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Muss mein Vermieter die Reparatur zahlen?

Der Zylinderkopf meiner Wohnungstür hakt schon seit geraumer Zeit, sodass ich den Schlüssel nicht immer eindrehen und erst nach ein paar Anläufen die Tür öffnen kann.

Heute ließ sich das Schloss garnicht mehr drehen, woraufhin ich meinen Vermieter anrief.

Als dieser kam, baute er das Schloss ab und gab mir einen neuen Zylinderkopf. Diesen sollte ich dann selbst einbauen. Da ich so etwas vorher noch nie gemacht habe, dauerte es 1 Stunde, bis ich ihn drin hatte. Jetzt lässt sich die Tür auch wieder mit dem Schlüssel öffnen, allerdings hakt es immer noch ein wenig.

Da ich heute abend weg möchte, habe ich Angst, dass wenn ich nach Hause komme, ich wieder nicht reinkomme.

Nun meine Fragen:

- Durfte der Vermieter die Arbeit überhaupt auf mich übertragen, oder hätte ich darauf bestehen können, dass er es selbst wieder richtet.

- Wenn ich heute Nacht einen Schlüsseldienst anrufe, darf ich die Rechnung dann auf meinen Vermieter ausstellen?

8 Antworten

Bewertung
  • Eric
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hier gibt es Unterschiedliche Meinungen erst einmal was seht in deinem Mietvertrag oft wird dort auf Kleinreparaturen verwiesen die der Mieter Tragen muss. Den kommen noch in diesen Fall die Möglichkeit in betracht das ein Zylinderkopf der Abnutzung unterliegt die durch den Unrichtiges verhalten verursacht worden ist also ein Haftpflicht Schaden den deine Versicherung Tragen müsste. Natürlich könnte man aus dieser Sache mal wieder einen Rechtsstreit machen aber dein Vermieter hat bis zu Hälfte mit dir das Problem gelöst wenn du aber nun noch einen Schlüssel dienst kommen lassen willst, wirst du mit Sicherheit auf diese Kosten setzen bleiben.

    Quelle(n): Mietrecht.
  • vor 1 Jahrzehnt

    So ein Schließzylinder ist mit einer einzigen Schraube fest.

    Wo ist denn da das Problem?

    Oder irgendwelche Kosten?

    Lockere die Schraube noch mal und drehe den Schlüssel hin und her.

    Dann ziehe sie wieder an und das Schloß sitzt.

    Quelle(n): Habe selber ein Schloß an der Tür.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Zylinderkopf ist am Automotor. Schließzylinder sind bei Bezug Sache des Vermieters. Wenn er einen neuen Zylinder besorgt, ist das ein Entgegenkommen, erst recht, wenn er den alten auch noch ausbaut und extra deshalb vorbei kommt. Du hättest ihn bitten sollen, den neuen einzusetzen, was eigentlich sehr einfach ist. Wenn das Schliesen immer noch hakt, dann löse ein kleines Bisschen die Feststellschraube des Zylinders,, das ist die Schraube unterhalb des Türriegels, Solltest Du auch die Schlossblenden angeschraubt haben, was eigentlich nicht hätte sein müssen, dann lockere auch diese ein kleines bischen. Das müßte helfen.

    Den Schlüsseldienst muss der Vermieter nicht bezahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schonmal was von Graphit gehört? Damit kriegt man fast jedes hakende Schloss geschmiert.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du den Schlüsseldienst anrufst must Du auch selbst zahlen. Etwas Kriechöl in den Zylinder und geht einwandfrei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache im vertraglich vereinbarten Zustand zu halten. Dazu gehört in der Regel ein funktionierendes Türschloss. Diese Kosten hat er zu tragen.

    Die hier angesprochene Kleinreparatur-Klausel in Mietverträgen ist mehr als strittig, etliche Gerichte haben diese bereits für sittenwidrig erklärt.

    Das der Vermieter dir den Zylinder in die Hand drückt und ihn dich selbst einbauen lässt, halte ich allerdings für legitim, weil

    - es eine kleine zumutbare Arbeit ist ohne jeden Aufwand;

    - bei einem defekten Schließzylinder kein Notdienst gerufen werden muss, wenn er diese Lösung hat. Klar, notfalls hätte er den Zylinder auch selbst einbauen können, aber so halte ich es für zumutbar und problemlos. Fakt ist, dass dir vom Vermieter so schnell geholfen wurde.

    Was das Hacken angeht, so ist dies bei neuen Zylindern genauso wie bei kaputten. Sie haben einfach noch Herstellungsspuren, die sich durch das tägliche Schließen schnell abnutzen. Ein Tropfen harzfreies Mechaniköl hilft oft auch dabei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ein ganz klares JA.für reparaturen jeglicher art ist IMMER!!! der vermieter verantwortlich und muß sie auch bezahlen wenn er selbst dazu nicht in der lage ist und eine firma beauftragt hat

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Tür mit dem Schlüßelloch schon vor deinem Einzug dawar, sind as kosten, die dein Vermieter stemmen muss. Er kann die Arbeit auf die beauftragen, muss aber dann nacher zahlen!

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