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Wofür muß der Vermieter sorgen ? Auch Reparatur?

Zum Beispiel Küche Herd, Bad: Wanne, etc

Update:

Toilettenbecken leckt etwas am Fußboden.

Ich habe einen Mietvertrag von 1983 und da ist nichts vereinbart.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich ist lt. BGB der Vermieter zu Reparaturen verpflichtet (außer Du hast den Schaden verursacht). Ist nichts anderes vereinbart, gilt das automatisch.

    Ich würde trotzdem Kleinreparaturen in den meisten Fällen selbst zahlen. Je nachdem, wie gut/schlecht der Mietmarkt ist, wo Du wohnst, könnte sonst der Vermieter auf die Idee kommen, die Miete soweit wie nur irgend möglich zu steigern - das könnte ins Auge gehen (ich wohne in München, da ist das gang und gäbe).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du die Küche mitgemietet hast, muss er auch für Reparaturen sorgen. Zwei Ausnahmen gibt es

    1. Du hast den schaden verursacht

    2. Der Reparaturkosten fallen unter den Kleinreparaturparagrafen

    Schönheitsreparaturen sind meist im Vertrag ausgeschlossen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja das muß er ,wenn küche und bad vorhanden waren beim einzug

    kleinreparaturen bis ca 80,-€ mußt du selbst tragen ,es steht aber in deinen mietvertrag lies den mal

  • vor 1 Jahrzehnt

    alles, was sozusagen eigentümer vom vermieter ist... wenn einbauküche drin ist, die küche... das bad... was hald so kaputt geht.. also NICHT, was grob zerstört wurde oder so... was hald im laufe der jahre an verschleiss kaputtgeht...

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  • Mylady
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das muss er. Nur nicht für die Dinge, die du selbst verschuldet hast.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Fußböden , Wasserhähne , Dusche , Badewanne wenn es defekt ist Auch bei Fenstern wo es reinzieht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frage doch mal nett bei deinem Vermieter nach , wenn die Schüssel so alt ist wie dein Mietvertrag ist er nett und spendiert eine neue Schüssel

  • vor 1 Jahrzehnt

    hmm ich bin mir nicht so sicher, frag mal auf der verwaltung nach

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum immer die frage muß, der Vermieter kann nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage, und Entstehung des Schadens entscheiden wer die Kosten der Rep. trägt. man sollte nicht immer denken, och das darf ich jetzt mutwillig beschädigen; der Vermieter zahlt eh; der hat ja Kohle genug

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