Wofür muß der Vermieter sorgen ? Auch Reparatur?

Zum Beispiel Küche Herd, Bad: Wanne, etc

2010-09-19T12:55:21Z

Toilettenbecken leckt etwas am Fußboden.
Ich habe einen Mietvertrag von 1983 und da ist nichts vereinbart.

Stefan R2010-09-24T04:31:10Z

Beste Antwort

Grundsätzlich ist lt. BGB der Vermieter zu Reparaturen verpflichtet (außer Du hast den Schaden verursacht). Ist nichts anderes vereinbart, gilt das automatisch.

Ich würde trotzdem Kleinreparaturen in den meisten Fällen selbst zahlen. Je nachdem, wie gut/schlecht der Mietmarkt ist, wo Du wohnst, könnte sonst der Vermieter auf die Idee kommen, die Miete soweit wie nur irgend möglich zu steigern - das könnte ins Auge gehen (ich wohne in München, da ist das gang und gäbe).

steinbock2010-09-24T12:18:29Z

Frage doch mal nett bei deinem Vermieter nach , wenn die Schüssel so alt ist wie dein Mietvertrag ist er nett und spendiert eine neue Schüssel

Anonym2010-09-19T13:17:50Z

Fußböden , Wasserhähne , Dusche , Badewanne wenn es defekt ist Auch bei Fenstern wo es reinzieht

Sprendlinger2010-09-19T13:13:53Z

Wenn Du die Küche mitgemietet hast, muss er auch für Reparaturen sorgen. Zwei Ausnahmen gibt es
1. Du hast den schaden verursacht
2. Der Reparaturkosten fallen unter den Kleinreparaturparagrafen
Schönheitsreparaturen sind meist im Vertrag ausgeschlossen

kurt j2010-09-19T13:10:23Z

Warum immer die frage muß, der Vermieter kann nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage, und Entstehung des Schadens entscheiden wer die Kosten der Rep. trägt. man sollte nicht immer denken, och das darf ich jetzt mutwillig beschädigen; der Vermieter zahlt eh; der hat ja Kohle genug

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