Anzeige wegen Betruges möglich bei nicht erhaltener Leistung?
Zwei Freunde und meine Wenigkeit wollten ein Internetprotal erstellen lassen. Dazu haben wir
my-hammer.de genutzt, um einen geeigneten Anbieter zu finden. Mit diesem haben wir uns getroffen und alles besprochen. Wir haben vereinbart, daß 50 % des Gesamtpreises bei Beginn und die restlichen 50 % bei Fertigstellung gezahlt werden. Wir haben die Anzahlung umgehend geleistet. Was dann folgte, ist eine Odyssee ohne Gleichen. Es wurde damals ein Fertigstellungstermin festegelegt, an diesen hat sich die Firma nicht gehalten. Sie hat diesen immer wieder verschoben und uns hingehalten. Irgendwann war die Firma dann gar nicht mehr zu erreichen. Wir haben alles aber auch alles versucht, Mail, Post, Telefon, soziale Netzwerke und Anwalt. Eine Reaktion gab es erst, als wir ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet haben.
Seit unserer Anzahlung sind nunmehr 3 Jahre vergangen, unser Geld haben wir nicht zurückbekommen und eine Leistung haben wir auch nie erhalten. Auf die Schreiben vom Anwalt gab es keinerlei Reaktion und vor Gericht wollten wir nicht ziehen, weil es auf einen Vergleich hinausgelaufen wäre. Ich muss dazu sagen, wir waren ein bischen blauäugig und haben den Vertrag nur über my-hammer.de geschlossen und alles weitere mündlich besprochen.
Nur es kann ja nicht sein, daß diese Firma einfach unser Geld behält, keine Leistung dafür erbringt und keinerlei Reaktion zeigt.
Kann man die Firma daher wegen Betruges anzeigen? Oder kann man sie überhaupt wegen irgendetwas anzeigen, Diebstahl oder oder oder???
Wenn die schon unser Geld behalten dann sollen sie dran ersticken ;)
Danke schon mal für eure Antworten.
@ Torsten
Super Antwort... Du scheinst ja sehr clever zu sein. Nur mal zur Info, wir haben nicht am falschen Ende sparen wollen und wir haben uns auch nicht für den günstigsten Anbieter bei my-hammer entschieden.