretbar.
Auch das "Handabschlagen" bei Diebstahl ist nicht so, wie es gerne herausgepickt wird.
[Sure 5:38f]
{38} "Dem Dieb und der Diebin schneidet ihr die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen haben, und als abschreckende Strafe von Gott. Und Gott ist Allmächtig, Allweise. "Aber wer es bereut nach seiner Freveltat und sich bessert, von dem wird Gott die Reue annehmen; denn Gott ist Allvergebend, Barmherzig."
Selbst einem kapitalen Gewohnheitsdieb (wenn er denn nach Jahren gefasst und überführt werden würde) müsste erst nachgewiesen werden, dass er entsprechende Vorschriften bzw. Verbote des Korans kennt, diese ihm definitiv mitgeteilt worden waren [Suren 17:14f; 3:104].
Ist dies nicht der Fall, dürften ihm die Gegenstände zwar abgenommen werden, er selbst müsste aber nach der Kenntnisvermittlung wieder laufengelassen werden. Eine Fortsetzung der Diebstähle auch nach dieser Belehrung hätte nach islamischem Recht trotzdem keine schwerwiegenden Folgen [Sure 4:137f].
Wäre der Täter kein Araber sondern "Christ" (bzw. ein Angehöriger der nichtarabischen Völkerschaften), müsste ihm das Handabschneiden selbst überlassen werden [Suren 3:3f, 5:47f; z.B. Matthäus 5:30).
Im Islam läuft es nicht so, wie die Hetzer es darzustellen versuchen [Sure 3:7].
17 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Moslems müssen sich nicht nur an den Koran halten, sondern auch an andere islamische Vorschriften, zB die Sunna oder Hadith.
Beispiel Kopftuch:
"Die zweite dieser drei Stellen ist Sure 33, 59. Hierin wird erwähnt, dass der Prophet den Frauen („Frauen und Töchter des Propheten und Frauen eines Gläubigen“) sagen soll, dass sie ein Gewand (gilbab) tragen sollen, damit sie „erkannt“ und nicht belästigt werden"
Grundgesetz: Artikel 2 Absatz 1:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
- vor 1 Jahrzehnt
Der Islam erhebt einen Absolutheitsanspruch seiner Lehre. Jede menschliche Meinung hat sich dem Koran, dem heiligen Buch des Islam, unterzuordnen.
Demzufolge muà der gläubige Moslem dem Koran eine höhere Autorität zubilligen als dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Edit zu deinem Zusatz:
Es ist völlig egal, ob im Evangelium oder in der Tora die Fetzen fliegen. In Deutschland hat das Grundgesetz Gültigkeit und nichts anderes!
- doodlebugger57Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Dann muss ich dich an die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam verweisen.
In der Erklaerung von 1990 beschlossene die Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, und das sind so wie ich es kurz ueberblickt habe, so ziemlich alle Staaten in d enen der Islam die religioese Mehrheit bildet,(57 Staaten) ...dass die Schari'a die alleinige Grundlage von „Menschenrechten“ definiert.
Die Scharia weicht nun aber erheblich von den Allgemeinen Erklaerung der Menschenrechte beschlossen von der UN ab.
Um es kurz zusammen zu fassen. Die Konferenz erkennt die UN Charta der Menschenrechte an, jedoch wird die Scharia als das hoeher stehende Recht definiert. Mit anderen Worten.. sind Menschenrechts Charta und Scharia unterschiedlich, gilt automatisch die Scharia.
Auszu aus Wiki..
Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der „wahren Religion“ [8] und der Lebensart der islamischen Gesellschaft (Umma), die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle [9] zugeschrieben wird.
Hiermit wird, meiner bescheidenen Meinung nach auch ein Urteil ueber unsere humanistische, aufgeklaerte, demokratische Gesellschaft gefaellt. Wie soll da die Integration der Muslime erfolgreich sein, wenn sie sich in eine anscheinend minderwertige schlechtere Gesellschaft einordnen sollen? Die Loesung des Problems liegt alleine in Haenden der Muslime.
Bitte schau dir die beiden Links an und ziehe deine eigenen Schluesse.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4run...
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4...
Unser Grundgesetz basiert auf der Menschenrechts Charta, die Widersprueche sind daher aehnlich oder gleich.
@ Felix Differ.. deine Antwort ist vollkommen korrekt. Die UN Menschenrechts Charta wurde von Menschen erdacht, der Koran ist unverfaelscht von Allah.
So und nun haben wir ein Problem. Ich habe, und moechte auch weiter, gemaess der UN Menschenrechts Charta in Deutschland leben. Du moechtest, unsere Gesellschaft gemaess dem Koran und der Scharia gestaltet sehen.. da das ja deiner berechtigten Meinung (gemaess dem Koran) nach besser fuer alle waere. Wie ist dein Loesungsvorschlag fuer dieses Problem??
