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Sonja B fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich die Firma meines Vermieters Reparatur durchführen lassen?? Details..?

Hallo

Folgender Fall:

Wir hatten bisher mit unserem Vermieter nur Ärger. Über anmeckern am Telefon seinerseits und rechtlichen Schritten gegen ihn unsererseits haben wir schon alles durch.

Gott sei Dank interessiert er sich nicht weiter für uns und wir haben unsere Ruhe. Jetzt aber das Problem:

Wir haben hier defekte Heizungsthermostate, eine Badarmatur leckt und die Gastherme selber ist auch nicht ganz ok.

Natürlich könnten wir der Hausverwaltung das Problem schildern und der Vermieter (ist ja seine Angelegenheit) müsste dann diese Reparatur zahlen...

Jetzt ist das Dumme, dass der Mann unserer Vermieterin eine eigene Klempnerei hat. Nach dem ganzen Hickhack habe ich allerdings keine Lust seine Mitarbeiter (ihn würde ich gar nicht rein lassen) hier in die Whg zu lassen, weil die natürlich ihm über Sachen berichten könnten, die ihm nichts angehen.

Klingt jetzt vielleicht etwas überzogen, aber er ist ein ...... !

Natürlich würde also unsere Vermieterin wohl ihrem Mann den Auftrag übergeben um die Arbeiten hier durchzuführen.

Wie ist das nun?

Muss ich seine Firma diese Arbeiten durchführen lassen??

Kann ich aufgrund schlechter Erfahrungen mit dieser Firma die Durchführung von dieser Firma verweigern?

Update:

Nochmal zum Verständnis:

Die Frau ist laut Mietvertrag unsere Vermieterin und ihr Mann kümmert sich aber so ziemlich um alles. Deshalb hatten wir bisher nur mit ihrem Ehemann Kontakt und Ärger

Update 2:

Ja.. ich habe es ja schon vermutet!! Zu blöd !!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Vermieter ist für die Reparatur zuständig. Deshalb bestimmt er auch, welcher Handwerker genommen wird. Du brauchst aber die Arbeiten von keinem Laien ausführen zu lassen. Alternative Du zahlst die Reparatur selbst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter bestimmt, er muß ja auch bezahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich fürchte, dass der Vermieter bestimmen kann, welchen Handwerker er beauftragt, da er ja auch die Kosten trägt.

    Was Du tun kannst, ist lediglich, ihm eine angemessene Frist für die Behebung zu setzen und damit zu drohen, daß Du bei Nichteinhaltung eigene Handwerker einschaltest und ihr die Kosten in Rechnung stellen wirst.

    Ansonsten muss die Vermieterin mit Dir einen Termin vereinbaren und darf nicht unangemeldet in Deine Wohnung. Werden die Termine wiederholt nicht eingehalten, solltest Du auch wieder mit eigenen Handwerkern "drohen".

    Im Zweifelsfall rate ich Dir aber beim Mieterverein anzurufen. Die geben eine Rechtsauskunft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst hast du die Möglichkeit sobald du die Mängel gemeldet hast die Miete zu mindern. Ja, sofort nachdem du den Schaden gemeldet hast. In deinem Fall könntest du so deinen Vermieter etwas ärgern. Dies geht auch rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt an dem du den Schaden deinem Vermieter mitgeteilt hast. Ob schriftlich oder mündlich spielt dabei keine Rolle. Beweisbar sollte es sein.

    Dein Vermieter bestimmt wer in deine Wohnung (nach Terminvereinbarung) kommt, um sich den Schaden anzusehen und wer die Reparatur durchführt.

    Für die Instandhaltung kannst du eine angemessene Fristsetzung durchführen. Um ganz sicher zu gehen, setze dann nochmal eine Nachfrist.

    Hat der Vermieter auch die 2. Frist versäumt, kannst du selbst einen Handwerker beauftragen. Die Kosten dafür, darfst du dann bei der Miete abziehen.

    Wichtig: Mietminderung gilt erst ab dem Zeitpunkt ab dem der Vermieter davon Kenntnis hat und nicht wann du den Mängel bemerkt hast.

    Hast du den Mangel schon früher bemerkt, aber nicht unverzüglich gemeldet, kann der Vermieter dich abmahnen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, dass du als Mieter leider nicht das Recht hast, zu entscheiden, welche Firma einen Schaden (auf Kosten des Vermieters) behebt.

    Was du allerdings tun kannst, ist, darauf zu bestehen, dass die Arbeiten in deiner Anwesenheit (oder in Anwesenheit einer von dir beauftragten Person) durchgeführt werden. Stell dir vor, es verschwindet irgend Etwas aus deiner Wohnung. Das müsste letztendlich euch im Interesse der beauftragten Firma liegen (auch wenns die Klempnerei des Hausbesitzerinnengatten ist).

    Vielleicht ist das eine Lösung, mit der du leben kannst.

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