Anonym
Beste Antwort
Zur Überwachung gibt es überall Ladenhüter, also Vorsicht!
Anonym
Das Ladenschlussgesetz ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Geregelt wird das unter dem Stichwort Reisegewerbe. Die normalen Ladenschlusszeiten gelten nicht, zum Beispiel ist ein Buchbauchladen sonntags auf dem Flohmarkt erlaubt, die normale Buchhandlung bleibt zu. Da man sich sowieso bei der Gemeinde anmelden muss, kann man alles weitere dort auf dem Rathaus erfragen.
Die Ladenschlussgesetze dienen auÃerdem dem Schutz der Arbeitnehmer, was für kleine 1-Mann-Gewerbe nicht so zutrifft.
hedogan
klar, sogar auch für Schubladen!!!