Im heiligen Koran steht:
Sure 8_55 Die schlimmsten Tiere bei Gott sind die, die ungläubig sind und weiterhin nicht glauben.
Und damit bin wohl auch ich gemeint..:-) in meinem eigenen Land??
@ aziza... ich denke deine Antwort ist so nicht richtig.Die meisten Muslime sehen das deutlich anders. siehe Todesurteil in Afghanisten gegen Konvertiten. Auch im Iran wuerdest du um dein Leben, oder Wohlbefinden fuerchten muessen.. wie auch in anderen Staaten.
Wie ist deine Auslegung von
Sure 9;74 Sie schwören bei Gott, sie hätten es nicht gesagt. Aber sie haben wohl das Wort des Unglaubens gesagt und sind, nachdem sie den Islam angenommen hatten, ungläubig geworden. Sie waren im Begriff, das auszuführen, was sie (doch) nicht erreicht haben. Und nichts lieà sie grollen, als daà Gott es war - und (auch) sein Gesandter -, der sie von seiner Huld reich gemacht hat. Wenn sie aber umkehren, ist es besser für sie. Und wenn sie sich abkehren, wird Gott sie mit einer schmerzhaften Pein peinigen im Diesseits und Jenseits. Und sie werden auf der Erde weder Freund noch Helfer haben.
@ Agos Logos... vor allem haben die Frauen im Islam ein recht darauf von ihren Maennern geschlagen zu werden..
Sure 4:34 Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da Gott es geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen sie an. Gott ist erhaben und groÃ.
@ Fragesteller. Danke fuer deine Anmerkungen.
1.Deiner Annahme die Menschenrechte ist nicht Bestandteil des Grundrechts ist falsch. Siehe Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
2.Kann ich keinen grammatikalischen Fehler in der Paeampel erkennen. Eh egal.
3.Deine Anmerk, Jeany Der Islam erhebt einen Absolutheitsanspruch seiner Lehre. Jede menschliche Meinung hat sich dem Koran, dem heiligen Buch des Islam, unterzuordnen.
Demzufolge muss der gläubige Muslim dem Koran eine höhere Autorität zubilligen als dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland… macht den Islam in-kompatibel mit unserem Grundgesetz, und beantwortet deine Frage in meinem Sinn
4.Sure 4:34 -35 . Beschreibt m. E. die einzuhaltende Reihenfolge bei Ehestreitigkeiten. Erst schlagen.. dann vermitteln..
5.Sure {55} "Wahrlich, schlimmer als das Vieh sind bei Gott jene, die ungläubig sind und nicht glauben werden;" Beschreibt in klaren Worten meine Stellung als Atheist. (d.h. niegriger als Schwein oder Hund) Wie viel Toleranz / Akzeptanz erwartest du da von mir und allen „Unglauebigen“ fuer den Islam? Uebrigens ich betrachte diese Sure mit Humor. Einen Gott den es nicht gibt braucht niemand zu fuerchten. Und Angst ist eh ein schlechter Ratgeber.
6.Es ist nicht mein Ziel gegen den Islam zu hetzen, sondern ihn, und das aus ihm zwingend folgende Gesellschaftsmodell, ans Tageslicht zu bringen, diskussionsfaehig zu machen. (Was man nicht kennt kann man nicht diskutieren, / nicht akzeptieren)
7. Schlage ich vor, eurerseits, einen Korangelehrten (Imam oder aehnliches.. so einen erhardgr fuer den Islam) fuer YC zu begeistern. Sollte doch moeglich sein und waere fuer das bessere Verstaendnis untereinander von Vorteil. Ich persoenlich haette nichts gegen P. Vogel, aber bitte.. eure Wahl. Hoffe nicht dass dann alle anderen muslimisch User schweigen oder zurueckziehen.
8. Artikel 4 der Verfassung garantiert die freie Religionsausuebung. Garantiert aber nicht die Rechtsverbindlichkeit/Rechtmaessigkeit aller religioesen Sitten und Gebraeuche. Rastafaris haben kein Anrecht auf den spirituellen Genuss von Drogen, da dies gegen geltendes Recht und Gesetz verstoesst... noch. Schaechten wird toleriert, ist aber nach wie vor nicht rechtens. siehe : http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%A4chten#Rechts...
Abschliessend moechte ich mich ausdreucklich bei dir bedanken dass du dieses "Heisse Eisen" zur Sprache gebracht hast. Nur durch das Kennenlernen der Standpunkte aller Parteien ist ein Verstehen untereinander moeglich. Danke nochmal.
