Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wofür muß der Vermieter sorgen ? Auch Reparatur?
Zum Beispiel Küche Herd, Bad: Wanne, etc
Toilettenbecken leckt etwas am Fußboden.
Ich habe einen Mietvertrag von 1983 und da ist nichts vereinbart.
9 Antworten
- Stefan RLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich ist lt. BGB der Vermieter zu Reparaturen verpflichtet (außer Du hast den Schaden verursacht). Ist nichts anderes vereinbart, gilt das automatisch.
Ich würde trotzdem Kleinreparaturen in den meisten Fällen selbst zahlen. Je nachdem, wie gut/schlecht der Mietmarkt ist, wo Du wohnst, könnte sonst der Vermieter auf die Idee kommen, die Miete soweit wie nur irgend möglich zu steigern - das könnte ins Auge gehen (ich wohne in München, da ist das gang und gäbe).
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du die Küche mitgemietet hast, muss er auch für Reparaturen sorgen. Zwei Ausnahmen gibt es
1. Du hast den schaden verursacht
2. Der Reparaturkosten fallen unter den Kleinreparaturparagrafen
Schönheitsreparaturen sind meist im Vertrag ausgeschlossen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja das muà er ,wenn küche und bad vorhanden waren beim einzug
kleinreparaturen bis ca 80,-€ muÃt du selbst tragen ,es steht aber in deinen mietvertrag lies den mal
- schatzisbeste01Lv 5vor 1 Jahrzehnt
alles, was sozusagen eigentümer vom vermieter ist... wenn einbauküche drin ist, die küche... das bad... was hald so kaputt geht.. also NICHT, was grob zerstört wurde oder so... was hald im laufe der jahre an verschleiss kaputtgeht...
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
FuÃböden , Wasserhähne , Dusche , Badewanne wenn es defekt ist Auch bei Fenstern wo es reinzieht
- steinbockLv 4vor 1 Jahrzehnt
Frage doch mal nett bei deinem Vermieter nach , wenn die Schüssel so alt ist wie dein Mietvertrag ist er nett und spendiert eine neue Schüssel
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
Warum immer die frage muÃ, der Vermieter kann nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage, und Entstehung des Schadens entscheiden wer die Kosten der Rep. trägt. man sollte nicht immer denken, och das darf ich jetzt mutwillig beschädigen; der Vermieter zahlt eh; der hat ja Kohle genug