@ Fragesteller
ich zitiere aus oben angegebenen Link bei Wiki bez. Menchenrechte:
Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaÃen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins[1] mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräuÃerlich und unteilbar sind. Die Idee der Menschenrechte ist eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechts.
Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten und Auseinandersetzungen.
Durch die Ratifizierung von internationalen Menschenrechtsabkommen sowie durch deren Verankerung in ihren nationalen Verfassungen verpflichten sich die Staaten, die Grundrechte und Völkerrechte zunehmend umzusetzen, als einklagbare Rechte auszugestalten.
In einem engeren Sinne wird der Begriff „Menschenrechte“ auch als Gegenbegriff zu „Bürgerrechte“ verstanden: Er steht dann für Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen.
Nochmal: Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt.... auch von den Islamischen Staaten, die dann nur (ziemlich schlau..) die Scharia als hoeher stehendes Recht obendrauf gepackt haben.
Weiterhin waeren die UN Prozesse gegen die Serbischen Kriegsverbrecher, das Pol Pot Regime u.a. ohne diese Menschenrechte und den daraus abgeleiteten Kriegs- und sonstigen Rechten nicht moeglich gewesen. Sie wurden also sehr wohl angewandt!!!
m.a.W dein Statement ist leider falsch.
Im Uebrigen ist ja nicht alles schlecht an der Kairo Erklaerung... aber Entscheidendes.
Und ?? kein Kommentar zu einem "Islam erhardgr"?? warum denn nicht?? Man darf mich auch zu missionieren versuchen.. :-).... eh Hopfen und Malz verloren?...ich mag eh kein Bier!. :-)
- JeanyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da wäre beispielsweise das Thema "Religionsfreiheit".
Wer einmal Muslim ist, darf den Islam nicht mehr verlassen. Er gilt dann als Abtrünniger und wird von anderen Muslimen existenziell bedroht.
Wo bleibt hier die eigene Entscheidung???
Zudem verstöÃt die Scharia völlig gegen das Grundgesetz.
Falls jemand meint, es gäbe die Scharia hier nicht: Weit gefehlt!
Sie hält immer mehr Einzug in unsere "Rechtsprechung"!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Offiziell gilt auch im Islam die Gleichberechtigung der Frau.
Inoffiziell schaut es da schon ganz anders aus. Man beachte nur Frauen, die hinter ihrem Gatten gehen müssen. Mit welcher Begründung auch immer.
Zurechtbiegen kann man im Koran viel - alles Auslegungssache ...
- vor 1 Jahrzehnt
Menschenrechte und Sharia
Einige islamische Organisationen haben in den vergangenen Jahrzehnten sogar selbst Menschenrechtserklärungen formuliert. Sie unterscheiden sich allerdings insofern grundsätzlich von Menschenrechtserklärungen westlicher Länder, als dass sie dem Koran und dem islamischen Gesetz (der Sharia) vor der Gewährung aller Menschenrechte stets den höheren Rang einräumen. Menschenrechte können daher in islamischen Ländern eigentlich nur im Rahmen der im Koran und dem islamischen Gesetz festgelegten Gebote gewährt und eingefordert werden. Artikel 24 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte von 1990 formuliert etwa: „Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Sharî'a“ [also dem islamischen Gesetz], und Artikel 25 ergänzt: „Die islamische Sharî'a ist die einzige zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung“......
http://www.ead.de/arbeitskreise/islam/arbeitshilfe...
Doch es geht nicht nur um das Recht zu leben.
Es geht darum selber entscheiden zu dürfen was man im Leben machen will.
Wenn ich schwul werde dann binich es. Wenn ich Christ werde dann werde ich es.
Wenn ich Mohammed nicht mag, dann ist das MEINE MEINUNG.
Wenn eine Frau sich in einen anderen Mann verliebt, ihr Mann ist schrecklich, dann darf sie deswegen nicht gesteinigt zu werden.
Was ist mit den Rechten??????????????????
- vor 1 Jahrzehnt
Das, was Politically Incorrect geschrieben hat, reicht ja wohl schon aus.
Im übrigen wurden die entsprechenden Suren, deren Inhalt frauen- und menschenfeindlich sowie gewaltverherrlichend sind, hier hinlänglich gepostet. Irgendwann reicht es. Dieses Buch erfährt schon genug überflüssige Veröffentlichung. AuÃerdem: wie blind muss man eigentlich durch die Welt gehen, um die Menschenrechtsverletzungen im Namen Allahs wegignorieren zu können? Man muss den Koran hin und wieder auch mal aus der Hand legen können, um sich ein Bild von der Wirklichkeit zu machen.
- BiggiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Der Islam stellt ganz klar, dass die Frau dem mann nicht ebenbürtig ist, sie darf nicht so viel erben wie er (wenn denn dann überhaupt), ihre Aussage ist nur halb so viel wert wie die eines mannes und wenn sie vergewaltigt wird, so soll sie gesteinigt werden (es sei denn sie benennt 4 zeugen: Erstmal ist es fast unmöglich Zeugen für eine Vergewaltigung zu sammeln und hinzu kommt, dass erstmal davon ausgegangen wird, dass sie lügt bzw. daran selbst schuld ist.). Eine Frau muss ihrem Mann immer sexuell zur Verfügung stehen (Gedankenzitat aus dem Koran: Und bestellt sie wie eure Ãcker!).
Ich denke das reicht um zu zeigen, dass ein radikal gelebter Islam nicht mit dem Grundgesetz und Menschenrechten vereinbar ist
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wer das gg. in deutschland dem koran unterordnen will , hat in deutschland nichts zu suchen.
- vor 1 Jahrzehnt
Der koran und insbesondere die sharia verstöÃt gegen fast alle menschenrechte!
im koran wird gelehrt (und das haben uns die muslimischen antworter hier auch schon zu verstehen zu gegeben) das der koran und die sharia ÃBER von menschen gemachten gesetzen steht.
nun sieht der Koran/die sharia barbarische strafen für zum teil mindere delikte an (peitschenhiebe, enthauptung, steinigung, hand oder finger abhacken usw...). die UN menschenrechte haben für alle menschen zu gelten(auch wenn es verbrecher sind). die kairoer menschenrechte hingegen sind der sharia unterstellt, welche strafen vorsieht die den UN menschenrechten zuwiederlaufen. ob nun in der bibel ebenfalls archaische strafen vorgesehen sind ist nicht relevant, da sie nicht ausgeführt, nicht gelebt werden.
der koran gibt also einem Muslim vor laut Koran und der sharia zu leben, diese steht über den menschenrechten und dem grundgesetz(da beides von menschen gemachte gesetze sind) und enthalten strafen die dem GG und den UN Menschenrechten zuwiederlaufen, und verstöst damit gegen das GG und die menschenrechte.
Würde das nur im koran stehen, und die sharia verlangen, würde sich aber niemand daran halten (wie zb bei manchen geboten die in der bibel stehen), dann würde sich auch niemand dafür interessieren. erst durch das leben und befolgen dieser "gesetze" der sharia, der gebote des korans verstöst man gegen das GG und die menschenrechte.
@Agos Loco:
zitat: "eine muslima hat mehr rechte als eien christliche frau der bibel nach."
welche rechte eine christliche frau der bibel nach hat ist egal, den bei uns herrschen nicht die regeln der bibel, sie werden nicht gelebt. eine Muslima in zb arabien hat in der realität (begründet auf den koran und die sharia) nicht so viele rechte wie eine frau (egal welcher konfession) in deutschland (begründet NICHT auf die bibel sondern die UN menschenrechte und das GG), und DARAUF kommt es an, nicht darauf was die bibel sagt. es zählt immer das was auch tatsächlich GELEBT wird.
@felix differ:
sollte ich schlecht über den islam denken, dann nicht aufgrund der medienhetze (welche ich nicht mitbekomme da ich weder nachrichten sehe noch zeitung lese(zu deprimierend...)) sondern aufgrund des Korans und der sharia, und meinen erfahrungen in islamischen ländern. wobei ich den koran in keinsterweise als schlechter ansehe als die bibel (aber auch nicht besser!), nur werden in islamischen ländern leider auch die stellen des korans und der sharia gelebt die abstosend und abartig sind, in christlichen ländern hingegen werden solche stellen der bibel "übergangen" da die bibel dem GG und den menschenrechten untergeordnet ist (zum glück...).
@fragesteller:
dies ist ein zitat von dir, ich habe es nicht aus dem koran, es ist DEIN zitat:
"{89} "Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Gottes Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer,"
vor 8 Stunden
{90} "mit Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr ein Bündnis habt, und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu kämpfen. Und wenn Gott es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben können; dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten; dann hat Gott euch keinen Grund gegen sie gegeben"
da steht jetzt also in klarem deutsch:
ein ungläubiger soll getötet werden, wenn er nicht eingeschüchtert und verängstigt ist, ist er bereits unterwürfig dann muss man ihn nicht töten sondern man kann ihn als "helfer(sklave?)" nehmen. um es mal auf staaten auszuweiten: nicht islamische länder die islamischen ländern gegenüber kuschen sind in ordnung, die kann man schön ausnutzen, nicht islamische länder aber die nicht klein beigeben kann,darf und muss man also angreifen. vielen dank für dieses zitat, das war denke ich eine groÃe hilfe.